REACH

Neue Gefahrenklassen unter der CLP-Verordnung: Handlungsbedarf für federführende Registranten

Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden die Gefahrenklassen ED (endokrine Disruptoren), PMT (persistent, mobil, toxisch) und vPvM (sehr persistent, sehr mobil) in die CLP-Verordnung integriert. Hieraus ergeben sich Pflichten für Unternehmen, insbesondere für federführende Registranten unter REACH. Ein zeitnahes Dossier-Update ist erforderlich, selbst bei einer Negativbewertung. Wir geben einen Überblick über die Neuerungen und Handlungsempfehlungen zur rechtssicheren Umsetzung.

3 Min.

28.08.2025
Reagenzgläser und Gefahrstoffsymbole

Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden erstmals neue Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung aufgenommen. Unternehmen, insbesondere federführende Registranten unter REACH, sind nun verpflichtet, ihre Stoffe auf endokrinschädigende, persistent-mobile-toxische sowie sehr persistente und mobile Eigenschaften zu bewerten und die Ergebnisse nachvollziehbar im Dossier zu dokumentieren.

Welche neuen Gefahrenklassen wurden eingeführt?

Im Zuge der Anpassung wurden drei neue Gefahrenklassen eingeführt:

  • ED – Endokrine Disruptoren: Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt.
  • PMT – Persistent, mobil und toxisch: Stoffe, die schwer abbaubar, mobil und toxisch sind.
  • vPvM – Sehr persistent und sehr mobil: Stoffe, die besonders langlebig und in der Umwelt stark mobil sind.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Seit Mai 2025 ist bei der Einstufung chemischer Stoffe auch eine Bewertung im Hinblick auf die neuen Gefahrenklassen erforderlich. Für alle Stoffe, die ab dem 1. Mai 2025 neu in Verkehr gebracht werden, ist eine Einstufung nach den aktualisierten Kriterien verpflichtend. Für Stoffe, die bereits vor diesem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. November 2026.

Wichtig: Jede neue Charge, die nach dem 1. Mai 2025 produziert oder in Verkehr gebracht wird, muss bereits gemäß der neuen Gefahrenklassen bewertet und ggf. eingestuft werden.

Was ist jetzt zu tun?

Für federführende Registranten ergibt sich daraus akuter Handlungsbedarf:

  1. Zunächst sollten alle vorhandenen Daten systematisch gesichtet und ausgewertet werden, um beurteilen zu können, ob ein Stoff unter eine der neuen Gefahrenklassen fällt.
  2. Auf Basis dieser Bewertung ist das Ergebnis, unabhängig davon, ob eine Einstufung erfolgt oder nicht, nachvollziehbar im Registrierungsdossier zu dokumentieren.
  3. Das Dossier ist innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten, also spätestens bis November 2025, zu aktualisieren. Eine Verlängerung auf 12 Monate ist möglich, sofern auch der Stoffsicherheitsbericht angepasst werden muss.

Derzeit sind keine experimentellen Tests gemäß den Anhängen 7–10 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erforderlich. Im Zuge der REACH-Revision könnte sich dies jedoch zukünftig ändern.

Bild von Steve Scholze

Steve Scholze | Registrierung und Zulassung

Unsere Empfehlung

Bereiten Sie sich auf die neuen Anforderungen vor. Ein zeitnahes Dossier-Update stellt sicher, dass Sie rechtskonform handeln und mögliche Sanktionen vermeiden. Zudem schaffen Sie Transparenz und Vertrauen gegenüber Behörden, Kunden und Partnern.

Als erfahrene Unternehmensberatung für die chemische Industrie unterstützen wir Sie gern bei der Bewertung und Dokumentation der neuen Gefahrenklassen. Ob Datenanalyse, Dossier-Update oder strategische Beratung, sprechen Sie uns an!

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Das könnte Sie auch interessieren:

Verpassen Sie keine News mehr!

Erhalten Sie mit unseren Newslettern relevante Informationen zu Gefahrstoffen, Bioziden, REACH, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gefahrgut – direkt in Ihren Posteingang. 

Nach oben