Das neue Gefahrstoffmanagementsystem der UMCO
- neue, technisch zukunftssichere Plattform
- effiziente und zuverlässige Umsetzung von regulatorischen Änderungen
- hohe regulatorische Qualität der Dokumente
Wichtige Informationen zu Ihrem Umzug
- Allgemeines
- Stoffe und Phrasen
- Einstufung und SDB-Abschnitte
- SDB-Downloadseite, PCN, eSDB, Etiketten
Wir stellen unser Gefahrstoffmanagementsystem auf eine neue, technisch zukunftssichere Plattform um. So schaffen wir die Grundlage, regulatorische Änderungen auch künftig effizient und zuverlässig für Sie umzusetzen. Selbstverständlich bleiben Qualität und Verlässlichkeit, die Sie von uns kennen, unverändert hoch.
Im Folgenden haben für Sie hier die wichtigsten Informationen rund um die Umstellung thematisch für Sie zusammengestellt. Für weitere Fragen, wenden Sie sich gern an Ihre*n Projektbetreuer*in.
Informationen zur Umstellung in ein neues Gefahrstoffmanagementsystem
Allgemeines
Die europäischen CLP- (Classification, Labelling and Packaging) und REACH-Verordnungen (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) bilden zusammen mit weiteren unionsweiten und nationalen Regularien, das komplexe Stoffrecht in der EU ab. Um diesen Anforderungen auch in Zukunft umfassend, effizient und aktuell gerecht zu werden, entwickeln wir unser Gefahrstoffmanagementsystem konsequent weiter und setzen auf eine neue, technologisch zukunftssichere Plattform. So schaffen wir die Grundlage, regulatorische Änderungen auch künftig zuverlässig und effizient für Sie umzusetzen.
Durch die Umstellung auf eine neues Gefahrstoffmanagementsystem, ergeben sich systembedingt Veränderungen, die die Qualität der SDBs nicht beeinflussen wird. Es können sich jedoch Veränderungen in den Sicherheitsdatenblättern ergeben. Unser Ziel ist es, diese Änderungen so gering wie möglich zu halten und dies im engen Austausch mit unseren Kunden abzustimmen. Stets haben wir die gewohnt hohe Qualität und Rechtssicherheit im Blick.
Durch die Auswertung interner Abläufe und technischer Regeln ergibt sich die Reihenfolge, wann UMCO welchen Kunden auf das neue Gefahrstoffmanagementsystem umzieht. Wir melden uns rechtzeitig bei Ihnen, sollten unsererseits im Vorwege Fragen zu Ihrem Umzug auftreten.
Das SDB-Format ist in der EU über den Anhang II der REACH-Verordnung festgelegt. Dieses Format wird sich auch im neuen System nicht verändern. Durch geringfügige Anpassungen an den Absatzstrukturen oder Datenaufbauten, wirkt das äußere Erscheinungsbild ggf. anders, die Aussagekraft bleibt aber erhalten.
Diese Funktion wird auch weiterhin bestehen bleiben, allerdings kann es beim Andruck zu Größenanpassungen bei den Logos kommen. Sollte die Darstellung nicht mehr so deutlich erscheinen wie gewohnt, ist dies i.d.R. durch die Bereitstellung der jeweiligen Logos in einer angepassten Grafikqualität zu beheben.
Hinweis: Corporate Identity Designs, die über das Logo im Kopf des Sicherheitsdatenblattes hinausgehen, werden wir in Zukunft nicht mehr umsetzen können. Sollten Sie davon betroffen sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Stoffe und Phrasen
Im neuen Gefahrstoffmanagementsystem setzen wir primär auf die Standardphrasen und Texte des www.esdscom.eu Projektes. Dieses Projekt wird unterstützt vom ACEA (Verband der europäischen Automobilhersteller) und hat sich zur Aufgabe gemacht, einen freiwilligen Industriestandard für Texte in Sicherheitsdatenblättern zu etablieren und zu verwalten. Diese Initiative wird auch bei der erweiterten Informationsweitergabe von Sicherheitsdatenblattinformationen – im Zuge der Entwicklung des digitalen Produktpasses – eine wichtige Rolle spielen.
