In der Biozid-Produktverordnung (BPR) der Europäischen Union spielen Etiketten und Kennzeichnungen eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass Verbraucher und Anwender von Biozidprodukten angemessen informiert sind und Produkte sicher verwenden können. Artikel 69 der BPR ist von essenzieller Bedeutung, da er die genauen Anforderungen an die Kennzeichnung von Biozidprodukten festlegt und somit den Grundstein für die Sicherheit legt.
Die Bedeutung von Etiketten und Kennzeichnungen bei Biozidprodukten kann nicht genug betont werden. Sie dienen nicht nur als informative Instrumente, sondern sind von grundlegender Bedeutung, um das Verständnis der Anwender für sichere Anwendungspraktiken zu fördern. Diese Etiketten bieten einen unmittelbaren Zugang zu wesentlichen Informationen, die es den Nutzern ermöglichen, Biozidprodukte angemessen zu handhaben und Risiken zu minimieren. Sie müssen im Einklang mit der genehmigten Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts, insbesondere der Gefahren- und Sicherheitshinweise stehen. Durch eine klare und präzise Etikettierung wird auch das Vertrauen der Verbraucher in Biozidprodukte gestärkt.
Artikel 69 der BPR legt detaillierte Anforderungen an die Etikettierung von Biozidprodukten fest. Diese Anforderungen umfassen:
Die Verantwortung der Hersteller erstreckt sich weit über die bloße Herstellung von Biozidprodukten hinaus. Sie sind zuvörderst dafür verantwortlich, dass Etikettierung und Kennzeichnung ihren Produkten entsprechen. Dies schließt die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Etiketten ein, um sicherzustellen, dass sie den sich ändernden Vorschriften und neuen Erkenntnissen gerecht werden. Hersteller müssen außerdem sicherstellen, dass die Informationen auf den Etiketten klar und verständlich sind, um Fehlanwendungen und mögliche Gefahren zu minimieren. Die korrekte Etikettierung ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein entscheidender Beitrag zur verantwortungsvollen Herstellung und Verwendung von Biozidprodukten.
Kai Dettmer | Experte für Biozide
Hersteller sollten sicherstellen, dass ihre Etiketten alle erforderlichen Informationen klar und verständlich darstellen, um die sichere Anwendung ihrer Produkte zu unterstützen. Es ist ratsam, sich bei der Umsetzung von Artikel 69 der BPR fachkundige Unterstützung zu holen, um zu garantieren, dass die Kennzeichnung und Etikettierung den Anforderungen entsprechen.
Es ist wichtig, für ein Produkt klar zu definieren, ob es sich um ein Biozidprodukt oder eine behandelte Ware handelt. Für letztere gilt Artikel 69 der BPR nicht, sondern es gelten andere Kennzeichnungspflichten.
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