Mittlerer Abstand
Fiona Punke, Biozide, UMCO-Hamburg − veröffentlicht am 3. März 2020
Mittlerer Abstand
Anfang 2020 tritt ein weiteres Durchsetzungsprojekt in Kraft, welches die Inspektionen chemikalienrechtlich relevanter, online beworbener Artikel in 29 EU-Ländern vorsieht.
Ziel des Enforcement Projektes (REF-8) sind Produkte, die auf Online-Plattformen wie Ebay, Amazon oder aber auch auf den Webseiten privater Unternehmen verkauft werden. Die Überprüfung betrifft sowohl Produkte, die an die breite Öffentlichkeit verkauft werden als auch Artikel, die an professionelle Anwender vermarktet werden.
Im Detail soll in den Anzeigen der Online-Plattformen durch die Inspektoren geprüft werden, ob die Verbraucher ausreichend über die Einstufung und Kennzeichnung von enthaltenen chemischen Stoffen und Gemischen gemäß CLP-Verordnung informiert werden.
Im Zuge der REACH-Verordnung wird geprüft, ob die Regulierung bezüglich verbotener Stoffe und von solchen mit eingeschränkter Verwendung eingehalten wurde. Solche Substanzen werden üblicherweise in Spielzeugen oder Textilien gefunden.
In dem Durchsetzungsprojekt werden auch biozide Produkte hinsichtlich der in der Biozidverordnung festgelegten Anforderungen überprüft. Hiervon betroffen sind zum einem Biozidprodukte, die unter der Biozidverordnung zugelassen wurden, und zum anderen Produkte, welche unter die Übergangsbestimmungen fallen. Die Übergangsbestimmungen beziehen sich auf den Zeitraum, in welchen die Wirkstoffe eines Biozidproduktes noch nicht final bewertet wurden und damit für die Zulassung dieser Produkte noch weiterhin die nationalen Bestimmungen der jeweiligen Länder gelten.
Das Projekt läuft bis zum 31. Dezember 2020. Die Ergebnisse werden für Ende 2021 erwartet.
Verkaufen Sie chemikalienrechtlich relevante Waren online? Dann sollten Sie sichergehen, dass Ihre Produkte ausreichend nach Vorschriften gekennzeichnet und korrekt eingestuft sind. Außerdem sollten Sie prüfen, ob die von Ihnen verwendeten bioziden Wirkstoffe auf dem angestrebten Markt bereitgestellt werden dürfen.
Importieren Sie gefährliche Stoffe? Hier ist es notwendig, dass Sie sicherstellen, dass den REACH- und CLP-Auflagen Folge geleistet wurde und die Chemikalien auch in Online-Anzeigen korrekt gekennzeichnet sind.
Lesen Sie hierzu auch unseren Atikel aus dem März 2019: Compliance Check durch das REACH-EN-FORCE (REF-7) Projekt
ECHA – Inspectors to check products sold online that contain harmful substances: https://www.echa.europa.eu/de/-/inspectors-to-check-products-sold-online-that-contain-harmful-substances
ECHA – Forum zur Durchsetzung: https://www.echa.europa.eu/de/about-us/who-we-are/enforcement-forum
Wir helfen Ihnen gern bei der Prüfung Ihrer Etiketten hinsichtlich der Biozid- und REACH-Verordnung oder beraten Sie rund um das Thema Biozidprodukte. Haben Sie Fragen zu unseren weiteren Dienstleistungen in diesem Bereich? Kontaktieren Sie uns gern!
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Kompass durch die Biozid-Verordnung (EG) 528/2012
Webinar: Private Label ꟷ Welche Möglichkeiten zur Biozidprodukt-Zulassung gibt es für Handelsware?
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03/20: Das Durchsetzungsprojekt prüft Artikel im Online-Verkauf auf die Einhaltung von drei EU-weit geltenden Verordnungen – der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sowie der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012.
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