ECHA kündigt zweites Dossier-Screening Projekt an

REACH
Compliance

Steve Scholze, REACH, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 18. August 2022

Am 13. Juli 2022 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) angekündigt, in Kürze das nächste Screening-Projekt zu beginnen. Dieses Mal soll das Augenmerk auf Registrierungsdossiers von harmonisiert eingestuften Stoffen liegen. Gleichzeitig sollen Registranten daran erinnert werden, ihre Dossiers auf dem neuesten Stand zu halten. Die Ergebnisse des ersten Screenings, bei dem zulassungspflichtige Substanzen im Mittelpunkt standen, sollen im Herbst 2022 veröffentlicht werden.

Halten sich alle Registranten an Artikel 22 REACH-VO?

Welche Registrierungsdossiers sind betroffen?

Das zweite Screening konzentriert sich auf Registrierungsdossiers von Substanzen mit einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH). Die ECHA möchte prüfen, ob die CLH-Informationen korrekt verwendet werden. Nichtkonforme Registrierungsdossiers sollen den zuständigen nationalen Behörden gemeldet werden.

Für kanzerogene, mutagene und reproduktionstoxische (KMR) sowie inhalationsallergische Stoffe ist eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung verpflichtend, diese sind in Anhang VI der CLP-Verordnung aufgeführt. Falls ein Stoff noch keine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung hat, kann diese, sofern es dafür eine entsprechende Datengrundlagen gibt, über die Behörden vorgeschlagen werden.

Welche Änderungen erfordern ein Update eines Registrierungsdossier?

Das Registrierungsdossier soll den aktuellen Wissensstand über den Stoff und seine sichere Verwendung entlang der Lieferkette widerspiegeln. Daher muss das Registrierungsdossier auch nach erfolgreicher Registrierung und Erhalt der Registrierungsnummer regelmäßig aktualisiert werden.

Neue Informationen über den Stoff (z.B. Änderung der Zusammensetzung), Wechsel des Tonnagebandes oder neue Verwendungen bedingen ein Update des Registrierungsdossiers. Ebenfalls kann eine Aktualisierung des Registrierungsdossiers notwendig sein, wenn es z.B. technisch nicht mehr auf dem neusten Stand ist (Hinweis: IUCLID-Updates).

Wenn Sie Teil einer gemeinsamen Einreichung sind, können auch Änderungen durch den federführenden Registranten, z.B. Änderungen am Stoffsicherheitsbericht, eine Aktualisierung Ihres Registrierungsdossiers erfordern.

Welche Fristen gelten für Aktualisierungen des Registrierungsdossiers?

Seit dem 11.12.2020 gelten gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1435 konkrete Fristen für verschiedene Informationsänderungen:

  • Die kürzesten vorgesehenen Fristen für Aktualisierungen betragen 3 Monate (z. B. bei Änderungen der Verwendungen oder des Tonnagebandes).
  • Für Aktualisierungen des Stoffsicherheitsberichts sind 12 Monate vorgesehen.
  • Eine Änderung der Einstufung und Kennzeichnung der Substanz hat eine Frist von 6 Monaten.

 

Genauere Informationen können Sie der Durchführungsverordnung entnehmen.

Empfehlung

Falls Sie registrierte Stoffe mit harmonisierter Einstufung und Kennzeichnung haben, prüfen Sie Ihre Registrierungsdossiers auf Konformität im Hinblick auf das angekündigte zweite Screening der ECHA. Auch wenn Sie keinen solchen Stoff registriert haben, gilt: Halten Sie Ihr Registrierungsdossier aktuell! Eine abgeschlossene Registrierung entbindet die Registranten nicht von der Pflicht zur Aktualisierung ihrer Registrierungsdossiers.

Unsere Dienstleistung

Wir helfen Ihnen gern beim Update und der Aktualisierung Ihres Registrierungsdossiers. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit dem federführenden Registranten, die Anpassung des zum Registrierungsdossier gehörenden Stoffdatensatzes (inkl. ggf. die Anpassung des Stoffsicherheitsberichtes, sofern notwendig), die Erstellung des Registrierungsdossiers und die Einreichung des Updates bei der ECHA. Melden Sie sich gern bei unseren REACH-Expert*innen, um Ihr Registrierungsdossier auf dem aktuellen Stand zu bringen bzw. zu halten.

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. 

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