Mittlerer Abstand
Julia Mikolon, REACH, UMCO-Hamburg − veröffentlicht am 20. März 2020
Mittlerer Abstand
Derzeit sind Polymere von der REACH-Registrierungsflicht ausgenommen. Stattdessen gilt für sie eine Pflicht zur Registrierung der Monomere des Polymers. Ändert sich das bald?
Schon seit einiger Zeit gibt es Gerüchte, um eine mögliche Registrierungspflicht von Polymeren. Grund hierfür ist u. a. der weltweit stetig wachsende Druck auf die Behörden, den Eintrag von Polymeren in die Umwelt zu reduzieren. Die EU-Kommission hat im Zuge dessen bereits zwei Workshops abgehalten, um die Diskussion zu diesem Thema voranzutreiben. Es wird erwartet, dass die Kommission hierbei nach einem abgestuften Ansatz vorgeht. Dazu sollen einige Untersuchungen beauftragt werden, um zu bestimmen, welche Polymeren registriert werden sollten und welcher abgestufte Ansatz bzw. welche Gruppierung der Polymere hier am sinnvollsten erscheint.
Auch Industrie und Verbände, die sich lange gegen eine solche Registrierungspflicht von Polymeren stark gemacht haben, beginnen damit, Vorschläge und Möglichkeiten zu diskutieren. Hierbei geht es insbesondere darum, einen sinnvollen und langfristigen Ansatz zu finden, Polymere zu gruppieren und zu bewerten. Es ist wichtig, dass die Industrie schon frühzeitig ihr Wissen und ihre Vorschläge einbringt, um gemeinsam eine praktikable Lösung mit den Behörden zu finden.
Um den Vorschlag der Kommission im Jahr 2022 dann auch umzusetzen, muss der Gesetzestext der REACH-Verordnung geändert und angepasst werden. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Zuge auch andere Teile der REACH-Verordnung (zum Beispiel die Anhänge VII- X) geändert und angepasst werden. Somit sind in den nächsten Jahren einige Änderungen zu erwarten.
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03/20: Die Gerüchte um eine Registrierungspflicht für Polymere erhärten sich. Waren diese bisher von der REACH-Registrierungspflicht ausgenommen, könnte damit bald Schluss sein. Ziel der EU-Kommission ist ein umsetzbarer Registrierungsvorschlag bis 2022.
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