BEF-2 gestartet – Biozidwirkstoffe unter der Lupe

Biozide

Dr. Tobias Strauß, Biozide, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 13. Januar 2022

Mit dem Biocide Enforcement Project-2 (BEF-2) der ECHA soll die Einhaltung der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 europaweit überprüft werden. Schwerpunkt von BEF‑2 wird die Kontrolle der Wirkstoffe in Biozidprodukten sein. Das Projekt umfasst sowohl Produkte mit bereits genehmigten Wirkstoffen als auch Produkte, die im Rahmen von nationalen Übergangsregelungen vermarktet werden und sogenannte „Altwirkstoffe“ enthalten. Ein besonderes Augenmerk soll dabei pandemiebedingt auf Desinfektionsmittel gelegt werden. Bereits 2019 deckte das Vorgängerprojekt BEF-1 zahlreiche Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht von behandelten Waren auf.

Im Fokus von BEF-2

Die Kontrollen im Rahmen von BEF-2 beziehen sich auf die enthaltenen bioziden Wirkstoffe von Produkten sämtlicher Produktarten unabhängig vom Genehmigungsstatus der Wirkstoffe. Folgende Punkte können Teil der Prüfung sein:

  • Status der enthaltenen Wirkstoffe in der entsprechenden Produktart (genehmigt, nicht-genehmigt, Altwirkstoff)
  • Korrekte Beschriftung von Biozidprodukten
  • Online-Werbung
  • Einhaltung der Anforderungen gemäß Artikel 95 der Biozid-Verordnung (Liste der erlaubten Wirkstofflieferanten)
  • Überprüfung von Wirkstoffen durch chemische Analysen
  • Gezielte Kontrolle von Desinfektionsmitteln

Ablauf der Kontrollen

Bereits im vergangenen Jahr wurde der Ablauf von BEF-2 und dessen Schwerpunkte von der ECHA festgelegt und vorbereitet. Zum Ende des Jahres 2021 wurden die jeweils zuständigen nationalen Kontrollbehörden mit in das Projekt einbezogen. Somit kann mit Beginn des Jahres 2022 die Kontrolle von Biozidprodukten beginnen. Nach Abschluss der Kontrollen werden die Ergebnisse im Laufe des Jahres 2023 ausgewertet und ein umfassender Bericht erstellt.

Rückblick zu BEF-1

Im Rahmen von BEF-1 wurden im Jahr 2019 mehr als 1.800 behandelte Waren von ca. 1.200 Firmen in 22 Ländern kontrolliert. Die zuständigen nationalen Kontrollbehörden folgten bei ihren Kontrollen in der Regel einem von der ECHA entworfenen Fragebogen. Durch diesen harmonisierten Kontrollansatz konnten die Prüfungen europaweit verglichen und präzise ausgewertet werden. Die Kontrollen zeigten, dass nur 53 % der überprüften behandelten Waren korrekt gekennzeichnet wurden. Die Hersteller und Händler wurden aufgerufen, sich tiefgehender mit den Kennzeichnungsregeln der Biozid-Verordnung auseinanderzusetzen. Den nationalen Behörden wurden Mittel zur Verfügung gestellt, um Verstöße gegen die Biozid-Verordnung leichter erkennen zu können.

Empfehlung

Durch die von der ECHA initiierten BEF-Projekte nimmt die Zahl der Kontrollen von Unternehmen auch auf nationaler Ebene stetig zu. Insbesondere Hersteller und Händler von Biozidprodukten, die Altwirkstoffe enthalten und diese nach den nationalen Übergangsregelungen vermarkten, sollten den Genehmigungsstatus der enthaltenen Wirkstoffe regelmäßig prüfen. Nur so kann ein reibungsloser Übergang ohne Vermarktungslücke zum EU-Recht mit der firstgerechten Einreichung eines Dossiers für die Zulassung Ihres Biozidproduktes gelingen. Auch bei der Einstufung und Kennzeichnung der Produkte kann es zu Änderungen kommen. Eine Anpassung der Kennzeichnung Ihres Biozidproduktes sollte daher regelmäßig überprüft werden, um Rechtsicherheit zu gewährleisten.

Unsere Dienstleistung

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