Mit der Verordnung (EU) 2025/1731 wird Anhang XVII (Einträge 28, 29 und 30) der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erweitert. Hintergrund ist die neue harmonisierte Einstufung von 16 Stoffen als krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorie 1B.
Seit dem 1. September 2025 sind diese 16 Stoffe in ihrer Nutzung und dem Verkauf an private Verbraucher stark eingeschränkt oder sogar verboten. Damit trägt die EU der aktuellen wissenschaftlichen Bewertung Rechnung und verschärft den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Die Beschränkung in Anhang XVII, CMR-Stoffe der Kategorie 1 nicht in Verbraucherprodukten zu verwenden, ist nicht neu. Durch die neuen harmonisierten CMR-Einstufungen der unten genannten Stoffe, wurde der Eintrag nun jedoch entsprechend erweitert.
Die neuen Beschränkungen betreffen:
Nachstehend die vollständige Liste der neu in Anhang XVII aufgenommenen Stoffen:
| Stoffname | CAS-Nummer | EC-Nummer |
|---|---|---|
| Diuron (3-(3,4-Dichlorphenyl)-1,1-dimethylharnstoff) | 330-54-1 | 206-354-4 |
| 2,2',6,6'-Tetrabromo-4,4'-isopropylidendiphenol (Tetrabrombisphenol A) | 79-94-7 | 201-236-9 |
| 4-Nitrosomorpholin | 59-89-2 | 200-453-5 |
| 4-Methylimidazol | 822-36-6 | 212-481-7 |
| Dimethylpropylphosphonat | 42595-96-4 | 255-991-0 |
| Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid | 75980-60-8 | 278-355-8 |
| Transfluthrin | 118712-89-3 | 410-650-9 |
| Clothianidin | 210880-92-5 | 606-358-4 |
| Benzyl(diethylamino)diphenylphosphonium 4-[1,1,1,3,3,3-hexafluor-2-(4-hydroxyphenyl)propan-2-yl]phenolat | 577705-90-9 | - |
| Dibutylzinnoxid | 818-08-6 | 212-449-2 |
| 4,4′-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol (Bisphenol AF) | 1478-61-1 | 216-823-5 |
| Difenoconazol | 119446-68-3 | 405-010-4 |
| 3,3′-Dimethylbiphenyl-4,4′-diyldiisocyanat | 91-97-4 | 202-077-9 |
| 2-Cyan-N-[(ethylamino)carbonyl]-2-(methoxyimino)acetamid (Cymoxanil) | 57966-95-7 | 260-955-5 |
| Benzylbutylphthalat (BBP) | 85-68-7 | 201-622-7 |
| Cumol (1-Methyl-4-(1-methylethyl)benzol) | 98-82-8 | 202-704-5 |
Liste der 16 neu in Anhang XVII aufgenommenen Stoffen.
Julia Mikolon | Expertin für REACH
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