Wir sind Hersteller, die ausschließlich nach Kundenvorgaben fertigen, was bedeutet, der Kunde bestimmt das Material und die Beschichtung (Galvanik). Wir haben keine eigenen Produkte. Sind wir trotzdem für die Einhaltung bzgl. Deklaration der Stoffe verantwortlich?
Die folgenden Anbieter von Erzeugnissen müssen Informationen an die ECHA übermitteln:
Einzelhändler und andere an der Lieferkette Beteiligte, die Erzeugnisse nur direkt an Verbraucher liefern, unterliegen nicht der Verpflichtung zur Informationsübermittlung für die SCIP-Datenbank. Auch wenn sie nur nach Kundenwünschen fertigen, sind sie trotzdem ein Hersteller der Artikel im Sinne der REACH-Verordnung und müssen demnach eine SCIP- Meldung durchführen.
Wir müssen uns auch bei IUCLID anmelden - nur so können wir direkt die Daten eingeben?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten, um SCIP-Meldungen mit IUCLID vorzubereiten:
Wir sind Hersteller im Metallbereich. Zu 90 % wird Material mit Blei verwendet. Ist es richtig, dass wir die Erzeugnisse auch pauschal einstellen können, da diese sich hauptsächlich in der Größe unterscheiden?
Gelten auch Normteile als ähnliche Artikel, die alle aus dem gleichen Material sind, aber verschiedene Abmessung und Gewichte haben? Reicht hier eine SCIP-Nummer für mehrere Erzeugnisse der gleichen Art aus?
Ein „Gruppieren“ als „quasi- identische“ Artikel muss die folgenden Kriterien erfüllen:
Außerdem ist wichtig, dass dieselben (kommerziellen) Identifizierungen von jedem Artikel (z. B. Namen und alphanumerische Kennungen) in der SCIP-Meldung vorhanden sind. Dies ist zwingend notwendig, um allen Akteuren und Benutzern der SCIP-Datenbank zu ermöglichen, den SCIP-Eintrag auch zu finden.
„Quasi identische“ Artikel, die diese Kriterien erfüllen, können in derselben SCIP-Benachrichtigung an die ECHA übermittelt werden.
Wo finde ich den Link zu der Datenbank?
Ist die Datenbank zur Suche freigeschaltet
Noch können nur Meldungen eingereicht werden, aber es gibt noch keinen Zugriff auf die Daten. Alle Akteure, Verbraucher und Abfallbetreiber können ab Februar 2021 auf die Daten zugreifen und diese nutzen.
Falls ich als Händler nur die Information über SVHC nach REACH Artikel 33 erhalte, aber keine SCIP-ID vorhanden ist, muss ich ein Dossier für das Objekt erstellen?
Die Informationspflicht und SCIP Meldung beginnt beim ersten Lieferanten (Hersteller / Importeur) innerhalb einer Lieferkette, da dieser über die besten Kenntnisse des Artikels verfügt oder verfügen sollte. Aber auch alle anderen Akteure in der Lieferkette (siehe Frage 1) müssen eine eigene Meldung einreichen. Somit müssen Sie auf jeden Fall eine eigene Meldung durchführen. In Bezug auf andere Lieferanten von Artikeln weiter unten in der Lieferkette (z. B. Händler, die keine Importeure sind), kann ein pragmatischer Ansatz in Bezug auf die Art und Weise angestrebt werden. Dabei erfüllen Sie Ihre Pflicht, in dem Sie sich z. B. auf Informationen beziehen, die bereits vom vorgelagerten Lieferanten übermittelt wurden (vereinfachte SCIP-Benachrichtigung (SSN) oder Verlinkung bereits gemeldeter Artikel im eigenen Dossier). Hierzu benötigen Sie die Information und SCIP Nummern Ihres Lieferanten. Da ein europäischer Lieferant ebenfalls die Pflicht zur Meldung hat, sollte er Ihnen auch eine Nummer zur Verfügung stellen können, um Ihre eigene Meldung zu erleichtern.
Das Thema SCIP-Datenbank und die Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten entwickelt sich kontinuierlich weiter. Überprüfen Sie Ihr Erzeugnis-Portfolio, ob Ihre Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), die auf der ECHA Kandidatenliste stehen, in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten. Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter. Aktuelle Infos zur Umsetzung finden Sie zudem auf der Website der ECHA unter https://echa.europa.eu/de/scip-database
Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank.
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Die Meldepflicht in die SCIP-Datenbank führt bei vielen Unternehmen zu einem erheblichen Aufwand. Wir helfen Ihnen gern mit Ihrer SCIP-Meldung! Wir sind Experten in IUCLID und Erstellen auch Ihre SCIP-Meldung für Sie. Melden sie sich gerne jederzeit bei uns egal, ob sie Beratung benötigen oder wir Ihnen bei einer SCIP-Meldung behilflich sein können.
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