ECHA veröffentlicht neue Bewertungen des Regulierungsbedarfs

REACH

Steve Scholze, REACH, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 23. Juni 2022

Die Bewertung des regulatorischen Bedarfs dient den Behörden, z. B. ECHA oder BAuA, als Entscheidungshilfe, welche notwendigen Schritte im Umgang mit festgestellten Bedenken zur Gefährlichkeit von Stoffen und Stoffgruppen zu ergreifen sind. Grundlage bilden die Informationen über Gefahren von Verwendungen in den REACH-Registrierungen sowie sonstige REACH- und CLP-Informationen.

REACH: Regulierungsbewertung für Stoffe und Stoffgruppen

Regulierungsbewertung ist ein freiwilliger Prozess

Die Bewertung des regulatorischen Bedarfs ist ein wichtiger Prozess im Rahmen der integrierten Regulierungsstrategie der ECHA. Mietgliedstaaten oder die ECHA selbst können auf Grundlage jeglicher Informationsstufe die Bewertung auf Stoffgruppen oder einzelne Stoffe anwenden. Der Prozess selbst ist dabei freiwillig, d. h. er ist nicht Teil der in den Rechtsvorschriften festgelegten Abläufe. Wenn die Bewertung entsprechende Ergebnisse liefert, kann am Ende ein Vorschlag für ein regulatorisches Risikomanagement im Rahmen von REACH/CLP oder anderen EU-Vorschriften vorliegen.

Die Bewertungen dienen lediglich als Vorschlag für die Behörde. Sie geben nur ein mögliches weiteres Vorgehen vor und haben keine rechtliche Wirksamkeit.

Neue Bewertung für Stoffe und Stoffgruppen

Für folgende Stoffe und Stoffgruppen liegt eine neue Bewertung zum regulatorischen Bedarf vor:

  • Dialkylsulfate
  • Thioharnstoffe
  • Arakylamine
  • Einfache Lithiumverbindungen
  • Dialkyl (und Diaryl) dithiophosphate (DDPs)
  • Ester aus verzweigten oder nichtaromatischen cyclischen Dicarbonsäuren und aliphatischen Alkoholen
  • Imidazole
  • N-alkoxy-2,2,6,6-tetramethylpiperidin-Derivate
  • Phthalsäureanhydride und hydrierte Phthalsäureanhydride
  • Chlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe

 

Die  ECHA hat für verschiedene Dialkylsulfate die Notwendigkeit einer Beschränkung aufgrund der PBT/vPvB-Gefahr (persistent, bioakkumulierbar, toxisch bzw. sehr persistent und sehr bioakkumulierbar) ausgemacht.

Diverse Thioharnstoffe sollen wegen ihrer Karzinogenität, Toxizität und Eigenschaft als endokrine Disruptoren unter eine Zulassungspflicht fallen.

Genauere Informationen zu den vorgeschlagenen regulatorischen Folgen finden Sie in der Liste über die Bewertung des regulatorischen Bedarfs der ECHA.

Empfehlung

Wenn Ihr Unternehmen einen Stoff aus der obigen Liste herstellt oder verwendet, empfehlen wir Ihnen die verlinkte Seite auf Ihre Stoffe zu prüfen, z. B. mit Hilfe der EC- oder CAS-Nummer. Sie erhalten somit einen Überblick, welche regulatorischen Änderungen in Zukunft auf Sie zukommen könnten.

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