Erstes Biozid-EN-FORCE (BEF-1) Projekt gestartet - EU-weite Inspektionen von Verbraucherprodukten

Mittlerer Abstand

  • Fiona Punke, UMCO-Hamburg, Biozide

Veröffentlicht am 26.03.2019

Mittlerer Abstand

Beginnend Anfang 2019 werden das Jahr über Inspektionen im Rahmen zweier neuer EU-weiter EN-FORCE Projekte durchgeführt, die Verbraucherprodukte auf gefährliche Chemikalien und die Einhaltung der Vorschriften nach BPR bzw. REACH und CLP prüfen sollen.  

UMCO GmbH

Hintergrund BEF-1 Projekt

Im Rahmen des Projekts zur Durchsetzung von Bioziden (BEF-1) werden seit dem Januar 2019 behandelte Waren sowohl für Verbraucher als auch für gewerbliche Verwendungen auf gefährliche Chemikalien überprüft – Ziel ist es sicherzustellen, dass, zum einen die Kennzeichnungspflichten eingehalten werden und zum anderen, dass ausschließlich erlaubte Wirkstoffe in den Produkten Verwendung finden.

Hierbei geraten sowohl behandelte Waren wie zum Beispiel Kinder- und Sportkleidung oder Gebinde-konservierte Produkte wie Farben und Tinten in den Fokus, als auch Produkte zur Verwendung für Schwimmbäder, Schutzmittel im Baubereich oder Ausrüstung zum persönlichen Schutz.

Hintergrund Pilotprojekt REACH/CLP

Neben dem neu gestarteten BEF-1 Projekt läuft parallel ebenfalls ein neues REACH/CLP EN-FORCE Projekt. Im Zuge dieses Pilotprojekts zur Kontrolle der Umsetzung von REACH- und CLP-Verordnung werden seit dem März 2019 bis zum Herbst dieses Jahres Inspektionen in Zusammenarbeit mit den nationalen Zollbehörden durchgeführt. Der Fokus liegt auf importierte Ware und ob diese die REACH-Auflagen hinsichtlich Beschränkungen zu gefährlichen Chemikalien (beispielsweise Cadmium, Nickel oder Blei) erfüllen. Darüber hinaus wird auch die rechtskonforme Kennzeichnung inklusive der Weitergabe der erforderlichen Sicherheitsinformationen kontrolliert. Eine Nicht-Erfüllung der Anforderungen kann dazu führen, dass der Import von den betroffenen Produkten durch die Zollbehörden gestoppt wird.

Ergebnisse der EN-FORCE Projekte

Der Abschlussbericht des BEF-1 Projekts wird voraussichtlich Ende 2020 veröffentlicht, die Ergebnisse des Pilotprojekts unter REACH und CLP werden Mitte 2020 erwartet.

Beide EN-FORCE Projekte werden wie üblich von Inspektoren nationaler Behörden durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse erfolgt eine Bewertung hinsichtlich Qualität der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen. Die Einhaltung von BPR, REACH und CLP sollen überprüft und verbessert werden und beide Projekte dienen als weitere Grundsteine zur Harmonisierung der Durchsetzung der betroffenen Verordnungen.  

Was ist zu tun?

Unternehmen, die behandelte Waren an Verbraucher und für gewerbliche Zwecke abgeben, sollten sichergehen, dass ihre Produkte ausreichend nach Vorschrift gekennzeichnet sind, sowie dass die verwendeten bioziden Wirkstoffe auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen.

Ebenso sollte beim Import von gefährlichen Stoffen sichergestellt werden, dass den REACH- und CLP-Auflagen Folge geleistet wurde und die Chemikalien korrekt gekennzeichnet sind.

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Abstrakt

EU-Weite Inspektionen von Verbraucherprodukten (Biozide)

03/19: Behandelte Waren sowie der Import von gefährlichen Stoffen und/oder Gemischen werden aufgrund von entsprechenden Durchsetzungsprojekten einer Inspektion bezüglich der Kennzeichnungspflicht sowie den jeweiligen Auflagen der betreffenden BPR bzw. REACH/CLP-Verordnungen unterzogen. 

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