Kreosot wird gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft, was bedeutet, dass es Krebs verursachen kann. Darüber hinaus erfüllt es die Anforderungen für eine sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Verbindung sowie für eine persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Verbindung. Aufgrund dieser Bedenken erfüllt Kreosot die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach der Biozid-Verordnung (BPR). Dies bedeutet, dass seine Verwendung auf dem EU-Markt nicht zulässig ist, sofern keine besondere Ausnahme vorliegt.
Die REACH-Verordnung schränkt auch die Verwendung von Kreosot und verwandten Chemikalien ein. Frankreich hat eine neue Beschränkung vorgeschlagen, um die bisherige vom Oktober 2022 zu ändern. Mit diesem neuen Ansatz werden die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die von der Wiederverwertung und der weiteren Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz ausgehen, verringert. Die derzeit geltende Beschränkung wird in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt oder durchgesetzt, was darauf hindeutet, dass die derzeitigen ordnungspolitischen Managementverfahren möglicherweise nicht ausreichen, um die Risiken zu kontrollieren. Infolgedessen wird es für notwendig erachtet, da z. B. Inverkehrbringung von behandeltem Holz nicht unter die BPR fällt.
Mit Kreosot behandeltes Holz kann für die beiden ausgenommenen Verwendungszwecke nach dem Ermessen der EU-Mitgliedstaaten in Verkehr gebracht werden, die solche Artikel auch zulassen können. Eine Liste der Mitgliedstaaten, in denen mit Kreosot behandelte Eisenbahnschwellen und Strommasten weiterhin verkauft werden dürfen, wurde von der Agentur am 31. Januar 2023 veröffentlicht. Diese Zulassung gilt ab dem 30. April 2023 und legt fest, dass die einzigen Biozidprodukte auf Kreosotbasis, die zugelassen und in Verkehr gebracht werden dürfen, solche für die Vakuumdruckimprägnierung von Eisenbahnschwellen und Versorgungsmasten für Strom und Telekommunikation sind. Unter diesen Bedingungen genehmigte die Kommission eine Verlängerung um maximal sieben Jahre für diese beiden besonderen Verwendungszwecke von Kreosot, da es derzeit in keinem Mitgliedstaat brauchbare Alternativen/Substitutionen gibt.
Wenn ein Hersteller oder Unternehmer die Verwendung von Kreosot als Wirkstoff ausweiten möchte, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Hersteller und Vertreiber bei der Ausweitung der Verwendung von Kreosot als Wirkstoff alle erforderlichen gesetzlichen Anforderungen erfüllen und sicherstellen, dass das Produkt sicher und wirksam ist. Die Sicherheit von Mitarbeitenden, Kunden und der Umwelt sollte immer an erster Stelle stehen.
Um die Verwendung von Kreosot als Biozid-Wirkstoff auszuweiten, ist es von entscheidender Bedeutung, weiterhin neue Formulierungen und Anwendungsmethoden zu erforschen und zu entwickeln, die seinen Nutzen maximieren und gleichzeitig die potenziellen Risiken und Umweltauswirkungen minimieren. Dazu könnte die Suche nach alternativen Kreosot-Quellen gehören, z. B. Materialien auf Pflanzenbasis, oder die Entwicklung neuer Technologien, die Kreosot effizienter und effektiver bereitstellen können.
Die Verlängerung der Zulassung eines bioziden Wirkstoffes ist ein komplexer Prozess, der von verschiedenen Faktoren abhängt. Wir bieten Ihnen hier Unterstützung zu all Ihren Fragen rund um die Datenanforderungen, sowie Umweltauswirkungen und die Sicherheit und Wirksamkeit ihres bioziden Wirkstoffs. Mit unserer jahrelangen Erfahrung in diesem Bereich helfen wir Ihnen, Ihre bioziden Wirkstoffe und Produkte sicher und rechtskonform zu vermarkten und die entstehenden Kosten im Blick zu behalten. Es ist von großer Bedeutung, dass die Verlängerung der Genehmigung sorgfältig und gründlich durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass der Biozid-Wirkstoff sicher und wirksam ist und keine unannehmbaren Risiken für Mensch und Umwelt birgt.
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