Ausschuss für Biozidprodukte empfiehlt die Unionszulassungen mehrerer Produktfamilien

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Fiona Punke , UMCO-Hamburg, Biozide

Veröffentlicht am 14.08.2019

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Das BPC empfiehlt die Genehmigung der Unionszulassung dreier Biozidproduktfamilien für die Anwendungen in der Produktart 4 und 18. 

Unionszulassungen für Biozidprodukte

Ausschuss für Biozidprodukte empfiehlt die Unionszulassungen mehrerer Produktfamilien

Die Unionszulassung betrifft zwei biozide Produktfamilien mit den Wirkstoffen Octansäure und Octansäure/Decansäure in der Produktart 4, sowie eine Biozidproduktfamilie mit dem Wirkstoff Permethrin und (S)-Methopren in der Produktart 18.

Betroffene Produktfamilie und Wirkstoffe

Es handelt sich hierbei um zwei Biozidproduktfamilien, die im Lebens- und Futtermittelbereich als Desinfektionsmittel eingesetzt werden (PT 4). Die dazugehörigen Wirkstoffe Octansäure und Decansäure sind seit 2015 in der europäischen Union zugelassen. 
Eine weitere Unionszulassung wurde für eine Biozidproduktfamilie im Bereich der Schädlingsbekämpfung (Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden, PT 18) empfohlen. Die Wirkstoffe Permethrin und (S)-Methopren sind seit 2016 bzw. 2015 nach Biozidverordnung (Nr. 528/2012) zugelassen.

Was sind Unionszulassungen?

Eine Unionszulassung ist vorrangig vom Nutzen für Biozidprodukte, die in einem Großteil der europäischen Staaten vermarktet werden sollen. Hierbei wird der Weg der nationalen Zulassungen in den einzelnen Ländern übergangen, und eine Zulassung auf Unionsebene erwirkt, mit der das Produkt folglich mit lediglich einer Zulassung auf dem gesamten europäischen Markt vertrieben werden kann.

Für biozide Produkte der Produktart 7,8,9,10,11,12,16 und 22, welche Altwirkstoffe enthalten, kann eine Unionszulassung erst ab dem 1. Januar 2020 eingereicht werden (Art. 42(1), BPR).

Für Biozidprodukte der Produktart 14, 15, 17, 20 und 21 ist eine Unionszulassung nicht möglich.

Aufwand und Kosten?

Für die Unionszulassung wird ein umfangreiches Produktdossier nötig, welches von einem evaluierenden Mitgliedsstaat bewertet wird. Der Zeitraum von der Dossiereinreichung bis zu der tatsächlichen Genehmigung beträgt in der Regel über zwei Jahre. Die Kosten belaufen sich beispielsweise auf 60 000 € bzw. bei Biozidproduktfamilien auf 90 000 €, wenn Deutschland der bewertende Mitgliedsstaat ist. Zusätzlich werden jährliche Gebühren von 10.000 € an die ECHA fällig.

Wir stehen ihnen gerne beratend zur Seite, wenn sie Fragen zum Thema oder zur Zulassung und Vermarktungsfähigkeit ihrer Biozidprodukte haben.

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Ausschuss für Biozidprodukte empfiehlt die Unionszulassungen mehrerer Produktfamilien (Biozide)

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