Wir achten hierbei stets auf eine gleichbleibende Aussagekraft in den entsprechenden Abschnitten des Sicherheitsdatenblattes. Produktspezifische Informationen wie zum Beispiel empfohlene Lagertemperatur oder spezielle persönliche Schutzausrüstung werden wir weiterhin aus den bestehenden Daten angeben.
Mit dem Systemwechsel haben wir in Zukunft die Möglichkeit, sowohl auf die von der ECHA freigegebenen Ergebnisse der REACH-Study-Results als auch auf die „most useful classification“ des Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses der ECHA zuzugreifen. Diese umfassende Datenerweiterung wird die gewohnt hohe Qualität unserer Sicherheitsdatenblätter weiter verbessern.
Dies kann allerdings auch dazu führen, dass sich Lieferketteninformationen von diesen Daten unterscheiden. In begründeten Fällen ist die individuelle Anpassung der Einstufung von Stoffen weiterhin möglich.
Einstufung und SDB-Abschnitte
Der Inhalt dieses Abschnitts ergibt sich aus spezifischen Produktdaten und den in der CLP-Verordnung vorgeschriebenen Berechnungsregeln. Die Basis hierfür bilden i.d.R. die unter REACH ermittelten Daten der eingesetzten Stoffe und die Zusammensetzung der Formulierungen. Durch die Erweiterung des Stoffdatenbestandes, Veränderungen von REACH-Dossiers und den Zugriff auf Daten der REACH-Study-Results der ECHA, kann es durch die Neuberechnung zur Veränderung der CLP-Einstufung kommen. Diese Veränderungen werden von uns sensibel auf Validität geprüft. Unser Anspruch ist es, die Veränderungen für Sie so gering wie möglich zu halten.
Zu jeder Gefahreneinstufung stellt die CLP-Verordnung eine Auswahl an P-Sätzen zur Verfügung, um einen angemessenen und schnellen Überblick für den sicheren Umgang mit chemischen Produkten für den Anwender zu gewährleisten. Um dem Sicherheitsdatenblattersteller die Auswahl zu erleichtern und die Auswahl der Sicherheitshinweise möglichst einheitlich und gering zu halten, stellt die ECHA umfangreiche Leitlinien zur Verfügung. Mit dem Wechsel auf das neue Gefahrstoffmanagementsystem wechseln wir von einer Teilautomatisierung auf eine komplett automatisierte Zuordnung der P-Sätze gemäß den Leitlinien der ECHA. Das garantiert eine gleichbleibende Qualität und erhöht die Rechtssicherheit.
Trotz dieser Voraussetzungen gibt es zu jeder Produkteinstufung immer auch mehrere Möglichkeiten für die Gestaltung der Sicherheitshinweise. Auch hier gilt unser Anspruch, die Änderungen für unsere Kunden möglichst gering zu halten und in enger Abstimmung zu bleiben.
Wir überprüfen unsere zurückliegenden Entscheidungen stetig und können, aufgrund von rechtlichen Veränderungen und der Neubewertung dieser, zu dem Ergebnis kommen, Sachverhalte anpassen zu müssen. Dies kann zu einer Veränderung der Nennung von Stoffen führen und erfolgt mit höchster Wachsamkeit und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.
Wir greifen in Zukunft verstärkt auf Daten der ECHA zurück. Bei gut 23.000 Stoffen (Stand 2024) die in der EU registriert wurden, kann es vorkommen, dass die Lieferkette träge auf die Informationsweitergabe reagiert hat und Informationen nicht zeitgerecht erfolgten. Durch die umfassende Aktualisierung der Daten, kann es daher zu veränderten Stoffeinstufungen bei der Nennung der Komponenten in Abschnitt 3 kommen.
