N-(hydroxymethyl)acrylamide wird vorwiegend als Monomer für die Polymerisation, als Fluoralkylacrylat-Copolymer und in Farben und Beschichtungen eingesetzt. Dieser Stoff wurde als Krebserzeugend (Artikel 57a, REACH-Verordnung) und Mutagen (Artikel 57b, REACH-Verordnung) eingestuft und ist aus diesen Gründen zur Kandidatenliste der SVHC hinzugefügt worden.
Der neu aufgenommene SVHC-Stoff ist als Übersicht in der folgenden Tabelle aufgelistet:
# | Stoffname | EC Nummer | CAS Nummer | Grund der Aufnahme |
1 | N-(hydroxymethyl)acrylamide | 213-103-2 | 924-42-5 | Krebserzeugend (Art. 57a, REACH-VO) Mutagen (Art. 57b. REACH-VO) |
Die Kandidatenliste der ECHA beinhaltet Stoffe, die als SVHC klassifiziert wurden. Diese Chemikalien können für Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt gravierende Konsequenzen haben. Das Ziel der Klassifizierung als SVHC besteht darin, diese Substanzen schrittweise durch sicherere Alternativen zu ersetzen. Stoffe in dieser Liste weisen mindestens eine der folgenden Gefahreneigenschaften auf:
Mit der Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste haben die Lieferanten sofort Pflichten zu erfüllen. Diese sind:
Darüber hinaus müssen Unternehmen, die Erzeugnisse mit einer Konzentration von >0,1 %(w/w) auf dem Europäischen Markt bringen, Informationen zu den Produkten einreichen. Dies erfolgt über die „SCIP Datenbank für bedenkliche Stoffe in Artikeln und Produkten“, unter dem angegebenen Link sind weitere Informationen zur SCIP-Datenbank gegeben.
Diese zugesetzten Chemikalien werden auf ihre Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung untersucht. Wenn sie hinzugefügt werden, unterliegen sie den Zulassungsanforderungen gemäß Titel VII der REACH-Verordnung.
Die Aufnahme in den Anhang XVII ist ebenfalls möglich. Dies würde die Beschränkung der Produktion, des Umlaufs und der Verwendung gemäß Titel VII der REACH-Verordnung bedeuten.
Kontrollieren Sie, ob Ihre Stoffliste in der Kandidatenliste enthaltene Chemikalien enthält. Überlegen Sie gegebenenfalls, ob andere nicht-SVHC-Alternativen zu diesen Substanzen für Ihre Anwendungen geeignet sind. Auf diese Weise können Sie sich frühzeitig auf mögliche Folgen wie die Zulassung und Beschränkung der Stoffe vorbereiten und Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragestellungen rund um SVHC-Stoffe. Unser REACH-Team hilft Ihnen darüber hinaus bei der Prüfung Ihrer Registrierungen und entwickelt gemeinsam mit Ihnen Strategien, damit Ihre geschäftlichen Tätigkeiten rechtskonform werden oder auch bleiben. Wir übernehmen für Sie das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung. Wir arbeiten zudem mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern, um Ihnen unseren Service, Notifizierungen und Meldungen auch außerhalb der EU anbieten zu können.
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