Als die REACH-Verordnung in Kraft trat, wurde gemeinsam mit den Mitgliedstaaten das Ziel festgelegt, dass die Europäische Chemikalienagentur 5 % aller Registrierungsdossiers pro Tonnageband auf die Einhaltung der gesetzlichen Informationsanforderungen überprüft. Im Jahr 2018 haben die Europäische Kommission, zeitgleich das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Umweltbundesamt in einer Untersuchung jedoch festgestellt, dass ein erheblicher Teil der Dossiers nicht rechtskonform ist. Daraufhin wurde im REACH Evaluation Joint Action Plan 2019 unter anderem festgelegt, dass die ECHA bis 2023 rund 20 Prozent aller bis 2018 eingereichten Registrierungsdossiers sichten und prüfen wird. Dies soll für Registrierungen in den Tonnagebändern über 100 Tonnen pro Jahr gelten. Die niedrigeren Tonnagebänder sollen bis 2027 in den Fokus rücken.
Im vergangenen Jahr führte die Behörde 301 Compliance Checks durch, die insgesamt mehr als 1750 Registrierungsdossiers und 274 Stoffe betrafen. Daraus resultierten 251 ECHA-Entscheidungen, in denen zusätzliche Informationen zu den Langzeit-Effekten auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt angefordert wurden.
Damit hat die Agentur seit 2009 rund 15.000 Registrierungen überprüft, was etwa 21 % aller vollständigen Registrierungen entspricht. Bei den Mengenbändern über 100 Tonnen pro Jahr liegt der Anteil sogar bei 30 %.
Die ECHA möchte sich in Zukunft stärker auf die Umsetzung der Entscheidungen konzentrieren. Darüber hinaus soll in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten eine Priorisierung der zu überprüfenden Stoffe vorgenommen werden. Ebenfalls sollen die Behörden eng zusammenarbeiten, um die Registranten stärker zur Korrektur nicht konformer Dossiers zu ermutigen.
Wenn Sie eine Entscheidung der ECHA im Rahmen eines Compliance Checks erhalten haben, sollten Sie die von der Behörde gestellten Nachforderungen fristgerecht erfüllen. Federführende Registranten sollten regelmäßig ihre REACH-IT prüfen und in Kontakt mit den Behörden bleiben. Aber auch als Co-Registrant ist man für die gemeinsamen Daten verantwortlich. Daher empfehlen wir eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem federführenden Registranten, aber auch mit Ihren Co-Registranten, um sicherzustellen, dass die gemeinsame Einreichung den Anforderungen entspricht.
Wir stehen Ihnen bei der Prüfung Ihrer Registrierungen zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien, damit Ihre Unternehmungen rechtssicher bleiben oder werden. Unser Leistungsspektrum umfasst das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung, Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, Zulassungsverfahren von Biozidprodukten sowie Genehmigungen von bioziden Wirkstoffen in der EU. Des Weiteren führen wir Meldungen von Stoffen, gefährlichen Gemischen und Biozidprodukten in der EU durch und nehmen gesetzlich geforderte Notrufnummern für medizinische Auskünfte in das Sicherheitsdatenblatt auf.
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