Brexit und UK-REACH – Wir stellen uns Ihren Fragen (Teil 4: Lieferantenabdeckung, DUIN und Polymere)

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Dr. Alexander Weißenberg, REACH, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 8. März 2021

Unser zweites Webinar zum Thema Brexit und UK-REACH fand viele interessierte Zuhörer. Uns erreichten auch viele interessante Fragen, die wir aus Zeitgründen leider nicht alle während des Webinars beantworten konnten. Gern greifen wir diese daher in unserer kleinen FAQ-Reihe auf. Unsere Themen heute: Lieferantenabdeckung, Downstream User Import Notification und Monomere/Polymere.

Hinweis: Die Fragen sind im Originalwortlaut übernommen

Brexit und UK-REACH: Dr. Alexander Weißenberg beantwortet Ihre Fragen

Lieferantenabdeckung

Unsere hergestellten Mischungen, werden an Kunden in der UK verkauft. Reicht es aus, wenn wir uns eine Bestätigung des Herstellers der einzelnen Inhaltsstoffe einholen, dass der jeweilige Rohstoff in der UK registriert wird? Können wir diese Registrierungsbestätigungen an den Kunden weiterleiten und der Kunde muss dann keine DUIN Notifizierung mehr durchführen? Nach EU-REACH sind wir in der Rolle eines Downstream Users und führen keine eigenen Registrierungen durch.

Dies ist korrekt. Sie können Ihre Lieferanten fragen, ob diese einen Alleinvertreter (OR) beauftragen, um unter UK-REACH zu registrieren. Sie benötigen dann den Kontakt zu dem OR, damit dieser die jährlichen Importmengen überwachen und dokumentieren kann. Der nachgeschaltete Anwender braucht dann keine DUIN durchzuführen.

Wir erhalten Kundenanfragen zu unseren Produkten (Mischungen), ob die einzelnen Rohstoffe UK-REACH registriert werden/sind. Da wir nur Downstream User sind, können wir die Informationen der Hersteller der Rohstoffe weiterleiten oder müssen wir beim Hersteller nachfragen, ob die Registrierung auch für diese verwendeten Mengen verwendet werden kann?

Da auch für die Notifizierung und Registrierung unter UK-REACH entsprechende Mengenbänder gelten, sollten Sie Kontakt mit Ihrem Lieferanten aufnehmen. Fragen Sie nach, in welchem Mengenband die Notifizierung/Registrierung Ihres Lieferanten durchgeführt wird und ob die von Ihnen nach UK gelieferten Mengen mit abgedeckt werden können. Unter Umständen kann der Lieferant das Mengenband noch anpassen.

Downstream User Import Notificiation (DUIN)

Müssen DUIN [Downstream User] alle Stoffe in Gemischen melden? Und reichen dann die Angaben aus dem SDB des Gemisches, das importiert wird?

Welche Daten muss ein von uns beauftragter OR für eine DUIN übermitteln. Reichen auch hier die Daten vom SDB. Wie werden alle nicht im SDB genannten Substanzen durch eine DUIN erfasst?

Es gilt, dass alle Stoffe, welche > 1 t/a nach GB importiert werden, registriert werden müssen. Daher muss der nachgeschaltete Anwender (DU) in GB alle Stoffe über eine Downstream User Import Notification (DUIN) melden. Bei Mischungen müssen alle Komponenten > 1 t/a gemeldet werden. Hierbei gilt jedoch, dass der DU nur solche Informationen vorlegen muss, die ihm auch bekannt bzw. zugänglich sind. Prinzipiell reichen daher die Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt für die Notifizierung aus.

Diese Regelung gilt ebenfalls für Alleinvertreter, welche im Namen der britischen DU, eine DUIN einreichen.

Gibt es eine Mengengrenze für eine DUIN?

Nein. Es gelten die Mengenbänder für die Registrierung. Also 1 – 10 t/a, 10 – 100 t/a, 100 – 1000 t/a und > 1000 t/a.

Die DU Notification, müssen wir diese einreichen oder unsere Tochter in UK?

Die DUIN muss durch eine britische Firma eingereicht werden. Dies kann entweder Ihre Tochterfirma in GB sein oder ein beauftragter OR.

Als nicht UK ansässiger Hersteller mit Tochterfirma in UK und weiteren verschiedenen UK Importeuren kann die UK-Tochterfirma den Status des OR übernehmen und kann von der DUIN-Regelung profitieren, richtig? Etwas missverständlich war die Folie für nicht UK-ansässige Hersteller/Formulierer. Ein UK Importeur ist doch in jedem Fall nötig, der dann die DUIN-Regelung nutzen kann.

Prinzipiell haben Sie recht. Bitte lassen Sie mich dies jedoch näher erläutern, damit der Sachverhalt deutlich wird.

Generell müssen die Regelungen für ehemalige nachgeschaltete Anwender (DU) aus GB und Alleinvertreter getrennt betrachtet werden. Nur ein ehemaliger DU aus GB kann eine DUIN einreichen. Diese DUIN gilt dann nur für die eigenen Importe.

Davon abgegrenzt können nicht-GB-Firmen (Hersteller, Importeure und Erzeuger von Artikeln) einen Alleinvertreter (OR) benennen, um für Sie unter UK-REACH zu registrieren. Alternativ zu einer sofortigen Registrierung kann dieser OR, im Namen der DU in GB, eine DUIN einreichen. Somit benötigt nicht jeder der DU in der Lieferkette eine eigene Notifizierung und Sie als nicht-GB-Firma können von der aufgeschobenen Registrierungspflicht profitieren.

Monomere/Polymere

Für Polymere gilt in UK auch, dass erst importiert werden kann, wenn die Monomere registriert sind?

Ja. Auch unter UK-REACH gilt, dass Polymere nicht registriert werden müssen. Stattdessen müssen die entsprechenden Monomere registriert sein.

Weitere Informationen

Empfehlung

Der Brexit ist vollzogen und die Regelungen unter UK-REACH sind konkretisiert. Machen Sie sich mit Ihrer Rolle und Ihren Möglichkeiten vertraut, um auch weiterhin von und nach Großbritannien zu handeln. Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich zum Beispiel über die Seite der britischen Regierung.

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Unsere Dienstleistungen

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Abstrakt

Brexit und UK-REACH – Wir stellen uns Ihren Fragen (Teil 4: Lieferantenabdeckung, DUIN und Polymere) (Gefahrstoffe, REACH, Gefahrgut, Compliance, Seminare)

03/21: Auch im Rahmen unseres zweiten Webinars zum Brexit und UK-REACH sind wieder viele Fragen eingegangen, welche wir Ihnen gern beantworten. Heute beschäftigen wir uns mit den Themen Lieferantenabdeckung, Downstream User Import Notificiation und Monomeren/Polymeren.

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