Wie bei der P-Satzvergabe werden in Zukunft auch folgende Werte automatisiert ermittelt:
- Lagerklasse (TRGS 510)
- Transport (N.A.G. Transport)
Durch diese Automatisierung steigern wir die Qualität und Rechtssicherheit Ihrer Sicherheitsdatenblätter. Sollte es aus berechtigten Gründen zu Änderungen kommen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Eine ATP ist eine delegierte Änderungsverordnung, mit der die CLP-Verordnung regelmäßig an neue wissenschaftliche und technische Erkenntnisse angepasst wird (z. B. neue/aktualisierte harmonisierte Einstufungen in Anhang VI).
Auch im neuen System werden wir diese ATPs abbilden und bei der Erstellung der Sicherheitsdatenblätter berücksichtigen. Veraltete Datenstände werden bei der Systemumstellung an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Bei größeren Änderungen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Die Versionierung wird aus den bestehenden SDB-Dokumenten übernommen und mit einer neuen Hauptversion im neuen Gefahrstoffmanagementsystem erstellt. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich auf die Vorversion des alten Systems zu verweisen. In der ersten Version des Sicherheitsdatenblattes aus dem neuen Gefahrstoffmanagementsystems werden keine Änderungsmarkierungen an den geänderten Stellen vorhanden sein.
SDB-Downloadseite, PCN, eSDB, Etiketten
Die Ausgabe der Sicherheitsdatenblätter über die bekannte SDB-Downloadseite wird derzeit modernisiert und auch auf die stetig wachsenden Anforderungen zur Cybersicherheit modernisiert. Dies kann sich z. B. auf die Länge und Vergaberegeln für Passwörter auswirken oder auf die Häufigkeit von Passwortänderungen. Sollten Sie Expositionsszenarien für Ihre Stoff-Sicherheitsdatenblätter über uns beziehen, werden Sie diese in Zukunft direkt als Anhang am Sicherheitsdatenblatt finden und müssen diese nicht mehr separat herunterladen. Der Zugriff auf die SDB-Downloadseite erfolgt wie gewohnt und mit den bekannten Login-Daten. Eine Anleitung zur Bedienung finden sie nach dem Einloggen unter dem Menüpunkt „Hilfe“.
Das Sicherheitsdatenblatt beinhaltet mit den Angaben in Abschnitt 2 die Daten für die Erstellung von Gefahrstoffetiketten gemäß CLP. Veränderungen im Sicherheitsdatenblatt und insbesondere in besagtem Abschnitt führen regelhaft zu notwendigen Anpassungen der Etiketten, da die Informationen aus beiden Dokumenten übereinstimmen sollten. Wir versuchen, die Veränderungen so gering wie möglich zu halten. Sollte sich dies nicht vermeiden lassen, kommen wir auf Sie zu, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.
Ihre bestehenden PCN-Meldungen werden wir in das neue System transferieren. Nach dem derzeitigen Stand der technischen Analyse werden wir ohne eine Neuvergabe eines UFIs den Umzug vollziehen können. Sollte sich wider Erwarten doch ein neuer UFI ergeben, sprechen wir Sie vor einer Meldung an.
Das Format des erweiterten Sicherheitsdatenblattes ist unter REACH geregelt. Mit dem Systemwechsel werden wir die aktuellen Anpassungen am Format des Expositionsszenarios umsetzen. Inhaltlich wird sich durch diese Anpassungen nichts verändern. Anpassungen an Phrasentexten sind aus Gründen der neuen Phrasenkataloge möglich. In Zukunft werden Sie das Expositionsszenario im direkten Anhang zum SDB finden und müssen dieses nicht mehr separat herunterladen.
Haben Sie weitere Fragen?
Wir helfen Ihnen gern weiter!
E-Mail: migration@umco.de