Für diesen bioziden Wirkstoff haben alle bisherigen Teilnehmer ihre Unterstützung im Rahmen des Altwirkstoff-Programmes zurückgezogen. Dies bedeutet, dass zur weiterführenden Bewertung neue Teilnehmer zur Unterstützung gefunden werden müssen. Möchte ein interessiertes Unternehmen diese Rolle übernehmen, so muss bis zu der genannten Frist eine Notifizierung eingereicht werden.
Der Wirkstoff wurde für die betreffenden Produktarten als „Silberchlorid“ neu definiert. Damit wird der Wirkstoff nicht mehr als „Reaktionsgemisch von Titandioxid und Silberchlorid“ im Altwirkstoff-Programm weiter bewertet. Sollte ein Unternehmen daran interessiert sein, den Wirkstoff „Reaktionsgemisch von Titandioxid und Silberchlorid“ in den genannten Produktarten weiterzuverwenden, so muss bis zu der angemerkten Frist eine Notifizierung eingereicht werden.
Für beide Wirkstoffe gilt, dass interessierte Unternehmen bis zum Ende der angegebenen Fristen Zeit haben, um einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Antrag auf Notifizierung bei der ECHA einzureichen.
Sollte kein Antrag auf Notifizierung eingereicht werden, so scheidet der Wirkstoff aus dem Review Programm mittels einer Nichtgenehmigung aus und kann nach einer Abverkaufsfrist nicht mehr in bioziden Produkten innerhalb der EU verwendet werden.
Die Liste zu den offenen Aufforderungen zur Notifizierung lassen sich hier finden.
Prüfen Sie, ob Sie die genannten Wirkstoffe in Ihren Biozid-Produkten in den betreffenden Produktarten verwenden und damit möglicherweise die Wirkstoffgenehmigung als Teilnehmer unterstützen wollen. Die Anforderungen an eine Wirkstoffgenehmigung sind sehr hoch und das Verfahren langwierig und meist kostenaufwendig. Daher lohnt es sich, mit der Planung frühzeitig zu beginnen.
Sollten Sie Unterstützung bei der Notifizierung Ihres Wirkstoffes benötigen, oder weiterführende Fragen rund um das Thema biozide Wirkstoffe oder Biozid-Produkte haben, dann stehen wir Ihnen gern mit unserer Erfahrung und unserem Wissen zur Seite. Sie erreichen uns per E-mail oder Telefon.
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09/20: Die bioziden Wirkstoffe Natrium-N-(hydroxymethyl)glycinate und Reaktionsgemisch von Titandioxid und Silberchlorid wurden zur Notifizierung ausgeschrieben.
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