Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 7)

Harmonisierte-Produktmeldung
Gefahrstoffe
Compliance

Martin Zieba, Gefahrstoffmanagement, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 3. März 2020

Die harmonisierte Meldung für gefährliche Gemische ist zum Anfang dieses Jahres für Verbraucher und gewerbliche Anwender in Kraft getreten. Unternehmen in der chemischen Wertschöpfungskette müssen ab sofort eine korrekte Übermittlung definierter Produktinformationen an die ECHA vornehmen. Leider ergeben sich hierbei noch einige Fallstrike, bei denen wir Ihnen gern unter die Arme greifen. Nachfolgend beantworten wir Ihre Fragen, die Sie uns während unseres Webinars gestellt haben.

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen!

Angaben zu toxikologischen Daten

Sind bei der Übermittlung der toxikologischen Daten im Rahmen der Produktmeldung nur Daten aus den Registrierungsdossiers zu verwenden?

Die Übermittlung einer harmonisierten Produktmeldung eines als gefährlich eingestuften Gemisches beinhaltet unter anderem auch Angaben zu toxikologischen Wirkungen des Gemisches an sich und/oder seiner Inhaltsstoffe. Welche Daten explizit im Abschnitt 11 des Sicherheitsdatenblattes aufgenommen werden, richtet sich nach Anhang II der REACH-Verordnung und den zugehörigen ECHA-Leitlinien. Hierbei haben Prüfdaten am Gemisch Vorrang – vorausgesetzt das Gemisch wurde toxikologisch untersucht. Liegen toxikologische Informationen zu dem Gemisch nicht vor, so können auch Daten der Inhaltsstoffe hinterlegt werden. Dies kann selbstverständlich auch zusätzlich erfolgen.

Bei registrierten Stoffen müssen gemäß des Anhangs II, die im Registrierungsdossier hinterlegten Daten angegeben werden, zumindest solange keine Prüfdaten am Gemisch vorliegen. Sind die Stoffe nicht registriert, können auch andere toxikologische Daten aus anderen Quellen herangezogen werden. Für die Übermittlung der toxikologischen Daten im Rahmen der Produktmeldung wird nicht zwischen Daten aus Registrierungsdossiers oder Informationen aus sonstigen Quellen differenziert. Um den Anforderungen des Anhangs VIII zu genügen, sollten alle im Abschnitt 11 des Sicherheitsdatenblattes enthaltenen Informationen an die ECHA übermittelt werden. 

Gibt es bei Änderungen der toxikologischen Daten auch einen Spielraum bei der Aktualisierung einer Produktmeldung?

Sollte ein Produkt bereits initial bei der ECHA gemeldet worden sein, so gelten gemäß Anhang VIII Teil B 4.1 Aktualisierungspflichten (z.B. bei Rezepturänderungen). Zu den hierfür geltenden Kriterien zählen unter anderem auch Angaben zu den toxikologischen Informationen, die im Abschnitt 11 des Sicherheitsdatenblattes hinterlegt sind. Vor dem Hintergrund einer guten medizinischen Notversorgung müssen die toxikologischen Daten immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Jede Änderung dieser Daten muss im Rahmen einer Aktualisierung der Produktmeldung unverzüglich an die ECHA übermittelt werden. Zu beachten ist, dass eine Änderung der toxikologischen Daten keine Generierung eines neuen Rezepturidentifikators (UFI; Unique Formula Identifier) erforderlich macht, sofern zuvor keine Änderungen der Rezeptur vorgenommen wurden.

Rohstoff-UFI nicht vorhanden

Wie wird bei einer Produktmeldung mit einem gefährlichen Rohstoffgemisch verfahren, das keinen UFI besitzt?

Falls Sie für Ihre Formulierung einen Rohstoff einsetzen, der gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft ist und zusätzlich die Kriterien des Anhangs VIII erfüllt, muss dieser zuvor bei der ECHA gemeldet worden sein. Sollten Sie bereits einen UFI erhalten haben, ist es empfehlenswert, zusätzlich Ihren Lieferanten zu kontaktieren, um sicherstellen, dass der Rohstoff in allen für Sie relevanten europäischen Vertriebsregionen gemeldet wurde.

