Mit dem Biocide Enforcement Project-2 (BEF-2) der ECHA soll die Einhaltung der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 europaweit überprüft werden. Schwerpunkt von BEF‑2 wird die Kontrolle der Wirkstoffe in Biozidprodukten sein. Das Projekt umfasst sowohl Produkte mit bereits genehmigten Wirkstoffen als auch Produkte, die im Rahmen von nationalen Übergangsregelungen vermarktet werden und sogenannte „Altwirkstoffe“ enthalten. Ein besonderes Augenmerk soll dabei pandemiebedingt auf Desinfektionsmittel gelegt werden. Bereits 2019 deckte das Vorgängerprojekt BEF-1 zahlreiche Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht von behandelten Waren auf.
Die Kontrollen im Rahmen von BEF-2 beziehen sich auf die enthaltenen bioziden Wirkstoffe von Produkten sämtlicher Produktarten unabhängig vom Genehmigungsstatus der Wirkstoffe. Folgende Punkte können Teil der Prüfung sein:
Bereits im vergangenen Jahr wurde der Ablauf von BEF-2 und dessen Schwerpunkte von der ECHA festgelegt und vorbereitet. Zum Ende des Jahres 2021 wurden die jeweils zuständigen nationalen Kontrollbehörden mit in das Projekt einbezogen. Somit kann mit Beginn des Jahres 2022 die Kontrolle von Biozidprodukten beginnen. Nach Abschluss der Kontrollen werden die Ergebnisse im Laufe des Jahres 2023 ausgewertet und ein umfassender Bericht erstellt.
Im Rahmen von BEF-1 wurden im Jahr 2019 mehr als 1.800 behandelte Waren von ca. 1.200 Firmen in 22 Ländern kontrolliert. Die zuständigen nationalen Kontrollbehörden folgten bei ihren Kontrollen in der Regel einem von der ECHA entworfenen Fragebogen. Durch diesen harmonisierten Kontrollansatz konnten die Prüfungen europaweit verglichen und präzise ausgewertet werden. Die Kontrollen zeigten, dass nur 53 % der überprüften behandelten Waren korrekt gekennzeichnet wurden. Die Hersteller und Händler wurden aufgerufen, sich tiefgehender mit den Kennzeichnungsregeln der Biozid-Verordnung auseinanderzusetzen. Den nationalen Behörden wurden Mittel zur Verfügung gestellt, um Verstöße gegen die Biozid-Verordnung leichter erkennen zu können.
Durch die von der ECHA initiierten BEF-Projekte nimmt die Zahl der Kontrollen von Unternehmen auch auf nationaler Ebene stetig zu. Insbesondere Hersteller und Händler von Biozidprodukten, die Altwirkstoffe enthalten und diese nach den nationalen Übergangsregelungen vermarkten, sollten den Genehmigungsstatus der enthaltenen Wirkstoffe regelmäßig prüfen. Nur so kann ein reibungsloser Übergang ohne Vermarktungslücke zum EU-Recht mit der firstgerechten Einreichung eines Dossiers für die Zulassung Ihres Biozidproduktes gelingen. Auch bei der Einstufung und Kennzeichnung der Produkte kann es zu Änderungen kommen. Eine Anpassung der Kennzeichnung Ihres Biozidproduktes sollte daher regelmäßig überprüft werden, um Rechtsicherheit zu gewährleisten.
Sie sind sich unsicher, ob Ihr Biozidprodukt die komplexen Regelungen der Biozid-Verordnung und der zahlreichen nationalen Übergangsregelungen in den verschiedenen EU-Ländern einhält? Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Biozidprodukte helfen wir Ihnen gern, Ihre Produkte sicher und rechtskonform zu vermarkten. Wir unterstützen Sie bei der nationalen Meldung und Zulassung Ihrer Biozidprodukte europaweit. Des Weiteren können wir Sie bei der Prüfung von Etiketten und Merkblättern hinsichtlich der Kennzeichnungspflichten gemäß Biozid-Verordnung unterstützen.
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