REACH

Die Kandidatenliste (SVHC) wurde um vier Stoffe erweitert

Am 17. Januar 2022 hat die ECHA die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) um vier Substanzen auf insgesamt 223 Einträge erweitert. Die Liste enthält Stoffe, die die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt gefährden können.

6 Min.

28.01.2022

Neu aufgenommene SVHC-Stoffe

Zwei der neuen SVHC-Stoffe (substances of very high concern) mit den EC-Nummern 204-327-1 und 213-934-0 werden beispielsweise in Gummi, Schmier- und Dichtungsmitteln und bei der Herstellung von Kunststoffen verwendet. Sie wurden aufgrund ihrer Reproduktionstoxizität in die Liste aufgenommen.

Ein weiterer Stoff (EC 401-850-9) wurde wegen seiner PBT-Eigenschaften (persistent, bioakkumulierbar, toxisch) aufgenommen und findet Verwendung in Fett- und Schmierstoffen. Die vierte Substanz und ihre Isomere werden in der Kosmetik benutzt und besitzen eine schädliche Wirkung auf das endokrine System.

Übersicht der Stoffe

Hier gibt es eine Übersicht zu allen 223 Stoffen. Die neuen Substanzen sind zusätzlich in folgender Tabelle gelistet:

StoffnameEC-Nr.CAS-Nr.Grund der AufnahmeVerwendungs-beispiele
6,6'-di-tert-butyl-2,2'-methylenedi-p-cresol204-327-1119-47-1Reproduktionstoxisch (Artikel 57 c)Gummi, Schmiermittel, Klebstoffe, Tinten, Kraftstoffe

tris(2-methoxyethoxy)vinylsilane

 

213-934-01067-53-4

Reproduktionstoxisch

(Artikel 57 c)

Gummi, Kunststoffe, Dichtungsmittel
(±)-1,7,7-trimethyl-3-[(4-methylphenyl)methylene]bicyclo[2.2.1]heptan-2-one covering any of the individual isomers and/or combinations thereof (4-MBC)//Endokrin wirkende Eigenschaften (Artikel 57 f – menschliche GesundheitKosmetika
S-(tricyclo(5.2.1.02,6)deca-3-en-8(or 9)-yl O-(isopropyl or isobutyl or 2-ethylhexyl) O-(isopropyl or isobutyl or 2-ethylhexyl) phosphorodithioate401-850-9255881-94-8PBT (Artikel 57 d)Schmiermittel

 

Gruppeneintrag der Kandidatenliste geändert

Weiterhin wurde ein Gruppeneintrag der Kandidatenliste geändert. Unter der Gruppe „Nonadecafluorodecanoic acid (PFDA) and its sodium and ammonium salts“ gab es zwei Einträge: „Decanoic acid, nonadeecafluoro-, sodium salt“ und „sodium nonadecafluorodecanoate“. Ersterer wurde von der Liste entfernt, da beide Bezeichnungen denselben Stoff meinen und daher äquivalent sind.

Informationen zur Kandidatenliste

Die Kandidatenliste enthält Stoffe, die auf die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt schädliche/negative Auswirkungen haben können. Laut REACH-Verordnung ergeben sich daraus folgende Verpflichtungen:

  • Lieferanten von Stoffen oder Gemischen mit SVHC-Stoffen müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen
  • Lieferanten von Erzeugnissen, in denen ein SVHC-Stoff mit einem Masseanteil über 0,1% enthalten ist, müssen ihren Kunden umgehend ausreichend Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellen und auf Verbraucherfragen innerhalb von 45 Tagen reagieren
  • Importeure und Hersteller von Erzeugnissen die einen SVHC-Stoff mit einem Masseanteil über 0,1% enthalten müssen die ECHA innerhalb von 6 Monaten davon in Kenntnis setzen sowie einen Eintrag in der SCIP-Datenbank vornehmen.

 

Nähere Informationen zur SCIP-Datenbank finden Sie auch in unserem Fach-Blog. Einfach "SCIP" in das Suchfeld eingeben und Sie erhalten alle Artikel dazu.

Empfehlung

Kontrollieren Sie, ob sich von Ihnen verwendete Stoffe in der Kandidatenliste befinden und ob gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht. Prüfen Sie, ob Sie eventuell auf eine alternative, weniger gefährliche Substanz umstellen können, um sich rechtzeitig auf mögliche Zulassungen und Beschränkungen einzustellen. 

Unsere Dienstleistung

Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragestellungen rund um SVHC-Stoffe. Des Weiteren helfen wir Ihnen bei allen weiteren Fragen zu REACH, wie z. B. Registrierung, Notifizierung, Zulassung und Beschränkung von Stoffen, aber auch zu Sicherheitsdatenblättern und dem Transport von Gefahrgütern. Hierbei steht Ihnen ein Team aus erfahrenen Mitarbeitenden zur Verfügung, sodass Ihr spezielles Thema direkt bearbeitet werden kann.

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