REACH

Die Kandidatenliste (SVHC) wurde um fünf Stoffe erweitert

Fünf weitere Stoffe wurden auf die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe gesetzt. Auf betroffene Unternehmen kommen nun neue Pflichten zu.

4 Min.

23.01.2024

Betroffene Substanzen

Zweimal im Jahr – generell im Januar und Juni/Juli – werden neue besonders besorgniserregende Stoffe (substances of very high concern, SVHC) in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Dieses Mal nahm die ECHA fünf neue Chemikalien in die Kandidatenliste auf und aktualisierte den bestehenden Eintrag für Dibutylphthalat (EG 201-557-4), um seine endokrinschädlichen Eigenschaften für die Umwelt zu einzubeziehen.

Die neu aufgenommenen SVHC-Stoffe sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst:

 

 

StoffnameEC-NummerCAS-NummerGrund der AufnahmeAnwendungsbereich
2,4,6-tri-tert-butylphenol211-989-5732-26-3

fortpflanzungsgefährdend (Art. 57c REACH-VO)

persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) 
(Art.57d REACH-VO)

Herstellung eines anderen Stoffes; Formulierung von Gemischen und in Kraftstoffprodukten.
2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol221-573-53147-75-9sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) (Art. 57e REACH-VO)Air-Care-Produkte, Beschichtungsprodukte, Kleb- und Dichtstoffe, Schmiermittel und Fette, Poliermittel und Wachse sowie Wasch- und Reinigungsmittel.
2-(dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-one 438-340-0119344-86-4fortpflanzungsgefährdend (Art. 57c REACH-VO)Tinten und Toner, Beschichtungsprodukte.
Bumetrizole223-445-43896-11-5vPvB 
(Art. 57e REACH-VO)
Beschichtungsprodukte, Klebstoffe und Dichtungsmittel sowie Wasch- und Reinigungsmittel.
Oligomerisation and alkylation reaction products of 2-phenylpropene and phenol700-960-7-vPvB 
(Art.57e REACH-VO)
Kleb- und Dichtstoffe, Beschichtungsprodukte, Füllstoffe, Spachtelmassen, Putze, Modelliermasse, Tinten und Toner sowie Polymere.
Dibutyl phthalate (aktualisierter Eintrag)201-557-484-74-2endokrinschädliche Eigenschaften
(Art.57f - Umwelt REACH-VO)
Metallbearbeitungsflüssigkeiten, Wasch- und Reinigungsmittel, Laborchemikalien und Polymere.

Zulassungspflichtige Stoffe

Stoffe der Kandidatenliste können für die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung (die so genannte „Zulassungsliste“) priorisiert werden. Im weiteren Verlauf bereitet die ECHA die Entscheidung über die Aufnahme der Kandidatenstoffe in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe vor. Dabei werden neben den gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes auch die Vielfalt der Verwendungen, die Produktionsmengen und die Umwelteigenschaften berücksichtigt. Soll ein Stoff in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden, so wird auch festgelegt, welche Verwendungen oder Herstellungsverfahren von der Zulassungspflicht ausgenommen werden können und ab wann ein Stoff ohne Zulassung nicht mehr hergestellt oder verwendet werden darf.

Verpflichtungen

Für betroffene Unternehmen ergeben sich mit der Aufnahme ihres Stoffes in die Kandidatenliste folgende Verpflichtungen:

  • Lieferanten von Stoffen oder Gemischen mit SVHC-Stoffen müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen
  • Lieferanten von Erzeugnissen, in denen ein SVHC-Stoff mit einem Masseanteil über 0,1% enthalten ist, müssen ihren Kunden umgehend ausreichend Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellen und auf Verbraucherfragen innerhalb von 45 Tagen reagieren
  • Importeure und Hersteller von Erzeugnissen die einen SVHC-Stoff mit einem Masseanteil über 0,1% enthalten und auf eine Jahresmenge von über 1 Tonne kommen, müssen die ECHA innerhalb von 6 Monaten über eine „Substance in Articles-Notification“ davon in Kenntnis setzen
  • Importeure und Hersteller von Erzeugnissen die einen SVHC-Stoff mit einem Masseanteil über 0,1% enthalten müssen einen Eintrag in der SCIP-Datenbank vornehmen.

Weitere Informationen

Die aktuelle Version der SVHC-Liste finden Sie auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).

Empfehlung

Prüfen Sie, ob Ihre Substanzliste Chemikalien enthält, die auf der Kandidatenliste stehen. Erwägen Sie gegebenenfalls, ob für Ihre Anwendungen Alternativen zu diesen Stoffen in Frage kommen, die nicht zu den SVHC zählen. Auf diese Weise können Sie sich frühzeitig auf mögliche Konsequenzen wie die Zulassung und Beschränkung von Stoffen vorbereiten und Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

Unsere Dienstleistung

Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragestellungen rund um SVHC-Stoffe. Unser Team für Registrierungen und Zulassungen hilft Ihnen darüber hinaus bei der Prüfung Ihrer Registrierungen und entwickelt gemeinsam mit Ihnen Strategien, damit Ihre geschäftlichen Tätigkeiten rechtskonform werden oder auch bleiben. Wir übernehmen für Sie das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung. Wir arbeiten zudem mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern, um Ihnen unseren Service, Notifizierungen und Meldungen auch außerhalb der EU anbieten zu können.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Passende Seminare

Online-Seminar: REACH – Mehr als nur Grundlagen

Dieses Seminar richtet sich alle Akteure entlang der chemischen Wertschöpfungskette, die von REACH-Compliance betroffen sein könnten. Um einschätzen zu können, ob Ihr Unternehmen von den Pflichten der REACH-Verordnung betroffen ist, sind mehr als erste Grundlagen von Nöten. Wir geben Ihnen den richtigen Überblick und Tipps für die Einordnung in Ihrem Unternehmen.

 

Kostenfreies Webinar: REACH-Dossier-Updates − Welchen Einfluss haben die neuen Update-Fristen und wie bleiben meine Registrierungen rechtskonform?

In diesem Webinar erfahren Sie, was unter "ein Registrierungs-Dossier aktuell (up-to-date) halten" zu verstehen ist und wie Sie dies erreichen können. Neben verschiedenen Dossier-Inhalten und rechtlichen Aspekten, gehen wir auf die neu eingeführten Update-Fristen ein und erläutern, was dies für das Dossier bedeutet. Der Schwerpunkt liegt auf Co-Registrierungs-Dossiers und der Kommunikation mit Behörden und federführenden Registranten.

 

Das könnte Sie auch interessieren:

Nach oben
Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de