Planungssicherstellungsgesetz in Kraft

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Tobias Prell und Sylvia Häfeli, SHE-Management, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 22. Juni 2020

Am 29.05.2020 trat das „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG)“ in Kraft. Durch diese befristete Sonderregelung soll gewährleistet werden, dass diverse Verfahren verschiedener Gesetze trotz der aktuellen Pandemie durchgeführt werden können.

Für gewöhnlich ist bei Planungs- und Genehmigungsverfahren die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Worum geht es?

Bei Planungs- oder Genehmigungsverfahren ist in der Regel die Öffentlichkeit zu beteiligen. Da Erörterungstermine und Auslegungen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit in der momentanen Situation kaum umsetzbar sind, hat der Gesetzgeber das Planungssicherstellungsgesetz verabschiedet. Durch das befristete Gesetz soll gewährleistet werden, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin möglich ist, aber im Internet stattfindet. Somit sollen Verzögerungen umgangen und die Verfahren ordnungsgemäß sichergestellt werden.

Welche Verfahren betrifft es?

Das Planungssicherstellungsgesetz gilt für Verfahren nach

  • UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
  • BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
  • KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
  • BauGB (Baugesetzbuch)
  • ROG (Raumordnungsgesetz)
  • BbergG (Bundesberggesetz)
  • AtG (Atomgesetz)
  • StrlSchG (Strahlenschutzgesetz)
  • EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
  • NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz)
  • WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
  • WindSeeG (Windenergie-auf-See-Gesetz)
  • FlurbG (Flurbereinigungsgesetz)
  • BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)
  • PostG (Postgesetz)
  • TKG (Telekommunikationsgesetz)
  • FStrG (Bundesfernstraßengesetz)
  • PBefG (Personenbeförderungsgesetz)
  • AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz)
  • ERegG (Eisenbahnregulierungsgesetz)
  • WaStrG (Bundeswasserstraßengesetz)
  • LuftVG (Luftverkehrsgesetz)
  • GenTG (Gentechnikgesetz)

In welchem Zeitraum ist es rechtsgültig?

Das Planungssicherstellungsgesetz trat am 29.05.2020 in Kraft. Die §§ 1 bis 5 treten mit Ablauf des 31.03.2021 außer Kraft. § 6 „Übergangsregelung“ und § 7 „Inkrafttreten, Außerkrafttreten“ treten mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft und somit auch das Gesetz.

Empfehlung

Um Planungs- oder Genehmigungsverfahren schnellstmöglich abwickeln zu können, sollte die Sonderregelung genutzt werden. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie uns gern.

Unsere Dienstleistungen

Wir werden weiterhin die Umsetzung des Planungssicherstellungsgesetzes verfolgen und stehen natürlich allen Kunden jederzeit beratend und informierend zur Verfügung. Unsere Experten für Genehmigungsverfahren und Anlagensicherheit beraten Sie gern und unterstützen Sie weiterhin. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail. 

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Abstrakt

Planungssicherstellungsgesetz in Kraft (Compliance, Gefahrgut, Gefahrstoffe, Umweltschutz)

06/20: Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen wurde das befristete Planungssicherstellungsgesetz erlassen, das ermöglicht, bisherige öffentliche Bekanntmachungen und Auslegungen zu bestimmten Verfahren ins Internet zu verlagern.

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