REACH

ECHA empfiehlt vier neue Stoffe für die REACH-Zulassungsliste

Die ECHA schlägt der Europäischen Kommission vier besonders besorgniserregende Stoffe aus der SVHC-Kandidatenliste für die Aufnahme in die REACH-Zulassungsliste vor. Ziel ist es, Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren und einen Anreiz für den Umstieg auf sichere Alternativen zu geben.

3 Min.

03.12.2025
Holzwürfel auf denen REACH steht

Welche Stoffe sind betroffen?

Die zur Aufnahme vorgeschlagenen Stoffe sind:

StoffCAS-Nr. EC-Nr.
Barium diboron tetraoxide13701-59-2237-222-4
S-(tricyclo[5.2.1.0 2,6]deca-3-en-8(or 9)-yl) O-(isopropyl or isobutyl or 2-ethylhexyl) O-(isopropyl or isobutyl or 2-ethylhexyl) phosphorodithioate255881-94-8401-850-9
Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphine oxide75980-60-8278-355-8
Melamine108-78-1203-615-4

Melamin im Fokus der Diskussion

Die Diskussion um Melamin ist besonders intensiv, weil dieser Stoff in zahlreichen industriellen Anwendungen als Zwischenprodukt genutzt wird und daher gemäß REACH keiner Zulassung bedarf. 
Allerdings könnten Zulassungsanträge für die verbleibenden Verwendungen potenziell eine erhebliche Arbeitsbelastung für Unternehmen und Behörden bedeuten.

Die ECHA ist sich dieser Herausforderungen bewusst. Ofelia Bercaru, Direktorin für Priorisierung und Integration, betont, dass die Abwägung zwischen den Risiken von Melamin und seiner weiteren Nutzung letztlich eine politische Entscheidung der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten erfordert.

Nächste Schritte im Ablauf

Die Empfehlung der ECHA wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die darüber entscheidet, ob die Stoffe in Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) aufgenommen werden und unter welchen Bedingungen ihre weitere Verwendung genehmigt oder verboten wird.

Die Zulassung soll erreichen, dass Unternehmen auf ungefährlichere Alternativen umsteigen, wenn diese verfügbar sind. Bis dahin werden besonders strenge Regeln eingeführt, um Menschen und Umwelt vor Risiken durch diese Stoffe zu schützen.

Nilada Kongpien-Rhenus | Expertin für REACH

Unsere Empfehlung

  • Identifizieren Sie umgehend alle Stoffe in Ihrem Portfolio, die von der neuen ECHA-Empfehlung betroffen sind. 
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die erforderlichen Zulassungsanträge zeitgerecht vorbereitet, falls Ihre Verwendungen nicht ausgenommen sind. 
  • Pflegen Sie den Kontakt zu Ihren Lieferanten und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten vollständig und aktuell sind.
  • Prüfen Sie Alternativen zu besonders besorgniserregenden Stoffen, um zukünftige regulatorische Risiken zu minimieren.
  • Implementieren Sie interne Audits zur Überprüfung der Compliance und der Dokumentationsstandards entlang Ihrer Lieferkette.
  • Halten Sie sich über künftige Änderungen des REACH-Regelwerks auf dem Laufenden und beteiligen Sie sich aktiv an Konsultationsverfahren.

Mit einer vorausschauenden Strategie und einem klaren Überblick über die eigenen Produkte und Prozesse lässt sich die Zulassung effizient meistern und zugleich das Risiko von Marktverboten oder Sanktionen durch die Behörden reduzieren.

Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragestellungen rund um SVHC-Stoffe. Des Weiteren helfen wir Ihnen bei allen weiteren Fragen zu REACH, wie z. B. Registrierung, Notifizierung, Zulassung und Beschränkung von Stoffen, aber auch zu Sicherheitsdatenblättern und dem Transport von Gefahrgütern. Hierbei steht Ihnen ein Team aus erfahrenen Mitarbeitenden zur Verfügung, sodass Ihr spezielles Thema direkt bearbeitet werden kann. Sprechen Sie uns an!

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