SCIP-Datenbank − Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 2)

REACH
Gefahrstoffe
Umweltschutz
Compliance

Susanne Weißer, Julia Mikolon, Margarethe von Bockum, REACH, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 22. Oktober 2020

Während und im Anschluss an unser erstes Webinar zur SCIP-Datenbank erreichten uns eine Vielzahl von Fragen. Im Rahmen einer Artikelserie greifen wir diese auf und haben einige im Teil 1 bereits beantwortet. Nachfolgend nun weitere Fragen der Teilnehmenden. Hinweis: Die Fragen sind alle im Originalwortlaut übernommen.

SCIP-Datenbank - viele offene Fragen

Biozide

Als Biozidhersteller, bzw. REACH-Hersteller müssen wir also nicht die SCIP beachten? Wir stellen ja Stoffe her, die womöglich unsere Kunden dann in ihren Erzeugnissen/Produkten verwenden? Wenn Produkte SVHC enthalten, die durch Zerfall entstehen, also beim Import weniger als 0,1% enthalten. Wie müssen diese gemeldet werden? Was sollte man berücksichtigen?

Die SCIP-Datenbank betrifft tatsächlich nur die SVHCs in Erzeugnissen (Substances of Concern In Products articles, as such or in complex objects). Es ist dabei unerheblich, ob die SVHCs durch Zerfall oder absichtlich entstehen. Eine Meldung muss nur für Erzeugnisse im Sinne der REACH-VO (Artikel 3 Nr. 3: Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt) durchgeführt werden.

Durch die SCIP-Datenbank sollen Abfallentsorger und Verbraucher besser informiert werden. Soweit nur die SVHC-Stoffe hergestellt/importiert werden, gelten die grundlegenden REACH-Registrierungs-Vorschriften. Da bei den Erzeugnissen nur eine eingeschränkte Registrierungspflicht der darin enthaltenen Stoffe (Art. 7 REACH) besteht, erhofft man sich durch die Etablierung der SCIP-Datenbank eine bessere Informationslage zu den relevanten Stoffen.

Bauteile

Number of units sind Stückzahlen? Produktionsmenge oder vertriebene Menge?

Number of occurrences of the linked article in the complex object. Man kann angeben wie viele (Stückzahl) dieser verlinkten Einzelerzeugnisse in dem komplexen Erzeugnis enthalten sind.

Wir stellen Maschinen mit mehr als 1000 einzelnen Bauteilen (Erzeugnissen) her. Müssen wir jedes einzelne Bauteil melden oder das Endprodukt (unsere Maschine)?
Wir haben Baugruppen (Speichermodule Elektronik) diese bestehen aus zahlreichen Einzelbauteilen. Muss für jedes einzelne Bauelement eine Meldung erfolgen? Falls ein Bauteil SVHC > 00,1% enthält...

Gemeldet werden muss jedes Einzelerzeugnis, das einen SVHC-Stoff in einer Konzentration von > 0,1 % (w/w) enthält, sowie das Gesamterzeugnis, wenn die Konzentrationsschwelle des enthaltenen SVHC-Stoffes immer noch > 0,1 % (w/w) liegt. Wenn eines der 1000 Einzelteile ein SVHC über 0,1% (w/w) enthält, muss diese gemeldet werden und das komplexe Erzeugnis ebenfalls.

Müssen alle einzelnen Artikel in die SCIP Datenbank überführt werden oder gibt es Regeln, wonach z.B. Baugruppen mit allen Varianten einmalig eingespielt werden können?

Noch ist die SCIP-Datenbank nicht fertig. Wir gehen aber anhand des jetzigen Prototyps davon aus, dass alle Produkte einzeln gemeldet werden müssen. Allerdings soll es eine vereinfachte Eingabe geben für Daten, die schon einmal an die SCIP-Datenbank gemeldet wurden.

Müssen nur diejenigen Artikel in SCIP, die auch einen SVHC Kandidaten enthalten? Alle anderen nicht?

Ja, nur Produkte, die SVHCs in einer Konzentration von > 0,1% (w/w) enthalten, müssen in der SCIP-Datenbank gemeldet werden.

Empfehlung

Das Thema SCIP-Datenbank und die Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten entwickelt sich kontinuierlich weiter. Überprüfen Sie Ihr Erzeugnis-Portfolio, ob Ihre Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), die auf der ECHA-Kandidatenliste stehen, in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten. Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter. Aktuelle Infos zur Umsetzung finden Sie zudem auf der Website der ECHA.

Unsere Dienstleistungen

Die Meldepflicht in die SCIP-Datenbank führt bei vielen Unternehmen zu einem erheblichen Aufwand. Wie bereits in unserem Blog Artikel im Mai angekündigt, verfolgen wir das weitere Gesetzgebungsverfahren, insbesondere in Deutschland. Aktuelle Informationen zur Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie in Deutschland finden sie hier. Natürlich stehen wir Ihnen jederzeit beratend und informierend zur Verfügung, inwieweit und welchem Umfang Sie von der Meldepflicht betroffen sind. Wir bei der UMCO treffen bereits alle Vorkehrungen, um auch Ihre Meldungen für Sie durchzuführen. Kommen Sie gern auf uns zu!

+49 (0)40 / 555 546 300 vertrieb@umco.de Zum Kontaktformular

Seminare und Fortbildungen

Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!

Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.

Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!

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Abstrakt

SCIP-Datenbank − Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 2) (Gefahrstoffe, REACH, Compliance, Umweltschutz, Seminare)

10/20: Die neue SCIP-Datenbank der ECHA und die damit verbundene Meldepflicht beschäftigt uns und unsere Kunden gleichermaßen. Dies wurde in unserem ersten Webinar zu den Anforderungen und rechtlichen Hintergründen deutlich. Ihren Fragen aus dem Webinar möchten wir uns nun stellen und werden sie im Rahmen einer Artikelserie beantworten.

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