Um sicherzustellen, dass chemikalienrechtliche Vorgaben wie REACH, CLP oder die Biozid-Verordnung auch eingehalten werden, koordiniert die ECHA seit Jahren länderübergreifende Kontrollaktionen. Im Fokus steht dabei das sogenannte Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung (kurz REACH-EN-Force), ein Zusammenschluss aller für Chemikalienkontrollen zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Das aktuelle Projekt REF-15 nimmt erneut zentrale Pflichten in den Blick.
Im Rahmen des REF-15-Inspektionsprojekts werden die Kontrolleur*innen die Sicherheitsdatenblätter überprüfen, um sicherzustellen, dass sie ausreichende Informationen über die sichere Verwendung enthalten und dass die darin empfohlenen Risikomanagementmaßnahmen am Arbeitsplatz tatsächlich umgesetzt werden.
Dieses Projekt soll die Sicherheit der Arbeitnehmer*innen verbessern und die Durchsetzung verstärken. Die Inspektionen werden 2027 stattfinden, Ergebnisse werden 2028 erwartet.
Im Zuge des Projekts wird unter anderem auch überprüft, ob Unternehmen, die eine Zulassung für die Verwendung eines besonders besorgniserregenden Stoffes besitzen, die erforderlichen Bedingungen einhalten. Die Kontrollen werden sich auch auf die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe konzentrieren, für die besondere Bedingungen für die Verwendung am Arbeitsplatz gelten (z. B. Diisocyanate, NMP, DMF).
Das Forum hat außerdem beschlossen, ein Pilotprojekt zur Kontrolle der Anforderungen der PIC-Verordnung durchzuführen. Ziel ist es, den Expert von verbotenen Chemikalien zu verhindern, bei der Ausfuhr gefährlicher Chemikalien die ordnungsgemäße Meldung sicherzustellen und die Vollständigkeit der übermittelten Informationen zu prüfen.
Außerdem soll kontrolliert werden, ob die Zustimmung von Drittländern vorliegt, sofern dies in der Verordnung vorgesehen ist. Diese Inspektionen sind für 2026 geplant, Ergebnisse sollen 2027 veröffentlicht werden.
Nilada Kongpien-Rhenius | Registrierung und Zulassung
Es ist ratsam, dass Sie die gesetzlichen Vorschriften und die für Ihre Produkte verwendeten Materialien im Detail kennen. Auch Informationspflichten, wie z. B. Sicherheitsdatenblätter, sollten in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüft werden, ob die Anforderungen der CLP-Verordnung eingehalten werden. Achten Sie stets darauf, dass alle Importe und Exporte mit den geltenden Chemikalienvorschriften übereinstimmen.
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