Biozide

Die BPR im Blick: Artikel 69 − Etiketten und Kennzeichnung

Etiketten und Kennzeichnungen spielen eine zentrale Rolle bei der sicheren Anwendung von Biozidprodukten. Artikel 69 der Biozid-Produktverordnung (BPR) definiert die spezifischen Anforderungen an die Kennzeichnung, darunter Produktidentifikation, Anwendungshinweise, Gefahren- und Sicherheitshinweise sowie Lagerungs- und Entsorgungsinformationen. Hersteller sind verpflichtet, ihre Etiketten regelmäßig zu überprüfen und an aktuelle Vorschriften anzupassen, um eine korrekte und verständliche Kennzeichnung zu gewährleisten.

5 Min.

17.06.2025
Sprühflasche

In der Biozid-Produktverordnung (BPR) der Europäischen Union spielen Etiketten und Kennzeichnungen eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass Verbraucher und Anwender von Biozidprodukten angemessen informiert sind und Produkte sicher verwenden können. Artikel 69 der BPR ist von essenzieller Bedeutung, da er die genauen Anforderungen an die Kennzeichnung von Biozidprodukten festlegt und somit den Grundstein für die Sicherheit legt.

Die Bedeutung von Etiketten und Kennzeichnung

Die Bedeutung von Etiketten und Kennzeichnungen bei Biozidprodukten kann nicht genug betont werden. Sie dienen nicht nur als informative Instrumente, sondern sind von grundlegender Bedeutung, um das Verständnis der Anwender für sichere Anwendungspraktiken zu fördern. Diese Etiketten bieten einen unmittelbaren Zugang zu wesentlichen Informationen, die es den Nutzern ermöglichen, Biozidprodukte angemessen zu handhaben und Risiken zu minimieren. Sie müssen im Einklang mit der genehmigten Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts, insbesondere der Gefahren- und Sicherheitshinweise stehen. Durch eine klare und präzise Etikettierung wird auch das Vertrauen der Verbraucher in Biozidprodukte gestärkt.

Anforderungen an Etiketten und Kennzeichnung

Artikel 69 der BPR legt detaillierte Anforderungen an die Etikettierung von Biozidprodukten fest. Diese Anforderungen umfassen:

  1. Produktidentifikation: Jedes Biozidprodukt muss eindeutig identifizierbar sein. Hierzu zählen die Kennzeichnung mit der Zulassungsnummer, Angaben zur Formulierung, die Kategorien der zugelassenen Anwender, der Handelsname und die Produktart. Des Weiteren ist die genaue Definition jedes enthaltenen Wirkstoffs sowie seine Konzentration in metrischen Einheiten erforderlich. Es sollte darauf hingewiesen werden, ob das Produkt Nanomaterialien enthält, und etwaige damit verbundene spezifische Risiken müssen ebenfalls angegeben werden.
  2. Anwendungshinweise: Die Etiketten sollten klare Anweisungen zur sicheren Verwendung des Produkts enthalten, einschließlich präziser Dosierung und Anwendungsverfahren. Die Gebrauchsanweisung sollte die Häufigkeit der Anwendung und die Dosierung in metrischen Einheiten verständlich für die Anwender darstellen, gemäß den Vorgaben der Zulassung für jede spezifische Anwendung.
  3. Gefahrenhinweise: Biozidprodukte können potenzielle Risiken für Mensch, Tier und Umwelt bergen. Auf den Etiketten müssen diese Gefahren klar gekennzeichnet und relevante Sicherheitsinformationen abgedruckt sein. Dazu gehören mögliche unerwünschte unmittelbare oder mittelbare Nebenwirkungen sowie Anweisungen für Erste Hilfe.
  4. Lagerung und Entsorgung: Die Etiketten müssen Informationen zur sachgemäßen Lagerung des Produkts sowie zur umweltfreundlichen Entsorgung enthalten. Hierzu gehören die Angabe der Chargennummer oder der Formulierungsbezeichnung und das Verfallsdatum unter üblichen Lagerbedingungen.
  5. Kontaktdaten des Herstellers: Die Etiketten müssen die Kontaktdaten des Herstellers oder Vertriebsunternehmens enthalten, um im Falle von Fragen oder Problemen kontaktiert werden zu können.
  6. Mehrsprachigkeit: In der EU müssen Etiketten in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten verfasst sein, in denen das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird.
  7. Besondere Anforderungen: Artikel 69 kann auch besondere Anforderungen für bestimmte Produktkategorien oder Risiken festlegen. Im Rahmen einer Biozidproduktzulassung kann es zu gesonderten Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht kommen.

Verantwortung der Hersteller

Die Verantwortung der Hersteller erstreckt sich weit über die bloße Herstellung von Biozidprodukten hinaus. Sie sind zuvörderst dafür verantwortlich, dass Etikettierung und Kennzeichnung ihren Produkten entsprechen. Dies schließt die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Etiketten ein, um sicherzustellen, dass sie den sich ändernden Vorschriften und neuen Erkenntnissen gerecht werden. Hersteller müssen außerdem sicherstellen, dass die Informationen auf den Etiketten klar und verständlich sind, um Fehlanwendungen und mögliche Gefahren zu minimieren. Die korrekte Etikettierung ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein entscheidender Beitrag zur verantwortungsvollen Herstellung und Verwendung von Biozidprodukten.

Kai Dettmer | Experte für Biozide

Unsere Empfehlung

Hersteller sollten sicherstellen, dass ihre Etiketten alle erforderlichen Informationen klar und verständlich darstellen, um die sichere Anwendung ihrer Produkte zu unterstützen. Es ist ratsam, sich bei der Umsetzung von Artikel 69 der BPR fachkundige Unterstützung zu holen, um zu garantieren, dass die Kennzeichnung und Etikettierung den Anforderungen entsprechen.

Es ist wichtig, für ein Produkt klar zu definieren, ob es sich um ein Biozidprodukt oder eine behandelte Ware handelt. Für letztere gilt Artikel 69 der BPR nicht, sondern es gelten andere Kennzeichnungspflichten.

Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Umsetzung von Kennzeichnungspflichten für Biozidprodukte und behandelte Waren. Unsere Expert*innen stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte den rechtlichen Anforderungen entsprechen und sicher auf den Markt gebracht werden können. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Aktualisierung von Etiketten, damit Ihre Produkte den höchsten Sicherheitsstandards genügen.

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