Zweimal im Jahr – generell im Januar und Juni/Juli – werden neue besonders besorgniserregende Stoffe (substances of very high concern, SVHC) in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Dieses Mal nahm die ECHA fünf neue Chemikalien in die Kandidatenliste auf und aktualisierte den bestehenden Eintrag für Dibutylphthalat (EG 201-557-4), um seine endokrinschädlichen Eigenschaften für die Umwelt zu einzubeziehen.
Die neu aufgenommenen SVHC-Stoffe sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst:
Stoffname | EC-Nummer | CAS-Nummer | Grund der Aufnahme | Anwendungsbereich |
2,4,6-tri-tert-butylphenol | 211-989-5 | 732-26-3 | fortpflanzungsgefährdend (Art. 57c REACH-VO) persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) | Herstellung eines anderen Stoffes; Formulierung von Gemischen und in Kraftstoffprodukten. |
2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol | 221-573-5 | 3147-75-9 | sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) (Art. 57e REACH-VO) | Air-Care-Produkte, Beschichtungsprodukte, Kleb- und Dichtstoffe, Schmiermittel und Fette, Poliermittel und Wachse sowie Wasch- und Reinigungsmittel. |
2-(dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-one | 438-340-0 | 119344-86-4 | fortpflanzungsgefährdend (Art. 57c REACH-VO) | Tinten und Toner, Beschichtungsprodukte. |
Bumetrizole | 223-445-4 | 3896-11-5 | vPvB (Art. 57e REACH-VO) | Beschichtungsprodukte, Klebstoffe und Dichtungsmittel sowie Wasch- und Reinigungsmittel. |
Oligomerisation and alkylation reaction products of 2-phenylpropene and phenol | 700-960-7 | - | vPvB (Art.57e REACH-VO) | Kleb- und Dichtstoffe, Beschichtungsprodukte, Füllstoffe, Spachtelmassen, Putze, Modelliermasse, Tinten und Toner sowie Polymere. |
Dibutyl phthalate (aktualisierter Eintrag) | 201-557-4 | 84-74-2 | endokrinschädliche Eigenschaften (Art.57f - Umwelt REACH-VO) | Metallbearbeitungsflüssigkeiten, Wasch- und Reinigungsmittel, Laborchemikalien und Polymere. |
Stoffe der Kandidatenliste können für die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung (die so genannte „Zulassungsliste“) priorisiert werden. Im weiteren Verlauf bereitet die ECHA die Entscheidung über die Aufnahme der Kandidatenstoffe in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe vor. Dabei werden neben den gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes auch die Vielfalt der Verwendungen, die Produktionsmengen und die Umwelteigenschaften berücksichtigt. Soll ein Stoff in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden, so wird auch festgelegt, welche Verwendungen oder Herstellungsverfahren von der Zulassungspflicht ausgenommen werden können und ab wann ein Stoff ohne Zulassung nicht mehr hergestellt oder verwendet werden darf.
Für betroffene Unternehmen ergeben sich mit der Aufnahme ihres Stoffes in die Kandidatenliste folgende Verpflichtungen:
Die aktuelle Version der SVHC-Liste finden Sie auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).
Prüfen Sie, ob Ihre Substanzliste Chemikalien enthält, die auf der Kandidatenliste stehen. Erwägen Sie gegebenenfalls, ob für Ihre Anwendungen Alternativen zu diesen Stoffen in Frage kommen, die nicht zu den SVHC zählen. Auf diese Weise können Sie sich frühzeitig auf mögliche Konsequenzen wie die Zulassung und Beschränkung von Stoffen vorbereiten und Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.
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