Notifizierungsaufrufe für biozide Wirkstoffe

Biozide

Mittlerer Abstand

Fiona Punke, Biozide, UMCO-Hamburg − veröffentlicht am 28. September 2020

Mittlerer Abstand

Unternehmen, die an der Bewertung der genannten Wirkstoffe innerhalb des Altwirkstoff-Programms und damit der weiteren Verwendung in Biozidprodukten interessiert sind, müssen innerhalb der genannten Fristen, Notifizierungen für die jeweiligen Wirkstoffe in ihren relevanten Produktarten (PA) einreichen. 

Notifizierungsaufrufe für biozide Wirkstoffe

Die Wirkstoffe und Fristen

  • Natrium-N-(hydroxymethyl)glycinate (CAS #70161-44-3, EC #274-357-8) für PA 6 – Frist bis zum 17. August 2021

Für diesen bioziden Wirkstoff haben alle bisherigen Teilnehmer ihre Unterstützung im Rahmen des Altwirkstoff-Programmes zurückgezogen. Dies bedeutet, dass zur weiterführenden Bewertung neue Teilnehmer zur Unterstützung gefunden werden müssen. Möchte ein interessiertes Unternehmen diese Rolle übernehmen, so muss bis zu der genannten Frist eine Notifizierung eingereicht werden.

  • Reaktionsgemisch von Titandioxid und Silberchlorid für PA 1, 2, 6, 7 und 9 – Frist bis zum 18. August 2021

Der Wirkstoff wurde für die betreffenden Produktarten als „Silberchlorid“ neu definiert. Damit wird der Wirkstoff nicht mehr als „Reaktionsgemisch von Titandioxid und Silberchlorid“ im Altwirkstoff-Programm weiter bewertet. Sollte ein Unternehmen daran interessiert sein, den Wirkstoff „Reaktionsgemisch von Titandioxid und Silberchlorid“ in den genannten Produktarten weiterzuverwenden, so muss bis zu der angemerkten Frist eine Notifizierung eingereicht werden.

Was bedeutet das?

Für beide Wirkstoffe gilt, dass interessierte Unternehmen bis zum Ende der angegebenen Fristen Zeit haben, um einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Antrag auf Notifizierung bei der ECHA einzureichen.

Sollte kein Antrag auf Notifizierung eingereicht werden, so scheidet der Wirkstoff aus dem Review Programm mittels einer Nichtgenehmigung aus und kann nach einer Abverkaufsfrist nicht mehr in bioziden Produkten innerhalb der EU verwendet werden.

Weitere Informationen

Die Liste zu den offenen Aufforderungen zur Notifizierung lassen sich hier finden.

Empfehlung

Prüfen Sie, ob Sie die genannten Wirkstoffe in Ihren Biozid-Produkten in den betreffenden Produktarten verwenden und damit möglicherweise die Wirkstoffgenehmigung als Teilnehmer unterstützen wollen. Die Anforderungen an eine Wirkstoffgenehmigung sind sehr hoch und das Verfahren langwierig und meist kostenaufwendig. Daher lohnt es sich, mit der Planung frühzeitig zu beginnen.

Unsere Dienstleistungen

Sollten Sie Unterstützung bei der Notifizierung Ihres Wirkstoffes benötigen, oder weiterführende Fragen rund um das Thema biozide Wirkstoffe oder Biozid-Produkte haben, dann stehen wir Ihnen gern mit unserer Erfahrung und unserem Wissen zur Seite. Sie erreichen uns per E-mail oder Telefon.

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Abstrakt

Notifizierungsaufrufe für biozide Wirkstoffe (Biozide)

09/20: Die bioziden Wirkstoffe Natrium-N-(hydroxymethyl)glycinate und Reaktionsgemisch von Titandioxid und Silberchlorid wurden zur Notifizierung ausgeschrieben. 

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