REACH

Die Kandidatenliste (SVHC) wurde um zwei Stoffe erweitert

Zwei weitere Stoffe wurden auf die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe gesetzt. Auf betroffene Unternehmen kommen nun neue Pflichten dazu.

3 Min.

15.06.2023
Kolben

Übersicht der neuen SVHC-Stoffe

Die beiden Stoffe finden jeweils unter anderem Anwendung in Tinten und Tonern, Beschichtungen, Kitten und Putzen sowie Kunststoff- und Gummiprodukten. 

Die neuen SVHC-Stoffe sind zur Übersicht in folgender Tabelle aufgelistet:

StoffnameEC-NummerCAS-NummerGrund der AufnahmeAnwendungsbereich
Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)-phosphine oxide278-355-875980-60-8reproduktionstoxisch 
(Art. 57c REACH-VO)
Tinten und Toner, Beschichtungen, Fotochemikalien, Polymere, Kleb- und Dichtstoffe sowie Spachtelmassen, Kitte, Putze, Modelliermasse
Bis(4-chlorophenyl) sulphone201-247-980-07-9sehr persistent, sehr bioakkumulierbar 
(Art. 57e REACH-VO)
Herstellung von Chemikalien, Kunststoff- und Gummiprodukten

 Eine ausführliche Übersicht über alle 235 Stoffe finden Sie hier.

Was ist die Kandidatenliste?

Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) enthält Substanzen, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt für ein Zulassungsverfahren unter REACH in Frage kommen. Sie weisen dabei Eigenschaften wie krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, persistent oder bioakkumulierbar auf. Langfristig sollen diese Stoffe durch Zulassungen und Beschränkungen aus dem Verkehr gezogen werden.

Neue Verpflichtungen

Für betroffene Unternehmen ergeben sich mit der Aufnahme ihres Stoffes in die Kandidatenliste folgende Verpflichtungen:

  • Lieferanten von Stoffen oder Gemischen mit SVHC-Stoffen müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen
  • Lieferanten von Erzeugnissen, in denen ein SVHC-Stoff mit einem Masseanteil über 0,1% enthalten ist, müssen ihren Kunden umgehend ausreichend Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellen und auf Verbraucherfragen innerhalb von 45 Tagen reagieren
  • Importeure und Hersteller von Erzeugnissen die einen SVHC-Stoff mit einem Masseanteil über 0,1% enthalten und auf eine Jahresmenge von über 1 Tonne kommen, müssen die ECHA innerhalb von 6 Monaten über eine „Substance in Articles-Notification“ davon in Kenntnis setzen
  • Importeure und Hersteller von Erzeugnissen die einen SVHC-Stoff mit einem Masseanteil über 0,1% enthalten müssen einen Eintrag in der SCIP-Datenbank vornehmen.

Empfehlung

Prüfen Sie, inwieweit Sie von den neuen Verpflichtungen betroffen sind, wenn Ihr Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen wurde. Da ein SVHC für ein zukünftiges Zulassungsverfahren in Frage kommt, wird empfohlen, nach weniger gefährlichen Alternativen zu suchen. Auch die Möglichkeit der Beschränkung von Stoffen für bestimmte Verwendungen sollte beachtet werden. Verfolgen Sie die zukünftigen Pläne der ECHA, um rechtzeitig auf mögliche regulatorische Anpassungen reagieren zu können.

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