Registrierungspflicht chemischer Substanzen in der Türkei – Deadline zur Vorregistrierung Ende 2020

Fiona Punke, REACH, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 18. Dezember 2019

Die KKDIK ist das türkische Gegenstück zur europäischen REACH-Verordnung. Die seit 2017 bestehende Verordnung sieht die gesammelte Registrierung chemischer Substanzen nach REACH Vorbild vor – mit einer Vorregistrierungsfrist, die im Dezember 2020 endet.

Registrierungspflicht chemischer Substanzen in der Türkei

Die KKDIK – ein kurzer Einblick

Am 23. Dezember 2017 wurde in der Türkei die KKDIK eingeführt, kurz für „Kimyasalların Kaydı Değerlendirilmesi İzni Kısıtlanması“ („Chemicals Registration Evaluation Authorisation Restriction“). Sie ist damit ein direktes türkisches Pendant des REACH Akronyms. Die Ähnlichkeit endet hierbei nicht beim Namen: Die KKDIK Verordnung orientiert sich inhaltlich sehr stark am europäischen REACH System und wurde zum großen Teil direkt daraus übernommen.

Somit gibt es eine Vorregistrierungsperiode bis zum 31. Dezember 2020 für alle Substanzen mit einer Tonnage von > 1 Tonne/Jahr. Hersteller, die nicht in der Türkei ansässig sind, können ihrer Pflicht durch einen OR („Only Representative“) nachkommen. Firmen, die eine Vorregistrierung vornehmen, werden automatisch in ein pre-SIEF (‚Substance Information Exchange Forum‘) für die gemeldete Substanz aufgenommen. Es wird eine gesammelte Registrierung vorgenommen.

Bis zum 31. Dezember 2023 sollen alle Substanzen endgültig registriert sein. Anders als bei der EU-REACH-Verordnung gibt es keine Tonnageband abhängigen Deadlines.

Für in REACH bewandte – Unterschiede zum europäischen System

  • Keine unterschiedlichen Deadlines für die verschiedenen Tonnage-Bänder.
  • Alle Tonnagen ab > 1 Tonne/Jahr müssen in der gleichen Deadline zum 31.12.2023 registriert sein. Die Datenanforderungen der unterschiedlichen Tonnage-Bänder stimmen allerdings mit denen von REACH überein. Die Daten aus dem REACH-Dossier können daher theoretisch übernommen werden.
  • Risk Assessment, Chemical Safety Report und Chemical Safety Assessment müssen bei der Registrierung in türkischer Sprache verfasst sein und von einem „Chemical Safety Assessment Expert“ erstellt werden.
  • Keine Phase-In- und Non-Phase-In-Substanzen (EINECS und ELINCS Substanzen) nach KKDIK – alle Substanzen müssen innerhalb der gleichen Deadline registriert werden.

Besonderheiten der KKDIK – (certified) Chemical Safety Assessment Experts (cCSA)

Die KKDIK kommt aber nicht ohne Besonderheiten aus. Es wird eine Überprüfung des Registrierungsdossiers sowie die Erstellung des Chemical Safety Assessments und Reports durch einen zertifizierten „Chemical Safety Assessor“ (KKDIK, Annex 18) verlangt. Dieser durchläuft eine spezifische Ausbildung, um das erforderliche Zertifikat zu erlangen. Die Anforderungen in der Verordnung sind dabei so ausgelegt, dass nur türkische Anwohner ein solches Zertifikat erwerben können. Dies bedeutet wiederum, dass Firmen sich rechtzeitig darum kümmern müssen, einen geeigneten cCSA Experten in der Türkei zu finden. 

Empfehlung

Rechtzeitig um einen OR und/oder ein Consulting kümmern

Die Bestimmung eines OR ist von großer Bedeutung, um als nicht in der Türkei ansässiger Hersteller, den Anforderungen der Registrierung gerecht zu werden. Entscheidend ist, dass ein möglicher OR die erforderlichen Anforderungen der Verordnung erfüllt und cCSA zertifiziert ist.

Durch den steigenden Bedarf, sollten Sie sich relativ früh um einen an cCSA Experten kümmern.

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12/19: REACH in der Türkei – die KKDIK Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Substanzen. Was sind die wichtigsten Punkte, die es bei der Verordnung zu beachten gilt?

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