Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden erstmals neue Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung aufgenommen. Unternehmen, insbesondere federführende Registranten unter REACH, sind nun verpflichtet, ihre Stoffe auf endokrinschädigende, persistent-mobile-toxische sowie sehr persistente und mobile Eigenschaften zu bewerten und die Ergebnisse nachvollziehbar im Dossier zu dokumentieren.
Im Zuge der Anpassung wurden drei neue Gefahrenklassen eingeführt:
Seit Mai 2025 ist bei der Einstufung chemischer Stoffe auch eine Bewertung im Hinblick auf die neuen Gefahrenklassen erforderlich. Für alle Stoffe, die ab dem 1. Mai 2025 neu in Verkehr gebracht werden, ist eine Einstufung nach den aktualisierten Kriterien verpflichtend. Für Stoffe, die bereits vor diesem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. November 2026.
Wichtig: Jede neue Charge, die nach dem 1. Mai 2025 produziert oder in Verkehr gebracht wird, muss bereits gemäß der neuen Gefahrenklassen bewertet und ggf. eingestuft werden.
Für federführende Registranten ergibt sich daraus akuter Handlungsbedarf:
Derzeit sind keine experimentellen Tests gemäß den Anhängen 7–10 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erforderlich. Im Zuge der REACH-Revision könnte sich dies jedoch zukünftig ändern.
Steve Scholze | Registrierung und Zulassung
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