REACH

Türkei-REACH „KKDIK“: Ein Update

Die Vorregistrierungsfrist für die Türkei („KKDIK“) endete am 31. Dezember 2020. Viele Unternehmen, die Stoffe/Produkte in die Türkei liefern oder dort herstellen, stellen sich jetzt die Frage, wie es weiter geht und welche Kosten in Bezug auf eine Registrierung in der Türkei auf sie zukommen. 

4 Min.

04.02.2021
Türkische Flagge und Kolben

Parallel zum Brexit endete auch die unter Türkei-REACH („KKDIK“) festgelegte Vorregistrierungsfrist aller chemischen Stoffe, die in einer Menge von 1 Tonne/Jahr oder mehr in die Türkei hergestellt/importiert werden, am 31. Dezember 2020. Sogleich startete damit die Registrierungsphase in der Türkei, welche für alle Tonnagebänder am 31. Dezember 2023 endet. Informationen zu möglichen verspäteten Vorregistrierungen und den Registrierungsgebühren wurden nun seitens der türkischen Behörde MoEU (Ministry of Environment and Urbanisation) veröffentlicht.

„Late Pre-registration“ Phase unter „KKDIK“?

Es wird immer Firmen geben, die Stoffe das erste Mal zwischen 2021-2023 in der Türkei herstellen oder importieren und eventuell auch gleich über der Tonnagegrenze von 1 Tonne/Jahr. Es wird neue juristische Personen geben, die vor der Vorregistrierungsfrist (31. Dezember 2020) noch nicht existierten. Auch kann es Stoffe geben, die vor der Vorregistrierungsfrist in Mengen unter 1 Tonne/Jahr lagen, aber im Zeitraum von 2021-2023 die Mengengrenze von 1 Tonne/Jahr überschreiten werden. Es wird also immer Unternehmen geben, die erst nach der Frist für die Vorregistrierung in den registrierungspflichtigen Tonnagebereich kommen.

Unter EU-REACH gab es die Möglichkeit, verspätete Vorregistrierungen einzureichen. Diese Option ist so nicht unter „KKDIK“ vorgesehen, es ist im Gesetzestext keine "Late Pre-registration" erwähnt/definiert. Obwohl dem so ist, hat die zuständige Behörde dazu eine Bekanntmachung auf der „Help-Desk“-Website des MoEU veröffentlicht, die eindeutig besagt, dass Vorregistrierungen bis zum 31. Dezember 2023 (also bis zum Ende der Registrierungsfrist) fortgesetzt werden können.

Beachtet werden sollte, dass eine eventuell im Jahr 2023 notwendige verspätete Vorregistrierung rechtzeitig eingereicht werden sollte, da im selben Jahr die Registrierungsfrist endet und dann ebenfalls abgeschlossen sein muss.

Registrierung unter „KKDIK“

Gemäß vorläufigem Art. 2 der „KKDIK“-Verordnung sollten Stoffe, die in der Türkei in Verkehr gebracht werden und die folgenden Bedingungen erfüllen, während des Registrierungszeitraums registriert werden, sofern sie nicht von der Registrierungspflicht ausgenommen sind:

  • Stoffe als solche oder in Gemischen und Erzeugnissen unter bestimmten Bedingungen, die vor dem 31. Dezember 2023 hergestellt oder importiert wurden
  • Stoffe in einer Menge von 1 Tonne/Jahr oder mehr.

Die Registrierungsfrist läuft bis zum 31. Dezember 2023. Im Gegensatz zu EU-REACH gibt es nur eine Registrierungsfrist, unabhängig vom Tonnageband und der Gefahrenklasse des Stoffes. Nach der Registrierungsfrist am 31. Dezember 2023 dürfen Stoffe nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie registriert sind.

Offizielle Registrierungsgebühren unter „KKDIK“

Was ist unter „KKDIK“ gebührenpflichtig?

  • die Registrierung selbst,
  • die Aktualisierung von Registrierungen,
  • die Anfrage nach vertraulich zu behandelnden Informationen,
  • die Benachrichtigung über prozessorientierte Forschung und Entwicklung (PPORD),
  • die Beantragung von Genehmigungen und
  • die Überprüfung von Genehmigungen.

Die Registrierungsgebühren sind im Art. 59 der „KKDIK“-Verordnung geregelt. Am 4. Januar 2021 veröffentlichte die zuständige türkische Behörde MoEU die offiziellen Registrierungsgebühren (Offizielle Website der Gebühren, Türkisch). Heruntergeladen werden kann die türkischsprachige Gebührenliste der MoEU als Excel-Tabelle hier (Achtung: Listung ALLER Gebühren; „KKDIK“-Gebühren starten ab Zeile 492).

Die Registrierungsgebühren werden in Türkische Lira konstant gehalten, je nach Umrechnungskurs variieren die Euro-Werte etwas. Im Folgenden eine Übersicht der Registrierungsgebühren für eine als „LARGE“ eingestufte Legal entity im Vergleich zu EU-REACH:

Registrierungsgebühren*Türkei-REACH „KKDIK“„EU-REACH“

Firmengröße „LARGE“

 

Individual submissionJoint submissionIndividual submissionJoint submission
1-10 tpa109,89 €82,42 €1.739 €1.304 €
10-100 tpa274,73 €192,31 €4.674 €3.506 €
100-1000 tpa769,23 €549,45 €12.501 €9.376 €
> 1000 tpa1.648,25 €1.318,68 €33.699 €25.274 €

*Umrechnungskurs Eur / TL: 1 € = 9,10 TL (29.09.2020)

Für Unternehmen mit einem KMU-Status (Medium, Small, Micro) werden reduzierte Gebühren erhoben.

Da die Zulassungsbestimmungen am 31. Dezember 2023 in Kraft treten, werden die Gebühren für das Zulassungsverfahren erst später festgelegt.

Unsere Empfehlung

Sollten Sie einen oder mehrere Stoffe in der Türkei vorregistriert haben, können Sie eventuell etwas Luft schnappen, aber die Pflichten sind nicht vorbei, denn Sie befinden sich in der Tonnageband-unabhängigen Registrierungsfrist. Sollten Sie Ihre vorregistrierten Stoffe mit >1 Tonne/Jahr weiterhin in der Türkei importieren/herstellen, sollten Sie sich in den kommenden drei Jahren rechtzeitig um die Registrierung der Stoffe kümmern.

Mit Hilfe unserer Kooperationspartner können wir Sie in der Türkei bzgl. „KKDIK“ und Registrierungen unterstützen. Neben den internationalen REACH-Verordnungen liegt ein besonderes Augenmerk von UMCO auf EU-REACH. Dabei können wir Sie auch als Alleinvertreter unterstützen oder Ihnen bei SCIP-Meldungen behilflich sein. Fragen Sie uns einfach.

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