DHL aktualisiert die Regelungen für Gefahrgut-Pakete

Mittlerer Abstand

  • Michael Dennerlein, UMCO-Hamburg, Bereichsleitung SHE-Management und Gefahrgut 

Veröffentlicht am 29.07.2019

Mittlerer Abstand

Die DHL hat ihre „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen, Teil 2 DHL PAKET national“ aktualisiert. Angepasst an das ADR 2019, gelten die Aktualisierungen seit dem 01.07.2019.

DHL aktualisiert die Regelungen für Gefahrgut-Pakete

Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen

Die neue Fassung regelt die Erhöhung der Höchstmengen je Versandstück auf 15 Liter bzw. 15 Kilogramm, welche nicht überschritten werden darf.

Gegenüber der Version von 2017 finden sich auch weitere Änderungen zum Beispiel bei den UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481.

Für den nationalen Versand gilt der Teil 2 der "Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen": https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/GK/dhl-infoblatt-gefahrgutregelungen-de-072019.pdf

Der Paketdienstleister informiert über die Neufassung ebenfalls in einem Infoblatt:

https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/GK/dhl-infoblatt-gefahrgutversand-072019.pdf

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DHL aktualisiert die Regelungen für Gefahrgut-Pakete (Gefahrstoffe)

07/19: Die DHL hat ihre „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen, Teil 2 DHL PAKET national“ aktualisiert. Angepasst an das ADR 2019, gelten die Aktualisierungen seit dem 1.7.2019.

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