Lagerung von Gefahrstoffen

Ob in der Logistik oder der chemischen Industrie: Sobald Gefahrstoffe im Unternehmen vorhanden sind, ergeben sich häufig viele Fragen, insbesondere auch bei den Schnittstellen von Gefahrstoff zu Gefahrgut.

Wir beraten Sie zur sicheren Zusammenlagerung, klären für Sie, ab wann Ihr Lager einer Genehmigung bedarf und welche weiteren umweltrechtlichen Anforderungen, wie beispielsweise die AwSV, bei der Lagerplanung eine Rolle spielen. 

Profitieren Sie von dem Know-how. Unsere Lagerexpert*innen erkennen bei der Bestandsaufnahme mögliche Problemstellungen und entwickeln zusammen mit Ihnen sichere Konzepte zur Gefahrstofflagerung. 

Große Lagerhalle mit gestapelten grünen und blauen Fässern auf Paletten.

Unsere Dienstleistung rund um Lagerung auf einen Blick

Erstellen von Lagerkonzepten

  • Zusammentragen aller zu betrachtenden Lagerklassen, Mengen und baulichen/technischen Voraussetzungen
  • Erläuterung zur Unterscheidung Gefahrstoff/Gefahrgut, Lagerabschnitt/Lagerbereich u. a. (Begriffsbestimmung)
  • Beschreibung der Lagersituation/Lagerplanung mit Aussagen hinsichtlich zu lagernder Stoffe
  • Darstellung der Struktur der Lagerung (eigentliches Lagerkonzept) und der Möglichkeiten zur Zusammenlagerung
  • Ausführungen zu Maßnahmen für die vorhandenen/geplanten Lagerklassen gemäß TRGS 509/TRGS 510
  • Ausführungen zu weiteren gesetzlichen Anforderungen aus BImSchG, 4. BImSchV, 12. BImSchV, BetrSichV, AwSV, LöRüRL

Zusammenlagerung, TRGS 510

  • Lagerklassenermittlung und -überprüfung
  • Bewertung der Zusammenlagerungsmöglichkeiten
  • Ermittlung weitergehender stoffspezifischer Anforderungen an die Lagerung

Genehmigungsbedürftigkeit nach BImSchG

  • Überprüfung, ob Genehmigungsbedürftigkeit vorliegt und welche Art der Genehmigung/Anzeige voraussichtlich erforderlich wird
  • Überprüfung der Mengenschwellen der 12. BImSchV (Störfallverordnung)
  • Erstellung von Genehmigungsanträgen oder Anzeigen gemäß BImSchG

Betriebsanweisungen

  • Erstellung von Betriebsanweisungen/
    Gefahrstoffbetriebsanweisungen

Gewässerschutz gemäß AwSV

  • Betrachtung vorhandener Anlagen und Prüfung/Einstufung in Gefährdungsstufe
  • Erstellung von Anlagendokumentationen, Betriebsanweisungen/Merkblätter gemäß AwSV
  • Berechnung der Leckagerückhaltung
  • Erstellung einer Anzeige gemäß AwSV

Brand- und Explosionsschutz

  • Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen (Zonen-Einteilung)
  • Gefährdungsermittlung/-beurteilung
  • Zündquellenanalyse
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Brandschutzmaßnahmen
  • Erstellung eines Alarm-, Flucht- und Rettungsplans

Schulungen/Unterweisungen

  • Schulungen für Mitarbeiter, die mit der Lagerung betraut sind entsprechend ihrer Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Auf Wunsch Schulungen zu Einzelthemen, wie Lagerung von Gefahrstoffen gemäß TRGS 510, Erstellung von Betriebsanweisungen, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder Explosionsschutz
  • Eventuelle Betriebsspezifika werden im Vorwege abgeklärt und in der Schulung berücksichtigt

Helpline

  • Schneller Rückgriff auf das Wissen der UMCO
  • Anfragen werden per Telefon oder E-Mail entgegengenommen und bearbeitet
  • Beratung zu rechtlichen Anforderungen im Bereich Health, Safety und Environment
  • Beratung zu chemikalienrechtlichen Anforderungen

Darum sind wir die richtige Wahl für Sie

"Viele unserer Kund*innen sind überrascht, wie viele gesetzliche Anforderungen bei der Lagerung von Gefahrstoffen greifen und wie stark diese miteinander verwoben sind. Häufig entstehen genau an diesen Schnittstellen Unsicherheiten, etwa bei der Frage, ob ein Lager genehmigungspflichtig ist oder wie Stoffe und Gemische korrekt zusammen gelagert werden dürfen. Wir sorgen dann für Klarheit und entwickeln gemeinsam betrieblich tragfähige Lösungen."

 Stephanie Vogt | Expertin für Umweltschutz und Immissionsschutzbeauftragte

Mit unseren Lager-Seminaren immer auf dem aktuellen Stand

Große Lagerhalle mit gestapelten grünen und blauen Fässern auf Paletten.

Lagerung von Gefahrstoffen

2 Termine

Sie erfahren, worauf es bei der Lagerung von Gefahrstoffen ankommt. Welche Anforderungen sind zu erfüllen und welche Planung und Ausstattung ist notwendig?

Palettierte blaue Fässer mit Gefahrgutetiketten, umwickelt mit Stretchfolie.

TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

2 Termine

Als verantwortliche Person im Unternehmen erhalten Sie mit unserem 1,5-stündigen Webinar einen ersten umfassenden Überblick über die wesentlichen Grundanforderungen zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.

Wissenswertes zur Lagerung im Überblick

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Gemäß GefStoffV:

  1. gefährliche Stoffe und Gemische die in Gefahrenklassen eingestuft sind,
  2. Stoffe oder Gemische, die über die Gefahrenklasse gewässergefährdend hinaus umweltgefährdend sind
  3. Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,
  4. Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden,
  5. Stoffe und Gemische, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,
  6. alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.

Gemäß TRGS 510 sind Lager Gebäude, Bereiche, Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, die dazu bestimmt sind, in ihnen Gefahrstoffe zu lagern. Hierzu zählen auch Container oder Schränke.

Ein Lagerabschnitt im Sinne der TRGS 510 ist Teil eines Lagers, der in Gebäuden durch Wände und Decken, oder im Freien durch Abstände oder Wände, die die Anforderungen dieser TRGS erfüllen, getrennt ist. Sicherheitsschränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 min gelten als Lagerabschnitt.

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen kommt es darauf an, welche Gefahrstoffarten gelagert werden und in welcher Menge dies erfolgen soll. Maßnahmen aus dem Immissionsschutz, Gewässerschutz, Brandschutz, der Arbeitssicherheit sowie dem Explosionsschutz und der Anlagensicherheit sind dabei zu berücksichtigen.

Nicht alle Gefahrstoffe dürfen zusammen in einem Lager gelagert werden. Um mögliche Reaktionen zwischen den Gefahrstoffen zu vermeiden und damit das Gefahrenpotenzial so gering wie möglich zu halten, ist teilweise eine Getrennt- oder Separatlagerung erforderlich. Eine Zusammenlagerungstabelle ist in der TRGS 510 aufgeführt.

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