Frankreich: ab 2023 sind Kunststoffbehältnisse für Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten verboten

Gefahrstoffe
Umweltschutz

Peter Duschek, Safety-Health-Environment-Management, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 8. Juni 2021

Unter dem Eindruck des mit großen Auswirkungen verbundenen Feuers in einer Chemieanlage in Rouen wurde in Frankreich die letzten Jahre intensiv diskutiert, Kunststoffgebinde nur noch in kleinen Volumeneinheiten für entzündbare Flüssigkeiten zu erlauben. Der VdL berichtet, dass diese Einschränkungen mit einer entsprechenden Verordnung vom 24.09.2020 am 27.05.2021 in Kraft getreten sind.

Das Verbot von Kunststoffbehältern für entzündbare Flüssigkeiten wird Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr mit Frankreich haben

Massive Einschränkungen

Es gibt Ausnahmeregelungen, aber im Wesentlichen gibt es massive Einschränkungen:

In zeitlich abgestuften Schritten werden für entzündbare Flüssigkeiten mit dem H-Satz 224 Kunststoffgebinde größer 30 l verboten. Dazu zählen dann auch u.a. die beliebten IBC.

Flüssigkeiten mit dem H-Satz 225 (nicht mit Wasser mischbar) dürfen ab dem 01.01.2026 dann ebenfalls nicht mehr in Gebinden größer 30 l gelagert werden.

Für Ausnahmen müssen zukünftig besondere Brandschutzmaßnahmen getroffen werden, z.B. die Lagerung in Sicherheitsschränken mit REI 120 (vergleichbar F 120!).

Stand Deutschland

In Deutschland gibt es derzeit noch keine gleichlautenden Bestrebungen. Die gerade im Februar 2021 neu in Kraft getretene TRGS 510 trifft dazu noch keine Aussagen. Die Diskussion wird aber sicherlich mittelfristig aufkommen, wenn es z.B. im Wirtschaftsverkehr mit Frankreich, besondere Anforderungen geben wird.

Empfehlung

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, wenn Sie im Warenaustausch mit Frankreich stehen, welche Anforderungen für den Transport und die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Frankreich aktuell anzuwenden sind.

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank. 

blog.helpline@umco.de +49 (0)40 / 555 546 333

 

Gern halten wir Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie hierzu einfach unseren Fach-Newsletter und erhalten Sie so ein mal im Monat die akuellen Meldungen aus unserem Blog auf Ihren PC oder Handy. Der Fach-Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit wieder gekündigt werden.

Hier Anmelden zum Fachnewsletter

Unsere Dienstleistungen

Wir beraten Sie umfassend zu Themen rund um Arbeits- und Umweltschutz. Gern sind wir in allen Belangen rund um Anlagen- und Arbeitssicherheit Ihr verlässlicher Partner. So erstellen wir Ihnen beispielsweise umfassende Rechtskataster oder führen vor Ort Compliance Checks im Bereich Gefahrstoffmanagement durch. Sprechen Sie uns einfach an.

vertrieb@umco.de +49 (0)40 / 555 546 360

Passende Seminare

Online-Seminar: Lagerung von Gefahrstoffen

  • Online-Seminar: Sie erfahren, worauf es bei der Lagerung von Gefahrstoffen ankommt. Welche Anforderung sind zu erfüllen und welche Planung und Ausstattung ist notwendig?
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

 

Webinar: TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

  • Webinar: Als Verantwortliche Person im Unternehmen erhalten Sie mit unserem 1,5-stündigen Webinar einen ersten umfassenden Überblick über die wesentlichen Grundanforderungen zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

 

Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!

Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.

Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!

Über unseren Akademie Newsletter halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Die UMCO als Partner

Seit fast vier Jahrzehnten ist die UMCO GmbH als führendes Beratungsunternehmen für Chemical-Compliance-Lösungenetabliert. Wenn es um komplexe Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren weltweite Vertriebsfähigkeit geht, sind unsere 80 Mitarbeitenden an den Standorten Hamburg und Köln genau die richtigen Ansprechpartner!

Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – unsere rund 1.000 Kunden profitieren von unseren globalen
Branchenkenntnissen, unseren erfahrenen und hochqualifizierten Mitarbeitern und nicht zuletzt von unserem hohen Anspruch an uns selbst: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität. 

Unser Portfolio umfasst die Bereiche:

 

Die dauerhafte Aufrechterhaltung der Rechtskonformität in den Betrieben unserer Kunden steht im Fokus all unserer Dienstleistungen. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren. Dass wir dabei tief in betriebliche Prozesse involviert sind, spricht für die Qualität, die wir liefern, und zeugt vom Vertrauen unserer Kunden. 

Lernen auch Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen virtuellen Kennenlerntermin. Wir sind nur einen Klick weit von Ihnen entfernt. 

vertrieb@umco.de +49 (0)40 / 555 546 360 Zum Kontaktformular

Abstrakt

Frankreich: ab 2023 sind Kunststoffbehältnisse für Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten verboten (Gefahrstoffe, Umweltschutz)

06/21: Als eine der wesentlichen Konsequenzen bezüglich der möglichen Ursache des großen Brandes in einer Chemiefabrik in Rouen in Frankreich 2019 wird jetzt die Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten in Kunststoffbehältern größer als 30 l Volumen verboten.

Skript: Listen
Skript: Artikel