Falls Sie bisher keinen UFI erhalten haben, können Sie den Rohstoff ­­– sofern Sie diesen von einem europäischen Lieferanten beziehen – alternativ mit den Lieferantennamen, dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse bis 2025 melden (Leitlinie zur harmonisierten Produktmeldung V.3.0, Seite 63 - 64).

Weitere Informationen

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 9) - MiM-Meldung ohne UFI, Zahlung der Meldegebühren, Verträge mit Giftnotrufzentralen, Erstellung Meldedossier mit IUCLID

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 8) - Pflichten von Lieferanten, Private-Label und Pflichten von Händlern

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 7) - Angaben zu toxischen Daten, Rohstoff-UFI nicht vorhanden

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 6) - Stark verdünnte Gemische, Verpflichtende Sprache, Säuren und Basen, Lagerbestände, Meldung über die ECHA, Änderung des Unternehmens, Aktuelle Leitlinien

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 5) - Stoffe und Gemische, Ausnahmeregelungen, Gemische aus Nicht-EU-Ländern, Handelswaren, PCN-Empfangsbereitschaft der Mitgliedsstaaten, Aktuelle Leitlinien

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Große Erleichterung für die Farbenbranche: Neue Regelungen zum UFI hinsichtlich "auf Wunsch" formulierter Anstrichfarben

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 4) - UFI ohne Steuernummer, Mehrere Produktkategorien (EuPCS), Duft- und Farbstoffe

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 3) - Meldepflicht von Händlern, Nicht eingestufte Gemische, Multi-Constituent Substances

Der UFI: Nun auch reine Händler in der Produktmeldungspflicht!

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Der UFI in der Praxis: Große Resonanz auf unser erstes Webinar zur Produktmeldung. Wir stellen uns Ihren Fragen! - Fristen, Darstellung, Nationale Gebühren in einzelnen Mitgliedstaaten, UFI im SDB

Empfehlung

Informieren Sie sich regelmäßig über die neuesten Änderungen zur harmonisierten Produktmeldung. Die offizielle Webseite der ECHA und unser Blog helfen Ihnen dabei, rechtskonform zu bleiben.

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank. 

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Unsere Dienstleistungen

Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten. Kommen Sie gern auf uns zu!

*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.

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Die UMCO als Partner

Seit fast vier Jahrzehnten ist die UMCO GmbH als führendes Beratungsunternehmen für Chemical-Compliance-Lösungenetabliert. Wenn es um komplexe Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren weltweite Vertriebsfähigkeit geht, sind unsere 80 Mitarbeitenden an den Standorten Hamburg und Köln genau die richtigen Ansprechpartner!

Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – unsere rund 1.000 Kunden profitieren von unseren globalen
Branchenkenntnissen, unseren erfahrenen und hochqualifizierten Mitarbeitern und nicht zuletzt von unserem hohen Anspruch an uns selbst: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität. 

Unser Portfolio umfasst die Bereiche:

 

Die dauerhafte Aufrechterhaltung der Rechtskonformität in den Betrieben unserer Kunden steht im Fokus all unserer Dienstleistungen. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren. Dass wir dabei tief in betriebliche Prozesse involviert sind, spricht für die Qualität, die wir liefern, und zeugt vom Vertrauen unserer Kunden. 

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Abstrakt

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 7) (Gefahrstoffe, Compliance, Seminare)

03/21: Die Produktmeldung bleibt weiterhin ein Thema, das unsere Kunden stark bewegt. Um Sie mit aktuellen Informationen zu versorgen, führen wir unsere Blogartikel-Serie rund um den UFI fort. In diesem Beitrag: Angaben zu toxikologischen Daten sowie fehlende Rohstoff-UFIs.

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