UMCO-Aktuell

Digitale Vielfalt beginnt hier: Wie UMCO Barrierefreiheit lebt

UMCO setzt sich seit Langem aktiv für Vielfalt und Inklusion ein, auch im digitalen Raum. Obwohl UMCO nicht unmittelbar vom seit Juni 2025 geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen ist, haben wir unsere Website barrierefrei gestaltet. Der Artikel zeigt, wie wir unsere Werte in die digitale Welt konkret umsetzen, warum barrierefreie Webseiten für mehr Sichtbarkeit und bessere Nutzererlebnisse sorgen und warum viele Unternehmen hier noch Nachholbedarf haben.

3 Min.

23.09.2025
Tabulatortastenpfeile

Barrierefreiheit im digitalen Raum ist mehr als nur eine technische Anforderung. Sie ist ein Ausdruck von Respekt und gelebter Vielfalt. Bei UMCO nehmen wir dieses Thema ernst, auch wenn wir gesetzlich (noch) nicht dazu verpflichtet sind. Denn wer Chancengleichheit wirklich lebt, sorgt dafür, dass alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, Zugang zu Informationen und digitalen Angeboten haben. In Zeiten, in denen viele Unternehmen noch zögern, möchten wir zeigen: Besser heute als morgen.

Barrierefreiheit im Web: Von der Pflicht zum Mehrwert

Barrierefreiheit im digitalen Raum bedeutet Websites so zu gestalten, dass sie uneingeschränkt bedienbar sind, unabhängig von körperlichen, kognitiven oder situativen Einschränkungen. Gut strukturierte Inhalte, klare Navigation, sinnvolle Alt‑Texte und kontrastreiche Gestaltung sind nicht nur für Menschen mit Behinderungen essenziell, sondern verbessern die Nutzererfahrung für alle: etwa ältere Personen, Nutzer mobiler Geräte oder bei schlechten Lichtverhältnissen.

Zudem ermöglicht sie eine größere Reichweite: Statistisch gesehen leben allein in Deutschland Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung, eine potenzielle Zielgruppe, die zugänglich gestaltete Websites anspricht. Technisch orientiert sich digitale Barrierefreiheit an den WCAG-Richtlinien, die sicherstellen, dass Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Darüber hinaus gibt es klare gesetzliche Impulse: Die Europäische Accessibility-Richtlinie (EAA) verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, barrierefreie Standards für digitale Produkte und Dienstleistungen einzuführen. In Deutschland wird sie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, das ab dem 28. Juni 2025 gilt. Betroffen sind fürs erste Anbieter von Online-Shops, Banken, E-Books, Ticketing- und Beförderungsdienste. Ziel ist, dass digitale Inhalte und Services für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von Einschränkungen.

Barrierefreiheit als gelebte Vielfalt

Anlässlich des Tags der Diversität im Mai 2025 haben wir im UMCO-Team erneut bekräftigt: Unsere Werte wie Respekt, Chancengleichheit und Vielfalt gelten offline wie online. Dementsprechend bekennen wir uns freiwillig zur Charta der Vielfalt und setzen dieses Signal auch digital um. So ist unsere Website gut strukturiert, lässt sich per Tabulator-Taste steuern, ist in Kontrasten und Aufbau auf Lesbarkeit optimiert und wird durch kontinuierlich ergänzte Alternativtexte für Bilder auch für Screenreader verständlich. Denn zugängliche Websites sind nicht nur ein Gewinn für Menschen mit Behinderungen, alle profitieren von besserer Orientierung, intuitiver Bedienung und klarerer Sprache. Auch Suchmaschinen bewerten dies positiv.

Wer also heute handelt, sichert sich nicht nur digitale Teilhabe, sondern auch Zukunftsfähigkeit. Ein aktueller Handelsblatt-Test zeigt zudem, dass viele große Unternehmen hier noch erheblichen Nachholbedarf haben. Ein klarer Wettbewerbsvorteil für alle, die Barrierefreiheit ernst nehmen.

Julia Hunke | Leitung Marketing und Akademie

Unsere Empfehlung

Digitale Barrierefreiheit sollte nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance verstanden werden, für mehr Teilhabe, bessere Nutzererlebnisse und höhere Sichtbarkeit im Netz. Wir empfehlen Unternehmen, frühzeitig mit der Umsetzung barrierefreier Standards zu beginnen, sich mit den Anforderungen des BFSG vertraut zu machen und dabei nicht nur technische, sondern auch menschliche Aspekte mitzudenken. Wer seine digitalen Angebote inklusiv gestaltet, zeigt Verantwortung und macht Vielfalt erlebbar.

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