Bereits am 31. Januar 2019 ging das sogenannte Marktstammdatenregister (MaStR) online, eine Datenbank, in der alle Informationen zu Stromerzeugungsanlagen und -speichern in Deutschland zusammengetragen werden.
Ebenfalls erfasst werden Daten der Akteure des Strom- und Gasmarktes, d. h. Daten von Betreibern, Strom- und Gaslieferanten, Direktvermarkter, energiewirtschaftlichen Behörden, Verbänden oder Institutionen. Auch Bestandsanlagenbetreiber werden gebeten, ihre Anlagen in dieses Register einzutragen.
Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarktes sind demnach verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen im Marktstammdatenregister zu registrieren. Das heißt, dass auch Unternehmen, die direkt an das Höchst- oder Hochspannungsnetz beim Strom bzw. an das Fernleitungsnetz beim Gas angeschlossen sind, der Registrierungspflicht nach der Markstammdatenregisterverordnung unterliegen. Betriebe, die sich nicht bis zum 31. Januar 2021 registrieren, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Registriert werden ausschließlich Stammdaten. Dazu gehören unter anderem Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten sowie die Angabe der Unternehmensform. Bewegungsdaten, die die energiewirtschaftlichen Aktivitäten abbilden, werden nicht aufgenommen.
Weiterführenden Informationen finden Sie unter: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
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