Die Kandidatenliste (SVHC) wurde um einen weiteren Stoff erweitert

Gefahrstoffe
REACH

Kayla Dittmer, REACH, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 5. Juli 2022

Am 10. Juni 2022 wurde die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) durch die Aufnahme von einem weiteren Stoff auf 224 SVHCs erweitert. Unternehmen haben rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – entweder als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in die Kandidatenliste aufgenommen wird.

N-(hydroxymethyl)acrylamide als SVHC eingestuft.

Die Substanz

N-(hydroxymethyl)acrylamide wird vorwiegend als Monomer für die Polymerisation, als Fluoralkylacrylat-Copolymer und in Farben und Beschichtungen eingesetzt. Dieser Stoff wurde als Krebserzeugend (Artikel 57a, REACH-Verordnung) und Mutagen (Artikel 57b, REACH-Verordnung) eingestuft und ist aus diesen Gründen zur Kandidatenliste der SVHC hinzugefügt worden.

Der neu aufgenommene SVHC-Stoff ist als Übersicht in der folgenden Tabelle aufgelistet:

#Stoffname

EC

Nummer

CAS

Nummer

Grund der Aufnahme
1N-(hydroxymethyl)acrylamide213-103-2924-42-5

Krebserzeugend (Art. 57a, REACH-VO)

Mutagen (Art. 57b. REACH-VO)

Informationen zur Kandidatenliste

Die Kandidatenliste der ECHA beinhaltet Stoffe, die als SVHC klassifiziert wurden. Diese Chemikalien können für Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt gravierende Konsequenzen haben. Das Ziel der Klassifizierung als SVHC besteht darin, diese Substanzen schrittweise durch sicherere Alternativen zu ersetzen. Stoffe in dieser Liste weisen mindestens eine der folgenden Gefahreneigenschaften auf:

  •  krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch (KMR) der Kategorie 1A oder 1B,
  • persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PTB) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB),
  • hormonell wirksam (endocrine disrupters),
  • Stoffe, die ebenso besorgniserregend wie KMR- oder PTB- / vPvB Stoffe sind.

Lieferantenverpflichtungen

Mit der Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste haben die Lieferanten sofort Pflichten zu erfüllen. Diese sind:

  • Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblattes,
  • die Auskunft zur sicheren Anwendung,
  • Beantwortung von Verbraucheranfragen innerhalb von 45 Tagen,
  • Benachrichtigung der ECHA innerhalb von sechs Monaten, wenn die Konzentration des SVHC in einem Erzeugnis über dem Schwellenwert von 0,1 %(w/w) liegt (für >1 tpa pro Produzenten).

 

Darüber hinaus müssen Unternehmen, die Erzeugnisse mit einer Konzentration von >0,1 %(w/w) auf dem Europäischen Markt bringen, Informationen zu den Produkten einreichen. Dies erfolgt über die „SCIP Datenbank für bedenkliche Stoffe in Artikeln und Produkten“, unter dem angegebenen Link sind weitere Informationen zur SCIP-Datenbank gegeben.

Andere mögliche Konsequenzen

Diese zugesetzten Chemikalien werden auf ihre Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung untersucht. Wenn sie hinzugefügt werden, unterliegen sie den Zulassungsanforderungen gemäß Titel VII der REACH-Verordnung.

Die Aufnahme in den Anhang XVII ist ebenfalls möglich. Dies würde die Beschränkung der Produktion, des Umlaufs und der Verwendung gemäß Titel VII der REACH-Verordnung bedeuten.

Empfehlung

Kontrollieren Sie, ob Ihre Stoffliste in der Kandidatenliste enthaltene Chemikalien enthält. Überlegen Sie gegebenenfalls, ob andere nicht-SVHC-Alternativen zu diesen Substanzen für Ihre Anwendungen geeignet sind. Auf diese Weise können Sie sich frühzeitig auf mögliche Folgen wie die Zulassung und Beschränkung der Stoffe vorbereiten und Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

Unsere Dienstleistung

Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragestellungen rund um SVHC-Stoffe. Unser REACH-Team hilft Ihnen darüber hinaus bei der Prüfung Ihrer Registrierungen und entwickelt gemeinsam mit Ihnen Strategien, damit Ihre geschäftlichen Tätigkeiten rechtskonform werden oder auch bleiben. Wir übernehmen für Sie das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung. Wir arbeiten zudem mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern, um Ihnen unseren Service, Notifizierungen und Meldungen auch außerhalb der EU anbieten zu können. 

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. 

Fragen zum aktuellen Artikel Fragen zu unseren Dienstleistungen

Fach-Blog abonnieren

Gern halten wir Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie hierzu einfach unseren Fach-Newsletter und erhalten Sie monatlich die wesentlichen News aus unserem Blog zu den Bereichen Gefahrstoffe, REACH, Biozide, Umweltschutz, Arbeitsschutz, Compliance, Gefahrgut und Internationales zusammengefasst. 

Möchten Sie zusätzlich keine Fachseminare mehr verpassen? Dann empfehlen wir Ihnen zusätzlich unseren Akademie Newsletter. Beide Newsletter sind kostenfrei, können einzeln abonniert und zu jeder Zeit gekündigt werden.

Hier geht es direkt zur Anmeldung für die Newsletter!

Passende Seminare

Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!

Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.

Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!

Die UMCO als Partner

Wenn es um Chemical Compliance Consulting geht, ist die UMCO GmbH Ihr erfahrenes Beratungsunternehmen und der starke Partner an Ihrer Seite. Die komplexen Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren internationale Vertriebsfähigkeit, sind das tägliche Tätigkeitsfeld unseres Teams. Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – Sie profitieren von den globalen Branchenkenntnissen, den praxiserfahrenen Mitarbeitenden und nicht zuletzt von unserem Anspruch: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität. 

Unser Portfolio umfasst die Bereiche:

 

Lernen auch Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen virtuellen Kennenlerntermin. Wir sind nur einen Klick weit von Ihnen entfernt. 

vertrieb@umco.de +49 (0)40 / 555 546 360 Zum Kontaktformular