REACH

Änderung des Anhangs XVII: Beschränkung der PFAS (C9-C14)

Die Europäische Kommission hat Anfang August eine Verordnung zur Änderung des Annex XVII zur Beschränkung bestimmter perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Die Beschränkungen treten ab dem 1. Januar 2023 in Kraft mit weiteren Fristen für verschiedene verwandte Stoffgruppen.

3 Min.

31.08.2021
Gläser mit bunter Flüssigkeit

Ziel der Verordnung

Die Europäische Kommission (EC) hat die Beschränkungen veröffentlicht, um die Industrie daran zu hindern, längerkettige PFAS als Ersatz für Perfluoroctansäuren (PFOAs) zu verwenden, die selbst in das „Registry of restriction intentions” aufgenommen wurden. PFAS wurden schon als reproduktionstoxische, persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe eingestuft.

Beeinträchtigte Stoffe

Die Verordnung zielt auf Perfluorcarbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen in der Kette, ihre Salze und jede Kombination davon ab. Die allgemeinen chemischen Formeln für die eingeschränkten Stoffe sind:

  • CnF2n+1-C(= O)OH  (n = 8, 9, 10, 11, 12, 13)
  • Stoffe mit einer Perfluor-Gruppe (CnF2n+1- ), die direkt oder indirekt an ein Kohlenstoffatom gebunden ist (n = 8, 9, 10, 11, 12, 13).

Folgende Stoffe sind von der Bestimmung ausgenommen:

  • CnF2n+1-X, (X = F, Cl, oder Br und n = 9, 10, 11, 12, 13 oder 14)
  • CnF2n+1-C(= O)OX’ (n > 13 und  X’ = jede Gruppe, einschließlich Salze)

Eine detailliertere Liste aller Stoffe finden Sie unter dem Stoffeintrag für Perfluoroctansäure und ihre Salze (C9–C14).

Fristen

1. Januar 2023PFACS-haltiger Löschschaum ist nur dort erlaubt, wo alle Freisetzungen eingedämmt werden können.
25. Februar 2023Die Herstellung und das Inverkehrbringen des Stoffes in jeglicher Form (Bestandteil, Gemisch, Erzeugnis) ist nicht mehr zulässig, es sei denn, es liegt unter 25 ppb für den Stoff C9-C14-PFCA und 260 ppb für verwandte Stoffe.
4. Juli 2023

Beschränkung von PFAS-Komponenten/-Gemischen/-Erzeugnissen in:

  • Schutztextilien für Arbeiter (wasser- und ölabweisend)
  • Gasfiltermembranen, Wasserfiltermembranen und Membranen für medizinische Textilien
  • industriellen Abwärmetauschern
  • industriellen Dichtungsmassen
31. Dezember 2023Beschränkung für Halbleiter (Einzelstück und eingebaut)
4. Juli 2025

Beschränkung:

  • fotolithografische oder Ätzverfahren bei der Halbleiterherstellung
  • fotografische Beschichtungen von Filmen
  • invasive und implantierbare Medizinprodukte
  • diverse Feuerlöschschäume.
25. August 2028Beschränkung für die Beschichtung der Dosen von Druckgas-Dosierinhalatoren.

Unsere Empfehlung

Als Hersteller, Händler oder industrieller Anwender von PFAS (C9-C14) oder einem Produkt, welches diesen Stoff enthält, sollten Sie sich rechtzeitig über die Beschränkungen dieses Stoffes und die Fristen für jede Verwendung informieren und nach Alternativen für die eingeschränkten Stoffe suchen. Wenn Sie in Bereichen tätig sind, in denen PFAS vorkommen können (wie z. B. Lebensmittelverpackungen, Textilien oder Oberflächenbeschichtungen), sollten Sie sich mit Ihren Lieferanten in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob Sie betroffen sind.

Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Informationsanforderungen der verschiedenen Anhänge VII bis XI der REACH-Verordnung haben, helfen wir Ihnen gern weiter. Des Weiteren helfen wir Ihnen bei allen weiteren Fragen zu REACH, wie z. B. Registrierung, Notifizierung, Zulassung und Beschränkung von Stoffen, aber auch zu Sicherheitsdatenblättern. Hierbei steht Ihnen ein Team aus erfahrenen Mitarbeitern zur Verfügung, sodass Ihr spezielles Thema direkt bearbeitet werden kann. Sprechen Sie uns an!

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