COVID-19 – Weitere Allgemeinverfügung zu Flächendesinfektionsmitteln

Biozide

Fiona Punke, Biozide, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 6. April 2020

Die Allgemeinverfügungen berufen sich auf den Artikel 55 (1) der Biozidverordnung und ermöglichen eine außerordentliche Zulassung für die Herstellung und Vermarktung bestimmter Desinfektionsmittel.

BAuA veröffentlicht neue Allgemeinverfügung zu Flächendesinfektionsmitteln

Betroffene Produktart

In der aktuellen Situation werden in Deutschland insgesamt verstärkt Flächendesinfektionsmittel nachgefragt. Aufgrund dessen betrifft die jüngste Allgemeinverfügung Produkte zur Flächendesinfektion der Produktart 2 (Desinfektion von Oberflächen, Stoffen, Einrichtungen und Möbeln, die nicht für eine direkte Berührung mit Lebens- oder Futtermitteln verwendet werden) mit den Wirkstoffen: Ethanol, Chloramin-T und aus Natriumhypochlorit freigesetztes Aktivchlor. Folgende Zusammensetzungen sind erlaubt:

Ethanol 80 % (v/v) in wässriger Lösung zur Behandlung von Flächen bis 2m2

sowie

0,5 % (w/w) Natriumhypochlorit in wässriger Lösung

sowie

2,5% (w/w) Chloramin-T in wässriger Lösung

Abgabe und Herstellung

Die Abgabe der Flächendesinfektionsmittel darf nur an berufsmäßige Verwender, wie beispielsweise Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, erfolgen. Die Herstellung und Abgabe kann durch Apotheken, Unternehmen der pharmazeutischen und chemischen Industrie sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts in Deutschland erfolgen. 

Die Angaben auf dem Etikett müssen außerdem den Anforderungen des Artikel 69 der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 entsprechen.

Weiterführende Informationen

Zur Allgemeinverfügung vom 2. April geht es hier lang: https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2020/pdf/Allgemeinverfuegung-Oberflaechen.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Zu unseren Artikeln zur vorherigen Allgemeinverfügung betreffend Handdesinfektionsmittel, geht es hier lang: https://www.umco.de/de/blog/artikel/Corona-Ausnahmezulassung-update-alkoholhaltige-Desinfektionsmittel-erweiterung-adressatenkreis.html

Zu unserem Artikel zum FAQ Dokument der ECHA zur Vertreibung von Desinfektionsmitteln geht es hier lang: https://www.umco.de/de/blog/artikel/Corona-Ausnahmezulassung-update-alkoholhaltige-Desinfektionsmittel-erweiterung-adressatenkreis.html

Empfehlung

Die Verfügungen ändern sich derzeit beinah täglich. Bleiben Sie auf dem Laufenden, welche Änderungen Sie betreffen und informieren Sie sich, welche Bedeutung das für Ihr Unternehmen hat.

Unsere Dienstleistungen

Sollten Sie als Unternehmen der pharmazeutischen und chemischen Industrie Fragen zur Verkehrsfähigkeit und den weiteren Anforderungen an ihr Desinfektionsmittel haben, dann kommen Sie gern auf uns zu. Wir unterstützen Sie gern!  

+49 (0)40 / 555 546 300 vertrieb@umco.de Zum Kontaktformular

Seminare und Fortbildungen

Für die UMCO Akademie steht die Gesundheit aller Teilnehmenden an erster Stelle. Aufgrund der derzeitigen Lage zum Coronavirus finden daher bis auf Weiteres keine Seminare und Veranstaltungen in unseren Räumlichkeiten in Hamburg und Köln statt. Im Moment arbeiten wir an Lösungen, wie wir unser Know-how trotzdem mit Ihnen teilen können. Sei es, dass wir die Termine verschieben oder die Teilnahme online ermöglichen.

Über unseren Akademie Newsletter halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Compliance abonnieren

Keine Fachbeiträge mehr verpassen? Bleiben Sie fachlich auf dem neuesten Stand und lesen Sie in unserem Newsletter die aktuellen Meldungen aus unserem Blog!

Hier Anmelden zum Fachnewsletter

Die UMCO als Partner

Seit unserer Gründung 1982 bieten wir unseren Kunden als strategischer Partner Compliance-Lösungen für den weltweiten Vertrieb und den Umgang mit Chemikalien. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren. 

Unser Portfolio umfasst die Bereiche:

Kontakt

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen am Standort Köln oder in Hamburg? Sprechen Sie uns an.

+49 (0)40 / 555 546 300 vertrieb@umco.de Zum Kontaktformular

Abstrakt

COVID-19 – Weitere Allgemeinverfügung zu Flächendesinfektionsmitteln

04/20: Die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) weitet mit einer Allgemeinverfügung vom 2. April die Ausnahmezulassungen auf weitere Wirkstoffe und die Anwendung zur Flächendesinfektion (Produktart 2) aus.

Skript: Listen
Skript: Artikel