Laut Artikel 5 der BPR sollten biozide Wirkstoffe mit folgenden Eigenschaften nicht genehmigt werden:
Unter bestimmten Bedingungen können biozide Wirkstoffe ggf. in einzelnen Produktarten in Biozidprodukten verwendet werden, wenn eine der so genannten Rückausnahmen als erfüllt angesehen wird. Somit obliegt es dem Antragsteller, mindestens eine der folgenden Kriterien zu erfüllen und bei der Antragstellung zu belegen, dass:
oder
oder
In diesem Zusammenhang ist der Antragsteller verpflichtet eine Analyse der chemisch und nicht-chemischen Alternativen vorzulegen. Hierfür ist seit Beginn des Jahres der Leitfaden „Analysis of alternatives to biocidal substances for applicants and authorities: a recommended framework" auf der Seite der ECHA zur Unterstützung verfügbar.
Der Artikel 5 der BPR besagt, dass biozide Wirkstoffe mit besonders kritischen Eigenschaften per se nicht genehmigt und somit nicht in Biozid-Produkten verwendet werden sollten. Unter Erfüllung einer der genannten Rückausnahmen können Wirkstoffe dennoch genehmigt werden. Jedoch sind die Vorgaben zur Erfüllung dieser Kriterien in der BPR nicht genannt.
Falls Sie einen bioziden Wirkstoff genehmigen lassen möchten, prüfen Sie möglichst vorab, ob der Stoff die Ausschlusskriterien des Artikel 5 erfüllt. Ist der Wirkstoff in Ihren Biozid-Produkten enthalten, sollten Sie sich bewusst sein, dass die Zulassung eines solches Produktes an bestimmte Bedingungen geknüpft sein kann.
Wir unterstützen Sie bei der Zulassung Ihrer Biozid-Produkte sowie Ihrer Wirkstoff-Genehmigung und bieten Ihnen umfassende Hilfestellung bei der Vorbereitung und Erstellung von Anträgen. Unsere Expert*innen verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Durchführung von Risikobewertungen und der Erstellung von komplexen Dossiers, die den Anforderungen der BPR genügen. Bei der Identifizierung von Alternativstoffen und -technologien, können Sie auf unsere Unterstützung bauen, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte den BPR-Anforderungen entsprechen.
Darüber hinaus bieten wir Schulungen und Workshops an, um Ihr Wissen und das Ihrer Mitarbeitenden über die Anforderungen der BPR aufzubauen oder zu erweitern.
Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an.
Gern halten wir Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie hierzu einfach unseren Fach-Newsletter und erhalten Sie monatlich die wesentlichen News aus unserem Blog zu den Bereichen Gefahrstoffe, REACH, Biozide, Umweltschutz, Arbeitsschutz, Compliance, Gefahrgut und Internationales zusammengefasst.
Möchten Sie zusätzlich keine Fachseminare mehr verpassen? Dann empfehlen wir Ihnen zusätzlich unseren Akademie Newsletter. Beide Newsletter sind kostenfrei, können einzeln abonniert und zu jeder Zeit gekündigt werden.
Kostenfreies Webinar: Wegweiser durch die Biozidprodukt-Zulassung
Wenn es um Chemicals Compliance Consulting geht, ist die UMCO GmbH Ihr erfahrenes Beratungsunternehmen und der starke Partner an Ihrer Seite. Die komplexen Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren internationale Vertriebsfähigkeit, sind das tägliche Tätigkeitsfeld unseres Teams. Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – Sie profitieren von den globalen Branchenkenntnissen, den praxiserfahrenen Mitarbeitenden und nicht zuletzt von unserem Anspruch: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität.
Unser Portfolio umfasst die Bereiche:
Lernen auch Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen virtuellen Kennenlerntermin.