Manche Biozidprodukte besitzen Bezeichnungen, die das Potential haben, zu falschen Schlussfolgerungen zu führen. Diskussionen der zuständigen Behörden sorgten nun für einen Entwurf einer Einigungsvorlage.
Die Biozid-Verordnung (BPR) ist maßgebend für die Genehmigung von bioziden Wirkstoffen und die Vermarktung von Biozid-Produkten im europäischen Wirtschaftsraum. Artikel 5 der BPR nennt die schädigenden Eigenschaften von bioziden Wirkstoffen, für die unter der BPR per se eine Nicht-Genehmigung vorgesehen ist.
Aufgrund der neuen REACH-Informationsanforderungen war auch ein neues IUCLID-Update notwendig. Mithilfe dieser Aktualisierung wird es den Unternehmen bei der Registrierung von Chemikalien erleichtert, die REACH-Anforderungen einzuhalten.
Alexandra Gutknecht, Nilada Kongpien-Rhenius & Marzieh Sakhaei
Das Überprüfungsprogramm für biozide Altwirkstoffe soll im Jahr 2024 sein „Ende“ finden. Ob das noch etwas wird? Nun wurde eine Liste von der ECHA veröffentlicht, welche Bewertungsberichte bis dahin noch an den Ausschuss für Biozidprodukte übermittelt werden sollen.
Der Industrieverband CEPE hat Vorschläge erarbeitet, wie eine bevorstehende Handschuhpflicht für biozidprodukthaltige Farben in der Praxis umgesetzt werden könnte.
Im Dezember 2022 gab es auf einer Sitzung des Ausschusses für Biozidprodukte Bedenken bezüglich der Verwendung von potenziell irreführenden Handelsnamen bei Biozid-Produkten. Der Ausschuss diskutierte zwei Beispiele, bei denen es um die Verwendung der Vorsilbe "Bio" und des Ausdrucks "organisch" ging.
Der Beschränkungsvorschlag für per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) ist nun veröffentlicht. Es ist einer der umfassendsten Vorschläge seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung. Wir geben einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte.
In der EU darf Kreosot als Holzschutzmittel nur für zwei spezifische Anwendungen verwendet werden: Masten für Elektro- und Telekommunikationsgeräte und für Eisenbahnschwellen. Auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses für Biozid-Produkte (BPC) der ECHA zum Erweiterungsantrag für diesen Stoff traf die Europäische Kommission eine Entscheidung im Oktober 2022.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichte kürzlich ihr Arbeitsprogramm 2023-2026. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Informationen hinsichtlich REACH, CLP und BPR vor. Wir haben die gut 100 Seiten in Kürze für Sie zusammengefasst und verraten Ihnen, was die ECHA bis 2026 plant.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass bestimmte nationale Regelungen bezüglich der Bewerbung von Biozidprodukten keine Behinderung des freien Warenverkehrs darstellen. Solche gesetzlichen Ausgestaltungen sind demnach unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, sofern sie dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt dienen.
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