Umweltschutz

Frankreich: ab 2023 sind Kunststoffbehältnisse für Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten verboten

Unter dem Eindruck des mit großen Auswirkungen verbundenen Feuers in einer Chemieanlage in Rouen wurde in Frankreich die letzten Jahre intensiv diskutiert, Kunststoffgebinde nur noch in kleinen Volumeneinheiten für entzündbare Flüssigkeiten zu erlauben. Der VdL berichtet, dass diese Einschränkungen mit einer entsprechenden Verordnung vom 24.09.2020 am 27.05.2021 in Kraft getreten sind.

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08.06.2021

Massive Einschränkungen

Es gibt Ausnahmeregelungen, aber im Wesentlichen gibt es massive Einschränkungen:

In zeitlich abgestuften Schritten werden für entzündbare Flüssigkeiten mit dem H-Satz 224 Kunststoffgebinde größer 30 l verboten. Dazu zählen dann auch u.a. die beliebten IBC.

Flüssigkeiten mit dem H-Satz 225 (nicht mit Wasser mischbar) dürfen ab dem 01.01.2026 dann ebenfalls nicht mehr in Gebinden größer 30 l gelagert werden.

Für Ausnahmen müssen zukünftig besondere Brandschutzmaßnahmen getroffen werden, z.B. die Lagerung in Sicherheitsschränken mit REI 120 (vergleichbar F 120!).

Stand Deutschland

In Deutschland gibt es derzeit noch keine gleichlautenden Bestrebungen. Die gerade im Februar 2021 neu in Kraft getretene TRGS 510 trifft dazu noch keine Aussagen. Die Diskussion wird aber sicherlich mittelfristig aufkommen, wenn es z.B. im Wirtschaftsverkehr mit Frankreich, besondere Anforderungen geben wird.

Peter Duschek | Experte im Bereich Health-Safety-Environment

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