Beim Blick in das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission stellt man fest, dass die REACH-Revision darin nicht mehr erwähnt wird und somit wahrscheinlich erneut verschoben wurde. Wann mit der Überarbeitung der REACH-Verordnung zu rechnen ist, bleibt abzuwarten.
Mit der Veröffentlichung der Europäischen Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit am 14. Oktober 2020 hat sich die Europäische Kommission ehrgeizige Ziele gesetzt, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt beim Umgang mit Chemikalien auch im Sinne der Nachhaltigkeit zu verbessern. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Erarbeitung von „REACH 2.0“, also einer umfassenden Überarbeitung der REACH-Verordnung. Wichtige Eckpfeiler/Punkte sollten sein:
Mit der Veröffentlichung des Arbeitsprogramms 2023 der Europäischen Kommission wurde die geplante REACH-Revision auf Ende 2023 verschoben. Zudem sollte die Überarbeitung nicht mehr so umfangreich ausfallen wie ursprünglich geplant. Stattdessen wurden gezielte Änderungen angestrebt. Die Umweltminister von acht Mitgliedstaaten hatten sich in einem Brief an die Kommission gewandt und darauf gedrängt, die REACH-Revision nicht weiter zu verschieben. Es wurde befürchtet, dass angesichts der aktuellen Krisen und der Belastungen für die Wirtschaft die Revision ganz auf Eis gelegt werden könnte.
Im nun veröffentlichten Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission fehlt von der REACH-Revision nun jede Spur. Maroš Šefčovič, Leiter des European Green Deal, weist darauf hin, dass die Revision wahrscheinlich nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments stattfinden wird. Die nächste Wahl zum Europaparlament wird am 9. Juni 2024 abgehalten und es ist nicht zu erwarten, dass das neue Parlament die Arbeit an REACH 2.0 unmittelbar nach den Wahlen wieder aufnehmen wird.
Das Europäische Umweltbüro (European Environmental Bureau, EEB) hatte bereits im September die Befürchtung geäußert, dass sich die Überarbeitung weiter verzögert wird.
Es ist nach wie vor unklar, ob und welche Änderungen der REACH-VO zu erwarten sind. Die Arbeit an der Revision soll im Hintergrund weitergehen und anschließend der nächsten Europäischen Kommission zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der weitere Verlauf der Änderungen von REACH ist leider nicht absehbar. Einige Kernpunkte wie ED oder die Polymerregistrierung sind zwar bereits sehr weit ausgearbeitet, dies ist jedoch keine Garantie dafür, dass die Änderungen auch verabschiedet werden. Für die Unternehmen bedeutet dies vor allem fehlende Planungssicherheit. Wir empfehlen, die aktuellen Entwicklungen aktiv zu beobachten, um sich auf mögliche neue Verpflichtungen vorbereiten zu können.
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