TSCA-Fees-Regelung – EPA sorgt für mehr Klarheit

Gefahrstoffe

Daniel Rankin, Gefahrstoffmanagement, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 3. April 2020

Auf Grundlage zweier amerikanischer Verordnungen erstellt die EPA Listen mit Chemikalien, die sich einer behördlichen Risikobewertung unterziehen sollen. Im Dezember 2019 wurde bereits die zweite Liste mit 20 Chemikalien veröffentlicht. Die Firmen, die diese Chemikalien in den USA importieren/herstellen, sollen sich die Kosten teilen. Nun stellt die EPA fest, dass sie versehentlich deutlich mehr Firmen einbezogen hat, als zuerst gedacht und versucht Klarheit zu schaffen.

EPA gibt Kund, dass sie bzgl. der behördlichen Risikobewertung doch noch einiges anpassen wird.

Was bisher geschah

Im Dezember 2019 veröffentlichte die US-Behörde EPA (Environmental Protection Agency) gemäß ihrem gesetzlichen Mandat eine Liste von 20 Chemikalien, die einer behördlichen Risikobewertung unterzogen werden sollen. Im Januar 2020 kam die Informationen heraus, dass diese Risikobewertung 1,35 Millionen USD pro Chemikalie kosten wird und dass alle Firmen, die eine oder mehrere dieser Chemikalien in den USA herstellen bzw. importieren, sich an diesen Kosten beteiligen sollten, vorzugsweise durch Konsortien. Die betroffenen Firmen hatten bis zum 27. März Zeit, sich bei der EPA zu melden, sonst würden sie sich strafbar machen.

Während der Anlaufphase erklärte die EPA, dass die Regelung keine Ausnahmen für Erzeugnisse, Nebenprodukte oder Verunreinigungen enthielt – im Gegensatz zum bisherigen Verfahren. Insofern waren sowohl große Chemiewerke als auch Erzeugnis-Händler betroffen, letztere oft unwissentlich. Was die EPA in diesem Fall nicht berücksichtigt hatte, waren die weitreichenden Folgen dieses flachendeckenden Verfahrens und das wurde schnell deutlich – die Meldefrist wurde zunächst um weitere 60 Tage verschoben und schließlich sagte die EPA am 25. März, dass sie doch noch einiges anpassen wird.              

Deutlich weiter gegangen als geplant

In der „No Action Assurance” (Zusicherung der Nicht-Ausführung), die der Mitteilung vom 25. März beigefügt ist, schreibt die EPA, dass die fehlenden Ausnahmen dazu geführt haben, dass tausende von Firmen betroffen sind (man hatte ursprünglich mit lediglich 58 Firmen gerechnet), darunter auch Firmen, die noch nie mit der EPA zu tun hatten. Nach einer strikten Auslegung ihrer Verordnung hätte man sogar herauslesen müssen, dass jede private Gasheizung oder jeder Kaminofen betroffen ist – was niemals beabsichtigt war!

Insofern verspricht die EPA in ihrem jüngsten Schreiben, dass es eine Anpassung der neuen Regelung geben wird und dass sie derweil diejenigen Firmen nicht anklagen wird, die diese Chemikalien in Erzeugnissen importieren, als Nebenprodukt herstellen oder als Verunreinigungen herstellen bzw. importieren, und nicht am EPA Selbst-Identifizierungsprozess teilnehmen.         

Und nu?“

Für Firmen, die mit einer oder mehreren der 20 gelisteten Chemikalien auf amerikanischen Boden beschäftigt sind und von keiner dieser Ausnahmen betroffen sind, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Das heißt: Wer sich noch nicht bei der EPA als beteiligte Partei gemeldet hat, wird dies bis zum 27. Mai 2020 noch tun müssen.

Firmen, die sich bereits gemeldet haben, aber gemäß diesen Ausnahmen nicht mehr betroffen sind, haben ebenfalls bis zum 27. Mai Zeit, ihre Meldung entsprechend anzupassen. Ansonsten sind sie weiterhin an den Kosten beteiligt.

Weitere Informationen

Die 20 Stoffe mit EPA Kontakten finden Sie hier.

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TSCA-Fees-Regelung – EPA sorgt für mehr Klarheit (Gefahrstoffe)

04/20: Die EPA hat eine Liste von 20 Stoffen mit hoher Priorität zur Überprüfung veröffentlicht. Nun stellt sie fest, dass sie versehentlich deutlich mehr Firmen einbezogen hat, als zuerst gedacht und lenkt ein.

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