Jenny Phan und Dr. Clemens Jochem, Gefahrstoffmanagement, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 4. September 2020
Immer mehr Marktteilnehmern wird bewusst, dass sie von der harmonisierten Produktmeldung betroffen sein werden. Während vielen das Schlagwort UFI bereits ein Begriff ist, sind die weiteren umfangreichen Anforderungen im Rahmen der Produktmeldung noch nicht bei allen Meldepflichtigen in dem Maße präsent. Händler können meldepflichtig sein, auch wenn es hierzu noch keinen EU-weiten Konsens gibt. Daher lohnt sich auch für diese eine zeitnahe Auseinandersetzung mit dem Thema.
Sind Rebrander und Relabeller von der harmonisierten Produktmeldung betroffen?
Gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung sind generell Importeure und nachgeschaltete Anwender zur Produktmeldung verpflichtet. Für Händler besteht dennoch in einigen Fällen Handlungsbedarf. Ausführlichere Informationen finden Sie hierzu in unseren bereits veröffentlichten Blog-Artikeln.
Bitte beachten Sie, dass die EU-Mitgliedsstaaten gemäß den aktuellen Leitlinien bezüglich der Rolle von Händlern (Relabeller und Rebrander) noch zu keinem endgültigen Konsens gelangt sind (Seite 1 der Leitlinien „Note to the reader“, Stand: 08.05.2020). Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich und Schweden vertreten abweichende Auffassungen. Dänemark hat sich bisher nicht festgelegt.
Müssen Gemische, die mit dem EUH210 und dem EUH208 gekennzeichnet sind, gemeldet werden?
Gemäß den aktuellen Leitlinien (Abschnitt 3.3.1.2, Seite 32) sind Gemische, die nicht oder ausschließlich als umweltgefährlich eingestuft sind, von der Meldepflicht befreit. Darunter fallen auch Produkte, die lediglich mit einem EUH-Satz aus dem Anhang II, Teil 2 der CLP-Verordnung gekennzeichnet sind.
Gilt ein Stoff mit mehreren Bestandteilen als meldepflichtiges Gemisch?
Als Grundlage für die Begriffsdefinition Stoff / Gemisch wird die REACh-Verordnung herangezogen. Demnach ist ein Stoff wie folgt definiert:
„Chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können“.
Da gemäß Anhang VIII CLP nur gefährliche Gemische (H2xx, H3xx) gemeldet werden müssen, sind registrierte Stoffe (Mono-constituent substances, Multi-constituent substances oder UVCB substances) von der Produktmeldung ausgenommen.
Noch mehr Fragen werden wir in einem weiteren Blogartikel in Kürze beantworten. In der Zwischenzeit lohnt sich ein Blick in unsere bereits veröffentlichte Blog-Artikel, in denen Sie unter anderen Antworten zu diesen Fragen finden:
https://www.umco.de/de/blog/artikel/ufi-in-der-praxis-wir-stellen-uns-ihren-fragen.html
https://www.umco.de/de/blog/artikel/ufi-in-der-praxis-ihre-fragen-teil-2.html
https://www.umco.de/de/blog/artikel/UFI-reine-Haendler-in-der-Produktmeldungspflicht.html
https://www.umco.de/de/blog/artikel/UFI-Private-Label-und-harmonisierte-Produktmeldung.html
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Fach-Newsletter. Über unseren Blog liefern wir Ihnen kontinuierlich aktuelle Meldungen zu verschiedensten relevanten Fachthemen und natürlich der harmonisierten Produktmeldung. Aktuelle Infos zur Umsetzung finden Sie zudem auf der Website der ECHA unter https://poisoncentres.echa.europa.eu
Die harmonisierte Produktmeldung führt zu einem erheblichen administrativen Aufwand. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden können wir daher in Kürze eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Kunden aller Größenordnungen können so umfassend unterstützt werden. Gern stehen wir Ihnen auch jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten.
*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.
Auf vielfachen Wunsch planen wir unser Seminar- und Webinarangebot zum Thema UFI und Produktmeldung weiter auszubauen, um z.B. auch speziellere fachliche Aspekte genauer zu beleuchten. Schauen Sie für Neuigkeiten gern regelmäßig in unserer Akademie vorbei.
Wenn Sie mehr über das Thema UFI wissen möchten, schauen Sie doch auf unserer UFI-Seite vorbei!
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Verwendung des UFI für Ihre Produkte und Gemische
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09/20: Der 1. Januar 2021 rückt näher! In unserem Webinar zur harmonisierten Produktmeldung wurden erneut viele Fragen gestellt, die wir Ihnen in unserer Blogartikel-Reihe beantworten. Heute: Meldepflicht von Händlern, nicht eingestufte Gemische und Multi-Constituent Substances.
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