Die Beförderung von Gefahrgütern nimmt weltweit zu. Zunehmend rücken Märkte und Staaten in den Fokus, die bisher eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Exporteure und Importeure müssen zunehmend compliant agieren. Das gilt auch für die Gefahrgutbeförderung nach, in und aus Indien.
Indien hat für die internationale Gefahrgutbeförderung im Seeverkehr den International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) und im Luftverkehr die International Civil Aviation Organization´s Technical Intstructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air (ICAO-TI) ratifiziert. Für die Gefahrgutbeförderung auf Binnenschifffahrtsstraßen wird in Ermangelung einer eigenen Vorschrift auf das ADN – International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways zurückgegriffen.
Die Gefahrgutbeförderung in Indien wird durch verschiedene Gesetze, Verordnungen und Standards geregelt.
Eine wesentliche Regelung ist der Indische Standard IS 18149:2023 Transport of Dangerous Goods – Guidelines, der im März 2023 vom Bureau of Indian Standards (BIS) veröffentlicht wurde. Der Standard ist nicht verpflichtend, wird jedoch zur Anwendung empfohlen. Dadurch soll sich die Gefahrgutbeförderung in Indien weiter an internationale Regeln, wie z.B. dem ADR annähern.
Der Standard IS 18149:2023 führt keine Klassifzierungsvorschriften auf und verweist stattdessen auf den Standard IS 1446:2002 Classification of Dangerous Goods. Dieser ordnet Stoffe und Gegenstände entsprechend ihren Gefahreneigenschaften einer der neun Gefahrenklassen zu.
Weiterhin listet der Transport-Standard weitere einzuhaltende Vorschriften auf, die sich mit der Gefahrgutbeförderung befassen und macht diese Vorschriften damit zum Bestandteil seiner selbst.
Diese sind u.a.:
Für den Bau und die Prüfung von Verpackungen, Intermediate Bulk Container (IBC), Großverpackungen, ortsbewegliche Tanks, Multiple Element Gas Container (MEGC) und Bulkcontainer verweist der Standard auf die Einhaltung von Teil 6 der UN Model Regulations.
Neben den bereits oben genannten internationalen Vorschriften gelten für den Luftverkehr darüberhinaus die nationalen Aircraft (Carriage of Dangerous Goods) Rules 2003.
Für die Gefahrgutbeförderung mit der Bahn sind Red Tariff Rules (RED TARIFF) No. 20 anzuwenden.
Willi Weßelowscky | Experte für Gefahrgut
Wer Gefahrgut in Indien befördern möchte, sollte prüfen, welche Anforderungen sich aus dem Standard IS 18149:2023 ergeben. Viele Fragen zur sicheren Beförderung lassen sich bereits im Vorfeld klären – von Einstufung und Dokumentation bis zu geeigneten Verpackungen und Transportbedingungen.
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