Die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) ist ein wesentliches Instrument der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Stoffe werden als besonders besorgniserregend identifiziert, wenn sie bestimmte Gefahrenmerkmale aufweisen. Mit der Identifizierung eines Stoffes als SVHC beginnt der Weg hin zu einer möglichen Beschränkung oder Zulassung. Für Unternehmen bedeutet dies, sich frühzeitig mit potenziellen Informationspflichten und zukünftigen regulatorischen Maßnahmen auseinanderzusetzen.
| Stoff | CAS-Nr. | EC-Nr. | Grund für die Aufnahme | Anwendungsgebiet |
|---|---|---|---|---|
| 1,1'-(ethane-1,2-diyl)bis[pentabromobenzene] (DBDPE) | 84852-53-9 | 284-366-9 | vPvB-Eigenschaften (very persistent and very bioaccumulative) gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung | Flammschutzmittel in Kunststoffen, Verwendung in Baumaterialien |
Während der Sitzung des Member State Committee (MSC) wurden die Rückmeldungen aus der Konsultation vorgestellt und diskutiert. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützte die Identifizierung von DBDPE als SVHC, einzelne Beobachter plädierten jedoch für eine Regulierung über die CLP-Verordnung. Nach Prüfung aller Argumente stimmte das MSC der Identifizierung von DBDPE als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) zu. Die Aufnahme von DBDPE in die Kandidatenliste erfolgt mit dem nächsten Update im November 2025.
Dr. Robert Zabel | Experte für REACH
Wir empfehlen, bereits jetzt zu prüfen, ob Ihr Unternehmen von den bevorstehenden Pflichten betroffen sein könnte. Da SVHC-Stoffe künftig zulassungspflichtig oder beschränkt werden können, ist es sinnvoll, frühzeitig mögliche sichere Alternativen zu prüfen.
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