Emissionsarme Innenwandfarbe – neuer Leitfaden des UBA veröffentlicht

Biozide
Green-Deal

Dr. Tobias Strauß, Biozide, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 21. Juni 2022

Der im Mai veröffentlichte Leitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) zu emissionsarmen Innenwandfarben basiert auf den bereits 2019 veröffentlichten Kriterien für das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Erstmals wird der Einsatz von bioziden Wirkstoffen komplett ausgeschlossen. Dies umfasst auch gängige Topf- und Filmkonservierungsmittel (PT 6, PT 7 und PT 10). 

2022 werden Betriebe auf ihren Umgang mit krebserzeugenden Stoffen überprüft

Für wen ist der Leitfaden relevant?

In Deutschland werden jährlich mehr als 450.000 Tonnen Dispersions- und Innenwandfarben verbraucht. Ein erheblicher Teil davon wird auch an Wände von Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Amtsstuben gebracht. Für die Auswahl der Farben auf diesen Flächen ist häufig die öffentliche Hand verantwortlich. Ein wichtiger Entscheidungsfaktor bei Ausschreibungen und Vergabeverfahren im öffentlichen Sektor sind dabei auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Die Leitfäden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung des UBA fassen wesentliche Informationen zu diesen Aspekten zusammen und sind mit Blick auf den europäischen Green Deal und der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand von wachsender Bedeutung. Auch das Umweltbewusstsein beim Verbraucher nimmt stetig zu, sodass davon auszugehen ist, dass die im Leitfaden genannten Aspekte für Innenwandfarben Maßstäbe für den gesamten Markt setzen werden.

Was bedeutet das für Hersteller von Innenwandfarben?

Der Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung fordert bei seinen Kriterien für emissionsarme Innenwandfarben einen Ausschluss bestimmter Stoffe bei einer ganzen Reihe von Bestandteilen wie Pigmenten, Weichmachern und Konservierungsmitteln. Darüber hinaus werden zahlreiche Grenzwerte z.B. für flüchtige und schwer flüchtige organische Stoffe erhoben.

Für die Konservierung von Wandfarben ist der Einsatz von Topf- und Filmkonservierungsmitteln nicht mehr zulässig. Dies umfasst Biozidprodukte bzw. Wirkstoffe aus den folgenden Produktarten:

  • PT 6: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung
  • PT 7: Beschichtungsschutzmittel
  • PT 10: Schutzmittel für Baumaterialien

 

Insbesondere für den Einsatz von Isothiazolinonen wie BIT, MIT und CIT sowie Formaldehyd werden strenge Grenzwerte von wenigen ppm eingeführt.

Sollten Restmengen aus Vorprodukten enthalten sein, sollen die Gebinde entsprechend mit „Kann Spuren von Koservierungsmitteln enthalten“ gekennzeichnet werden. Wird das Produkt als konservierungsmittelfrei ausgelobt sind noch einmal strengere Grenzwerte für Isothiazolonone und Formaldehyd einzuhalten.

Zum Leitfaden

Der 20 Seiten umfassende Leitfaden des UBA ist kostenfrei unter folgendem Link abrufbar: Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Emissionsarme Innenwandfarben

Empfehlung

Hersteller von Wandinnenfarben müssen bei diesen niedrigen Grenzwerten unbedingt beachten, auf welche Weise mögliche Vorprodukte konserviert werden. Konservierungsmittel aus Vorprodukten dürfen keine konservierende Wirkung im Endprodukt entfalten. Hier kann es schnell dazu kommen, dass die Inhaltsstoffe aller Teile einer Lieferkette betrachtet werden müssen.

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Bei der Vielzahl an zur Verfügung stehenden Konservierungsmittel ist es schwer, den Überblick zu behalten und einzuschätzen, ob ein Produkt eine behandelte Ware darstellt oder nicht. Durch unsere jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Biozide, können wir Sie unterstützen und gemeinsam mit Ihnen prüfen, ob Ihre Produkte die verschiedenen Regularien und Verordnungen einhalten.

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