Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren während des Corona-Ausbruchs

Compliance
Umweltschutz
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Michael Dennerlein, SHE-Management, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 2. April 2020

Förmliche Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG sehen eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Dieser Prozess gliedert sich in die drei Teilschritte Bekanntmachung, Einwendungen der Bürger sowie Erörterungstermin. Damit wird es der Öffentlichkeit möglich, sich an umweltrelevanten Vorhaben zu beteiligen. Die Restriktionen zur Eindämmung des Coronavirus machen eine solche Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder zumindest nur noch unzureichend möglich. Die Räume der Behörden, in denen öffentliche Auslegungen stattfinden, sind für den Publikumsverkehr geschlossen.

Restriktionen im Kampf gegen eine Ausbreitung von Corona behindern auch die Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren

Öffentlichkeitsbeteiligungen trotz Kontaktsperren

Das Gebot, soziale Kontakte weitestgehend einzuschränken, schränkt nun auch laufende Genehmigungsverfahren ein. Behörden, in deren Räumlichkeiten öffentliche Auslegungen stattfinden, sind für Publikumsverkehr nicht mehr zugänglich, damit ist die zwingend notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung für förmliche Genehmigungsverfahren zurzeit nicht oder zumindest nur unzureichend möglich.

Nun sind die Behörden am Drücker

Theoretisch könnten Auslegungen ebenso über das Internet erfolgen. Dies müsste von den Behörden vorbereitet und eingeleitet werden. Ob daran bereits gearbeitet wird, können wir zu diesem Zeitpunkt nicht sagen. Jedoch muss bei allen Überlegungen und Maßnahmen in diese Richtung der Schutz des unternehmerischen Know-hows (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) sowie gleichzeitig der Schutz der öffentlichen Sicherheit (Schutz gegen Eingriffe Unbefugter) gewährleistet sein.

Verfahrensverzögerungen und Formfehler

Unklar ist zudem der Umgang mit offenen Fragen z.B. im Rahmen bzw. im Nachgang von Erörterungsterminen. Hier könnte es zu Verfahrensverzögerungen kommen, die wiederum einen offenen Ausgang des Verfahrens und ein Klagerisiko zur Folge hätten. Immerhin könnten Formfehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Anfechtbarkeit und somit auch zur Rücknahme einer bereits erteilten Genehmigung führen. Es muss sich also von Seiten der Behörde grundsätzlich die Frage gestellt werden, ob die Durchführung effizienter und vor allem rechtsicherer Genehmigungsverfahren in der derzeitigen Situation überhaupt möglich ist und wie ein solches Verfahren aussehen kann.

 

Quelle: Verband der Chemischen Industrie e.V. Landesverband Nord (VCI Nord)

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

 

Empfehlung

Sie sind Mitglied beim VCI Nord? Dieser bittet derzeit um Rückmeldung, sofern Sie aktuell ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen oder planen und in Diskussionen mit Ihrer Behörde stehen. Außerdem von Interesse sind Ihre persönlichen Einschätzungen zur Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet und ggf. die Nennung weiterer Lösungsmöglichkeiten und Ideen.

Bleiben Sie in jedem Fall in Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde und informieren Sie sich laufend über die aktuelle Situation.

Unsere Dienstleistungen

Sie stecken aktuell mitten in einem Verfahren oder wurden vom Corona-Ausbruch mitten in Ihren Planungen erwischt? Sind Sie ggf. verunsichert, wie Sie nun weiter verfahren sollten? Unsere Experten für Genehmigungsverfahren und Anlagensicherheit beraten Sie gern und unterstützen Sie auch in dieser schwierigen Situation. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.

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Für die UMCO Akademie steht die Gesundheit aller Teilnehmenden an erster Stelle. Aufgrund der derzeitigen Lage zum Coronavirus finden daher bis auf Weiteres keine Seminare und Veranstaltungen in unseren Räumlichkeiten in Hamburg und Köln statt. Im Moment arbeiten wir an Lösungen, wie wir unser Know-how trotzdem mit Ihnen teilen können. Sei es, dass wir die Termine verschieben oder die Teilnahme online ermöglichen.

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Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren während des Corona-Ausbruchs (Arbeitsschutz, Umweltschutz)

04/20: Die Einschränkungen zur Verlangsamung einer Ausbreitung der Coronaviren könnten auch die förmlichen Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG beeinträchtigen, da Öffentlichkeitsbeteiligungen nicht oder nur noch unzureichend möglich sind. Die Behörden müssen nun Möglichkeiten eines Online-Verfahrens prüfen. 

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