Sicherheitsdatenblätter stellen das wichtigste Mittel zur Übermittlung von Sicherheitsinformationen innerhalb der Lieferkette dar. Mangelhafte Sicherheitsdatenblätter führen möglicherweise zu unzureichenden Sicherheitsinformationen für Arbeiter und Fachkräfte, die gefährliche Stoffe und Gemische verwenden.
Schon eine Prüfung im Jahr 2013 durch das REF-2-Projekt des Enforcement Forums zeigte, dass rund 52% aller geprüften Sicherheitsdatenblätter mangelhafte Informationen enthielten und so den Informationsfluss innerhalb der Lieferkette gefährdeten. Durch die Erfahrung aus Durchsetzungsmaßnahmen in einzelnen Mitgliedstaaten ist bekannt, dass das Problem der mangelhaften Sicherheitsdatenblätter weiterhin besteht.
Der Inhalt und das Format für Sicherheitsdatenblätter werden im Anhang II der REACH-Verordnung festgelegt. Dieser Anhang wurde erst im Juni 2020 durch die Verordnung (EU) 2020/878 aktualisiert und die Anforderungen somit überarbeitet. Diese überarbeiteten Anforderungen sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022, bis zu welcher weiterhin Sicherheitsdatenblätter, die dem Anhang der Verordnung (EU) 2020/878 nicht entsprechen, zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Im Rahmen des REF-11-Projekts bietet sich also die Gelegenheit, die Einhaltung der überarbeiteten Anforderungen gemäß Anhang II der REACH-Verordnung zu überprüfen und zu schauen, ob Unternehmen in der gesamten EU ihrer Pflicht nachkommen.
Das Projekt wird die Prüfung im Jahr 2022 vorbereiten, 2023 die Prüfung der Sicherheitsdatenblätter durchführen und 2024 einen Bericht mit den Ergebnissen veröffentlichen.
Die Anzahl der empfohlenen Analysemethoden zur Überprüfung der Einhaltung der REACH-Beschränkungen wurden erweitert. Diese werden demnächst auf der ECHA-Website veröffentlicht. Die Übersicht enthält nun 400 Analysemethoden zur Überprüfung von 56 Beschränkungseinträgen aus dem Anhang XVII der REACH-Verordnung. Somit sollen die Durchsetzbarkeit und die Überprüfung der Einhaltung der Beschränkungsbedingungen durch die Unternehmen erleichtert werden.
Wir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Überprüfung Ihrer erstellten Sicherheitsdatenblätter, die in der EU im Umlauf sind, sofern Sie dies nicht sowieso regelmäßig tun. Sicherheitsdatenblätter, die dem geänderten Anhang II nicht entsprechen, dürfen bis zum 31.12.2022 weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Da die Überprüfung der Sicherheitsdatenblätter jedoch erst dann stattfindet, wenn die geänderten Anforderungen des Anhang II der REACH-Verordnung bereits in Kraft sind, empfehlen wir rechtzeitig die Sicherheitsdatenblätter entsprechend zu aktualisieren.
Wir unterstützen Sie gern bei der Überprüfung der Relevanz der erfolgten Änderungen des Anhang II der REACH-Verordnung und helfen Ihnen bei der Prüfung Ihrer Sicherheitsdatenblätter. Das Gefahrstoffmanagement der UMCO erstellt Sicherheitsdatenblätter für Ihre Stoffe und Gemische. Durch unsere weltweites Kooperationsnetzwerk können wir global agieren und unterstützen. Ob Sie ein SDB für den europäischen Markt benötigen oder Ihnen an internationalen Sicherheitsdatenblättern gelegen ist – wir sind Ihr Ansprechpartner! Kontaktieren Sie uns gern!
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