Registrierungspflicht des Marktstammdatenregisters (MaStR) einhalten

Compliance

Mittlerer Abstand

Claudia Kölsche, SHE-Management, UMCO-Köln − veröffentlicht am 27. Januar 2020

Mittlerer Abstand

Nahezu kein Unternehmen der chemischen Industrie kann ohne Strom und/oder Gas produzieren. Energie ist ein essentieller Produktionsfaktor, dessen Entwicklung in Zeiten von Nachhaltigkeit einer zunehmenden Beobachtung unterliegt und in ganz praktischen Auswirkungen mündet. Zum Beispiel knüpft der Gesetzgeber den Spitzenausgleich nach § 55 EnergieStG und § 10 StromStG an die Entwicklung der Energieeffizienz im produzierenden Gewerbe. Es verwundert daher nicht, dass der Gesetzgeber nach mehr Informationen über die Energienutzung in den einzelnen Unternehmen strebt.

Registrierungspflicht des Marktstammdatenregisters (MaStR) einhalten

Registrierungspflicht

Bereits am 31. Januar 2019 ging das sogenannte Marktstammdatenregister (MaStR) online, eine Datenbank, in der alle Informationen zu Stromerzeugungsanlagen und -speichern in Deutschland zusammengetragen werden.

Ebenfalls erfasst werden Daten der Akteure des Strom- und Gasmarktes, d. h. Daten von Betreibern, Strom- und Gaslieferanten, Direktvermarkter, energiewirtschaftlichen Behörden, Verbänden oder Institutionen. Auch Bestandsanlagenbetreiber werden gebeten, ihre Anlagen in dieses Register einzutragen.

Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarktes sind demnach verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen im Marktstammdatenregister zu registrieren. Das heißt, dass auch Unternehmen, die direkt an das Höchst- oder Hochspannungsnetz beim Strom bzw. an das Fernleitungsnetz beim Gas angeschlossen sind, der Registrierungspflicht nach der Markstammdatenregisterverordnung unterliegen. Betriebe, die sich nicht bis zum 31. Januar 2021 registrieren, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Stammdaten

Registriert werden ausschließlich Stammdaten. Dazu gehören unter anderem Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten sowie die Angabe der Unternehmensform. Bewegungsdaten, die die energiewirtschaftlichen Aktivitäten abbilden, werden nicht aufgenommen.

Weitere Informationen

Weiterführenden Informationen finden Sie unter: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

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Abstrakt

Registrierungspflicht des Marktstammdatenregisters (MaStR) einhalten (Compliance)

01/20: Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet sich bis zum 31. Januar 2021 in das Marktstammdatenregister einzutragen.

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