Gernot Severin, Gefahrgut, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 22. Juli 2021
Wer mit der Gefahrgutbeförderung in Europa zu tun hat, der muss die Regelwerke ADR, RID und ADN und in Deutschland auch die GGVSEB benutzen. Dabei gibt es unterschiedliche Interpretationen, die in der RSEB klargestellt werden. Außerdem befinden sich in den Anlagen umfangreiche Richtlinien.
Die RSEB ist eine sogenannte Durchführungsrichtline, die sich an die Behörden und an alle richtet, die mit Gefahrgut umgehen. Sie ist eingeteilt in die Erläuterungen zur
In der aktuellen Ausgabe wurden die Änderungen folgender Verordnungen berücksichtig:
Die neue RSEB ist am 15.04.2021 herausgekommen und im Verkehrsblatt (VkBl. 2021 S. 375 und Sonderdruck B 2207) erschienen. Gleichzeitig wurde die alte RSEB aufgehoben.
Es gibt folgende Änderungen zur vorherigen RSEB im Detail:
Abschnitt I: Erläuterungen zur GGVSEB
Abschnitt II: Erläuterungen zur GGAV
Abschnitt III:
betreffen.
Die aktuelle RSEB kann als PDF von der Seite des BMVI herunter geladen werden: BMVI - Gefahrgut - Recht / Vorschriften - verkehrsträgerübergreifend. Viele Fragen zu den Verordnungen und Regelwerken sind bereits in der RSEB beantwortet worden. Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, ziehen Sie einen Experten zu Rate.
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07/21: Die neue RSEB ist herausgekommen. Sie ist eine sogenannte Durchführungsrichtlinie und richtet sich an alle, die mit Gefahrgut umgehen. Welche Änderung gibt es in der Richtlinie?
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